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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.08.1890
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 20.08.1890
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- Deutsch
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nun endlich die Gewißheit zu haben, daß das angekündigte Unter nehmen dem längstgefühlten Bedürfnis ans durchaus befriedigende Weise abhclfcn werde, Zweifel an dem Gelingen verlauteten von keiner Seite, denn man kannte die Firma Brockhaus und wußte, daß sie alles, was sie beginnt, auch gewissenhaft und aufs beste zu Ende führt. Anderseits aber bedauerte man, daß der Ver lag eines solchen Nationalwerkes, um Anklang und Zutrauen in Rußland zu finden, von einer ausländischen Firma unternommen werden mußte. Man rechnete den Herausgebern nach, daß sic mindestens 200 000 Rubel daran verdienen würden, klagte, daß Ehre und Vorteil nicht nur einem Fremden, sondern sogar einem Deutschen zugute kämen, — wäre cs ein Franzose, man würde sich leichter darüber trösten. Daß ein solches Unternehmen daher auch seine Feinde und Gegner haben würde, war begreiflich; ihr Hauptvorwnrf richtete sich gegen den ausländischen, namentlich gegen den deutschen Ursprung des russischen Werks und gegen den strengbcgrenztcn Plan desselben. Aber der Leiter des neuen Konvcrsaiions-Lexi- kons entgegnete ihnen, daß zu einer großen, rein-russischen Ency- klvpädie weder die notwendigsten Vorarbeiten, noch auch die nicht zu entbehrenden geistigen Kräfte vorhanden seien und daß daher gegenwärtig einem Werke, wie sie es begehren, das näm liche Schicksal bevorstehen würde, wie allen seinen Vorgängern, welche stets mehr versprachen, als sie zu halten imstande waren, und die daran scheiterten, daß sie die Geduld und Opferfreudig keit des Publikums zu sehr überschätzten. Das neue Konversations- Lexikon hat einen zwar beschränkteren, dafür aber auch ausführ bareren Plan und ist außerdem eine schätzbare Vorarbeit für eine zukünftige große Encyklopädie, die vielleicht nach vielen Jahren zur Ausführung gelangen wird. Es ist wohl anzunehmen, daß alle öffentlichen Bibliotheken in der ganzen Welt das neue russische Konversations-Lexikon an- schaffen werden, denn es wird ihnen eben so unentbehrlich sein, wie die großen Encyklopädieen der übrigen Kulturvölker; Ruß land nimmt gegenwärtig unter den Reichen der Erde einen so hervorragenden Platz ein, daß in keiner ans Vollständigkeit An spruch machenden Bibliothek ei» Werk wie dieses fehlen darf. Schließlich möchten wir noch erwähnen, daß eine bisher unbekannte Firma A. Garbel L Co. in Moskau ein »Enchklo- püdisches Handwörterbuch« in 50 Lieferungen st 2—3 Bogen mit Karten und Illustrationen angckündigt und bereits begonnen hat. Dies Unternehmen, welches den geachteten Namen Brockhaus usurpiert, ist ein Plagiat, dem die Leipziger Firma durchaus fernsteht. Dem deutschen Buchhandel und speziell der Firma F. A. Brockhaus gereicht cs zur größte» Ehre, ein solches Monnmental werk im fremden Lande ins Leben gerufen zu habe»; es ist dies ein neuer Beweis von der Ueberlegenheit unsrer intellek tuellen und geschäftlichen Kräfte und deshalb heißen wir das russische Konversations-Lexikon von F. A. Brvckhaus miss herz lichste willkommen und wünschen ihm Ruhm, Gedeihe» und Erfolg. W. Henckel. Vermischtes. Schneiders Werk über Kaifer Wilhelm I. vor dem Appell- Gerichtshof zu Nancy. — Mit Bezug auf unsere Mitteilung in Nr. 188 d. Bl., betreffend eine Klage der Erben des verstorbenen Geheimen Hosrats Schneider in Berlin gegen die Firma Berge r-Lcvrault L Cie. in Nancy wegen angeblich widerrechtlicher Ucberfctzung des Schnciderschcn Werkes »Aus dem Leben Kaiser Wilhelms-, ging uns von Herrn Otto Janke folgende ergänzende Mitteilung zu: «Berlin, 15. August 1890. Geehrte Redaktion! Erst heute kommt mir die Nummer 108 vom 23. Juli d. I. Ihres Blattes zur Hand mit der Notiz über den Prozeß »Schneider'schc Erben o/a Berger-Levrault in Nancy«. So einfach, wie in dieser Notiz geschildert, daß die Töchter Schneiders, «wie es scheint, ohne genaue Kenntnis der einschlägigen Verträge- den Prozeß angestrengt hätten, liegt aber die Sache durchaus nicht. Im Gegenteil mußte seitens der Schnciderjchen Erben, vertreten durch Schneiders Schwiegersohn, den Ingenieur H. L. Green hicrselbst, ein sehr eingehendes Studium des Kontraktes stattgefundcn haben. Der Angelpunkt des Streites war näm lich folgender: Der Wortlaut des zwischen der Firma Otto Janke und der Witwe des Geh. Hofrat Schneider abgeschlossenen Vertrages bestimmt im ZI: Frau Schneider re. -überläßt das Verlagsrecht dieses Werkes in Buchform ür den Preis von 30 000 ^ bar für eine Auflage von 5000 Exemplaren n deutscher Sprache, sowie das Recht der Herausgabe dieses Buches in remden Sprachen, beides für die Dauer — —, an die Herren Kom merzienrat Georg Carl Otto Janke und Or. pbilo8. Gustav Janke, resp. deren Rechtsnachfolger, zur Herausgabe in der von ihnen betriebenen Ver lagsbuchhandlung in Firma -Otto Janke« nach den unten folgenden Maßgaben.