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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Strukturtyp
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- 1921-07-06
- Erscheinungsdatum
- 06.07.1921
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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155, 6. Juli 1921. Redaktioneller Teil. Lvrseublatt f. d. Dhchn. Buchhandel. winnbeträge werden zur Einkommensteuer oder Kapitalertrag steuer, soweit letztere in Frage kommt, herangezogen. Der B e« sitz st euer unterliegen juristische Personen nicht. Aus vorstehenden Ausführungen ergibt sich, daß eine Kapitalerhaltung oder -Vermehrung bei der Han delsgesellschaft und Einzelsirina bei der gegenwärtigen Steuer gesetzgebung nur schwer möglich ist, während die Gelegen heit dazu bei Aktiengesellschasten und Gesellschaften m. b. H. durch nicht völlige Auszahlung des Reingewinns und Bil dung von Reserve- und Erneuerungsfonds durchaus gegeben ist. Während früher das Einkommen nach dreijährigem Durchschnitt berechnet werden konnte, wodurch oft ein Aus gleich guter und schlechter Jahresabschlüsse möglich war, ist dies nach den jetzigen Einkommensteuervorschriften nicht ge stattet. Dies ist für Einzelkausleute, offene Handelsgesellschaf ten und Kommanditgesellschaften von großer Bedeutung. Für die Aktiengesellschaften und Gesellschaften m. b. H. bestehen in dieser Beziehung vorteilhaftere Bedingungen, denn nach K 7, Ziffer 3 des Körperschaftssteuergesetzes ist es diesen gestattet, vom Gesamtbetrag der Einkünfte die zur Deckung von Un ter b i l a n z e n einzustellenden Beträge abzuziehen. Wenn z. B. ein Geschäftsmann in einem Jahre IVOVlill -1k Gewinn hatte, im folgenden Jahre aber mit 100 000 -1k Verlust abschloß, dann mutz er doch für den erzielten Gewinn von 100 000 -1k für dieses Gewiunjahr 32 600 -1k Einkommensteuer bezahlen, obgleich er in Wirklichkeit in beiden Jahren kein Einkom men gehabt hat. Aktiengesellschaften usw. haben aber das Recht, den V e r l u st b e t r a g des einen Jahres vom Gewinn eines späteren Jahres abzuziehen. Nach dieser Gegenüberstellung der wichtigsten für die Be handlung dieser Frage in Betracht kommenden Steuervorschriften sei die Wirkung dieser Steuerbestimmungen an einigen Berechnungsbei spielen dargestellt. ES kann sich hierbei natürlich nur um kurze und einfach gehaltene Exempel handeln, bei denen auch die Familien- und sonstigen persönlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen unbeachtet bleiben müssen; auch der steuerfreie Einkommensteil ist der einfacheren Rechnung wegen nicht gekürzt. Beispiel 1: Offene Handelsgesellschaft. Es sind drei Gesellschafter, das Gcscllschaftskapllal beträgt 3 000 000 -1k. cs wurde ein Jahresgewinn von 300 000 -kk erzielt, wo von jeder Gesellschafter 100 000 -1k erhält. Es hat jeder zu zahlen a» Einkommen st euer 32 800X3 insgesamt 87 800.— -1k Beispiel 2: Aktien-Gesellschast. Aktienkapital 3 000 000 ^k, drei Aktionäre, der Gewinn beträgt, wie >m Beispiel 1, auch 300 000 ^k. Es kommen zur Verteilung 240 000 .1k, wovon jeder Aktionär 80 000 -1k erhält. Zu entrichten sind: Körperschastssteuer: 18°/» von 300 000 ^k Gesamtertrag 30 000.—-1k Stcuerzuschlag: Zur Verteilung kommen 240 000 -1k d. s. 8°/o des Aktienkapitals, 3°/» vom Grundkapital sind zuschlagssteuersrei, d. s. 00 000 ^k, mithin sind von dem zur Ausschüttung kommenden Betrag zu- schlagstcuerpflichtig ISO 000 -1k, welcher Betrag 5»/» vom Aktienkapital ergibt. Wenn der zuschlagpflich tige Betrag nicht mehr als 6"/» des Grundkapitals ausmacht, ist ein Zuschlag von 3°/, des ausgeschtit- teten Betrages zu zahlen, d. s. von ILO 000 »1k 4 500.— -1k hiernach Gesamt-Kiirperschaftsstcuer 34L00.— -1k Da jeder Aktionär 80 000 ^k erhält, hat er davon zu entrichten als Kapitalertrag st euer: 10 "/>— 8000 -1k X 3 — 24 000— ,1k Hiernach hat jeder Aktionär ein Einkommen von 72 000 -1k zu versteuern, davon beträgt die Etnkomin - nsteuer: 20 000.1kX 3 — 80 000.