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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.09.1921
- Strukturtyp
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- 1921-09-12
- Erscheinungsdatum
- 12.09.1921
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- Deutsch
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7« ^ // begriffen, weitere Stücke zum eigenen Gebrauch frei l» gllsderpreis: die Seile 756.250130M., ' Gejchäftsstelle oder -postüberweisung innerhalb Deutsch-S i/.6eite S5 M. Nichtmitglied e rpro is: die Seile 2.25M.« ^ lands 100 M. halbjährlich. Für Nlchtmltglieder jedes N '/. 6. 750 M.. ^ 6. 400 M.. -/« 6. 205 M. Stellengesuche ! Stück 200 M. halbjährlich. Für Kreuzbandbezug sind die A -Pf. die Seile. Duf alle -Preise werden 25'X. Teuer.-Suschl. ! Nr. 213 (R. 107). Leipzig, Montag den 12. September 1921. 88. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Der Verein der Buchhändler zu Leipzig. Bekanntmachung. In den Monaten Juni, Juli und A >sgu sl wurden als ordentliche Mitglieder in unseren Verein ausgenommen: Carlo CIausetti i. Fa. G. Ricordi L Co. Renzo Valcarenghi i. Fa. G. Ricordi L Co. Kurl Wagner i. Fa. Wagner L Debes, Lehrmittel-Anstalt Ludwig Julius Hcymann. AtbcrlCohn i. Fa. Albert Cohn. Hellmuth Bcher i. Fa. Paul Beyer. Georg Wilh. Haupt i. Fa. Lothar Joachün-Vertag. R c i n h. M a c d e r i. Fa. Lincke'sche Leihbibliothek u. Buchhdlg. WalterRichtcci. Fa. Walter Richter, Buchhldg. n. Antiqn. Olto Ackva i. Fa. Grosso, und Kommissionshaus. I»r. Fritz Fikentscher i. Fa. vr. Fritz Fikentscher Verlag. t>r. pkil. CarlW. Nau m a u n i. Fa. Kurt Scholtze Nachf. F r i e d a M. R t ch t c r i. Fa. M. Richter s Buchhandlung. Reinhold Rudolph i. Fa. Konkordta.Verlag. Otto Andreas Scherz i. Fa. Fr. Portius. Ter Vorstand des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. AdolfOpetz, OttoVoigtländer, stellv. Vorsteher. Schriftführer. Schweizerische Frankenpreise. Gestützt auf Z 7 der V e r k auf s o r d n u n g für Aus. l a n d l i c f e r u n g c n hat eine größere Anzahl von Verlegern für die Schweiz Frankenpreise eingeführt. Die meisten derselben entsprechen jedoch einem Umrechnungskurs von 25 und 30 Cts. für die Mark und stehen somit in gar keinem richtigen Verhältnis mehr zu den sich aus 8 1 der Verkaufsordnung für Auslandliefe, ruiigeu ergebenden Preisen. Es ist selbstverständlich, daß sich solche mit allzu hohen Frankenpreiscn belasteten Bücher nur sehr schwer oder gar nicht mehr im schweizerischen Sortiment ver kaufen lassen. Sie werde» zum willkommenen Ausbeutungs- objekt der Bücherschiebei. Deshalb ersuchen wir die Verleger, ihre Fraukcnpreise mög lichst bald einer Nachprüfung unterziehe» und sie unter Vergütung der Differenz für entstehende Lagerverluste der Vcrkaufsordnung für Auslandlieferunge» aupassen zu wollen. Basel und Bern, de» 5. September I92l. Für den Vorstand des Schweiz. Bnchhändlervcreins: Der Präsident: Der Sekretär: G. Hclbing. vr. R. v. S t ü r l e r. Fester und beweglicher Ladenpreis. Zum Vorschlag bon Th. Witte im Bbl. Nr. 180. Von crmä. rer. pol. G. A. D e l b a n c o. Im Bbl. Nr. 180 macht Herr Witte-Alfeld den Vorschlag, die Verleger sollten einen unveränderlichen Grundladenpreis er rechnen, zu welchem die vom Börsenvcreinsvorstand fcstzusctzen- den Verleger- und Sortüncnterzuschlägc treten würden. Diese Zuschläge sollen aus Grund