« Nach dem Tode des Kaisers begann alsbald der Druck, und Herr Green las selbst die Korrektur des Werkes. Bei feinen häufigen Besuchen wurde ihm mitgeteilt, daß das Uebersetzungsrccht für Frankreich an die Firma Berger-Levrault in Nancy verkauft sei und weitere Unterhandlungen mit England, Italien rc im Gange seien. Herr Green hörte das ruhig mit an. Sobald aber das Buch fertig war, kam er und meinte, die Firma Otto Janke habe gar kein Recht gehabt, das Uebcrsctzungsrecht zu verkaufen; denn nach dem Wortlaut des Z 1 durste sie zwar übersetzen, aber nur zum Vertriebe in ihrem eigenen Geschäft, also nur in Berlin. Daraus hingcwiesen, daß dies doch absurd und gegen asten Geschästsgcbrauch sei, daß der Passus nur den Sinn ge habt habe, die Firma Janke und deren Inhaber zu verpflichten, das Werk nicht an einen anderen Verlag zu verkaufen, der der Frau Schneider vielleicht nicht genehm gewesen wäre, daß er, Green, das alles ja seit vielen Wochen gewußt habe und sein bisheriges Schweigen doch sehr sonderbar sei, bestand Herr Green auf seiner Ansicht. Rund abgewicscn schritt er zur Klage. Aber er verklagte nicht etwa die Firma Janke in Berlin, das hätte am Ende wenig Aussicht geboten, sondern die Firma Berger-Levrault in Nancy und verlangte von dieser die Kleinig keit von 21 381 Fr. und 5000 Fr. Schaden-Ersatz, indem er behauptete, die französische Ausgabe sei als Nachdruck, resp. als neue Auflage zu be trachten und demgemäß nach einem anderen Paragraphen des Ver trages pro Exemplar mit 5 zu honorieren. Sv kam es, daß ein in Deutschland von Deutschen in deutscher Sprache verfaßter Vertrag der Beurteilung eines französischen Gerichtshofes unterstellt wurde. Und das Unglaubliche geschah: in erster Instanz obsiegten die Schneiderschere Erben, vertreten durch Herrn H. L. Green Hiergegen wurde die Berufung eingelegt, und eine Fülle von inzwischen der Firma Berger-Levrault durch Janke übergebenen Bewcismaterials, das über die Beweggründe der Vertragschließenden nicht den geringsten Zweifel übrig ließ, brachte den Grcen'schcn Antrag zu Falle. Die Schnei- der'schen Erben wurden abgcwiesen und zu allen Kosten verurteilt. Der Vertrag war seiner Zeit, wie das bei dem Objekte natürlich war, sorgfältig hin und her überlegt, die Redaktion des Wortlautes ge schah durch den Vertreter der Frau Schneider, den Justizrat Lewin, — und doch ließ er die Lücke offen, die Herr Green benutzte. Was wohl der selige Schneider zu diesem Prozeß gesagt haben würde? Als Nachspiel folgt nun ein Prozeß auf Schadenersatz gegen die Schncider'schen Erben, deren Vorgehen einen Weiterverkauf des Ueber» setzungsrechtes unmöglich machte. Hierüber werde ich Ihnen seiner Zeit berichten.« Vom Post Wesen. — Nach einer amtlichen Mitteilung werden bei Postpaketen nach England von den Absendern die Abschnitte der Postpaket-Adressen vielfach zu schriftlichen Mitteilungen benutzt, was nicht zulässig ist. In England werden nämlich die Paket-Adressen von den Postanstalten zurückbehalten, und es gelange» deshalb die erwähnten Mit teilungen niemals in die Hände der Empfänger, was dann Veranlassung zu Beschwerden und sonstigen Weiterungen giebt. Im eigenen Interesse möge das Publikum daher die Paket-Adressen nach England nicht zu schriftlichen Mitteilungen benutzen. (Lpzgr. Ztg.) Casatis Neisewerk. — Der «Allgemeinen Zeitung- entnehmen wir die Mitteilung, daß die Buchner'sche Verlagsbuchhandlung in Bam berg das Verlagsrecht des erwartete» Werkes des italienischen Afrika- Reisenden Major Gaetano Casati, des Gefährten Einin Paschas, mit dem Uebersctzungsrecht in alle Sprachen der Welt erworben hat. Das Buch wird in allen Hauptsprachen erscheinen; der deutsche Titel wird lauten: -Zehn Jahre in der Aequatorialregion und die Rückkehr Emin Paschas«. Der erste Band soll bereits Ende Oktober zur Ausgabe gelangen. Vom Schriftstellcrtag. — Auf dem am 17. d. M. in Breslau abgehaltenen deutschen Schriftstellertag waren etwa 350 Mitglieder an wesend. Robert Schweichel-Berlin erstattete den Rechenschaftsbericht und konstatierte den Aufschwung des litterarischen Bureaus. Ein Antrag Keils auf Niedersetzung einer Kommission behuss Ausarbeitung einer Verlagsordnung, welche den Neichsbehörden und dem Reichstage zu unterbreiten sei, wurde angenommen. Alsdann beschloß die Versamm- ung die Gründung einer Altersversorgungskasse.
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