— .1k Zu zahlen ist also eine Gesamtsteuer von 118 500.— .1k Beispiel 3: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Bei der Gesellschaft m. b. H. wirb die Körperschastssteuer ebenso wie bei der Aktiengesellschaft berechnet. Wir nehmen an, daß an der Gesellschaft nur drei Gesellschafter beteiligt sind, von denen zwei gleichzeitig als Geschäftsführer wirken, welcher Kall in der Wirklich keit ja sehr häufig vorkommt. Zu entrichten sind: Körperschastssteuer: wie in Beispiel 2 34 500.— -1k Kapitalertrag ft euer: fällt aus, da von den drei Gesellschaftern zwei Geschäftsführer sind —.— H Hierdurch'erhöht sich dann allerdings das Eintom men der Gesellschafter und dadurch auch die von jedem zu entrichtende Einkommensteuer: sodaß jeder von ihnen von den zur Auszahlung kommenden 240 000 -1k 80 000 -1k versteuern must, d. s. 23 800 X 3 — 70 800.- -1k Gesa misten erbetrag 105 300.— -1k Es zahlen also an Steuern: Offene Handelsgesellschaft 97 800.— -1k Gesellschast m. b. H. 105 300.— -1k Aktien-Gesellschaft 118 500.--1k Hiernach ist die Offene Handelsgesellschaft die mit Steuern am wenigsten belastete Gesellschaftsform; bei den anderen beiden Unternehmungsfonnen tritt eine Doppelbesteue rung insofern ein, als außer der von den Gesellschaften zu zah lenden K ö rp e r sch a ft s st e u e r für die den Gesellschaftern oder Aktionären zuslietzenden Gewinnbeiräge noch Einkom mensteuer und z. T. auch'K apitalertragsteuerzu ent richten ist. Doppelbesteuerung lützt sich aber z. T. dadurch ver meiden, daß — wie dies bei den Gesellschaften meist auch ge schieht — bei der Aktiengesellschaft oder Gesellschaft in. b. H. nicht, wie in unfern Beispielen angenommen wurde, der ge samte Reingewinn verteilt wird. Die Notwendigkeit hierzu ergibt sich in der Praxis schon aus dem Grunde, weil aus dem Gewinn Rückstellungen für den gesetzlichen Re servefonds und andere sich bei den einzelnen Unternehmungen nötig machenden Rückstellungen vorzunehmen sind. Aus Gründen der Steuerersparnis, aber auch aus anderen Ursachen, wird man bei den in Rede stehenden Gesellschaften auch noch andere B e - trägenicht zur Ausschüttung bringen, sondern sie i m Geschäft stehen lassen. Dies werden namentlich Ge sellschaften mit nur wenig Aktionären oder Gesellschaftern tun, was besonders in Familiengründungen der Fall sein dürfte. Dann aber auch in Fällen, wo die Gesellschafter auf die Auszahlung größerer Geldsummen für persönliche Zwecke nicht angewiesen sind. Beispiele sollen das Gesagte auch hier verständlicher machen. Beispiel 4: Aktiengesellschaft. Wir wollen annehmen, dast statt der im Beispiel 2 als zur Ver teilung kommend angegebenen 240 000 .1k nur 150 000 ,1k verteilt wer den. Dann ist zu entrichten Körperschastssteuer: 10"/» von 300 000 -1k Gesamtreingewinn 30 000- 1k Zuschlag: 150 000 -1k kommen zur Verteilung, d. s. von 3 Millionen Mark Aktienkapital 5"/». Drei Prozent — 80 000 ,1k sind zuschlagssteuersrei. Von den oerbleibcnden 60 000 .1k wirb ein Zuschlag von 2°/, erhoben, weil dieser Betrag 4°/» des Grund kapitals nicht übersteigt, es sind also 1208. 1k Körperschastssteuer insgesamt 31200. - -1k Kapitaler trag st euer: Jeder Aktionär erhält 50 000 .1k, abzüglich 10»/„ — 5000 -« X 3 — 15000.— ./k Einkommensteuer: von 45 000 1k — 8100-lk X 3 24 300.— .1k Gcsamtsteuersumme 70 500.— -1k Beispiel 5: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Körperschastssteuer : wie in Beispiel 4 31 200.— -1k Kapitalertrag st euer: fällt weg —-1k Einkommensteuer: für drei Gesellschafter von je 50 000 .1k — 10100 -1k X^S 30 300.— .« Gesaintstcucrbetrag 81500.— .1k Beispiel 6: Offene Handelsgesellschaft. Die drei Inhaber müssen den gesamten auf ihren Geschäftsanteil sollenden Einkommensbetrag von 100 000 -1k versteuern, gleichgültig, ob sic ihn voll aus dem Geschäft entnehmen oder ihn darin stehen lassen. Die Einkommen st euer beträgt, wie ans Beispiel 1 ersichtlich ist, stir jeden 32 800 .« - »7 800.— -1k
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