der jeweiligen wirtschaftlichen Ver hältnisse von Zeit zu Zeit neu bestimmt werden. So wäre ein einheitlicher, im ganzen Reich geltender Ladenpreis erreicht, der sich der Geldentwertung anschmiegen könne. Dieser Gedanke scheint verlockend, doch fürchte ich, daß er dem Wesen des Verlags nicht gerecht wird und daher unausführbar ist. In den Ausführungen bon Herrn Witte ist zunächst die be griffliche Trennung von seste m und einheitlichem Laden preise zu begrüßen. Der »feste-- Ladenpreis ist ein solcher, der für eine längere Reihe bon Jahren unverändert beibehaltcn werden kann und allerorten gilt. Der »einheitliche Preis dagegen hat nur das Merkmal, im ganzen Reich gleichzeitig gültig zu sein i er beansprucht aber nicht, für längere Zeit sestzustehen, sondern soll durch die veränderlichen Zuschläge den Verhältnissen jeweils an- gcpaßt werden können. Der Unterschied zwischen beiden Preis begriffen liegt in der langen oder kurzen Dauer ihrer Gültigkeit, also in dem Moment der Zeit. Der Vorschlag muß daher unter Beachtung dieses Moments geprüft werden. Es braucht nicht gesagt zu werden, daß wir zu einem feste» Ladenpreis in obigem Sinne, d. h. mit jahrelanger Geltung, vor läufig nicht gelange» werden. Dieses Ideal kann erst angestrebt werden, wenn der Geldwert wieder stabil geworden sein wird. Leider sind wir von diesem schönen Ziel zurzeit weiter denn je ent fernt. Die neuen Steuerprojektc, entsprungen ans den Feinü- forderungcn, müssen mit innerer Notwendigkeit den Jnlandwert des Geldes weiter Herabdrücken. Ja, es steht eine Wiederholung der Pretsrcvolution-, der schnellen, sprunghaften Verschiebung der Preise nach oben, zu befürchten, wie wir sie aus den Jahren 1919/20 in der Erinnerung haben. Wird diese Befürchtung Tat sache, so wird der Buchhandel versuchen, mit der Geldentwertung einigermaßen Schritt zu halten, um nicht noch weiter dahinter zurllckzublciben. An die Festlegung seiner Preise auf längere Zeit ist also nicht zu denken. Vermag nun der Vorschlag des »einheitlichen- Ladenpreises diese Schwierigkeiten zu überwinden? Es scheint so, denn er bietet ja die Möglichkeit, den Gcldtvertschwanknngen zu folgen. Und doch glaube ich, daß er das Moment der Zeit nicht völlig be rücksichtigt, so wie cs auf den Verlagsbetrieb cinwirkt. Zwar wird den Verhältnissen von Vergangenheit und Gegenwart voll Rech nung getragen. Wen» der Verleger heute die erstmalig festgesetz ten Zuschläge erfährt, so kann er für fertige Auflagen den Grund- ladcnprcis errechnen, wie Herr Witte cs in seinen Beispielen dar tut. Auch später wird er ans der Kenntnis der jeweils gültigen Zuschläge de» Grundpreis für Neuerscheinungen bestimmen kön nen. Hier ist seiner individuellen Preisberechnung keine Schranke gezogen. Anders aber liegt die Sache später für ältere, noch vorhan dene Werke. Nehmen wir mit Herrn Witte an, der Grundpreis sei für ein Buch bei Einführung dieses Systems auf 10.— ./t fest gesetzt, dazu 30°/!, Verlcgcrzuschlag 3.— »kt und 207» Sorttmcn- terzuschlag 2.60 »kt. Der einheitliche Ladenpreis beträgt also 15.60 .kt in dem Augenblick, lvo das vorgeschlagene Berechnungs- Verfahren in Kraft tritt. Dieser Preis ist dann genau derjenige, den der Verleger erzielen will, denn unter Zugrundelegung der ihm bekannten Zuschläge hat er ja den Grundpreis auf 10.— .kt selbst festgesetzt. I3S7
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