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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.09.1890
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1890-09-17
- Erscheinungsdatum
- 17.09.1890
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
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4884 Nichtamtlicher Teil. ^4 216, 17. September 1890. Passionsspicle <!), Oesterreich, Papst. Päpste, Politik, Preußen, Französische Revolution, Römische Geschichte, Urkunden, Weltgeschichte. Ein Verzeichnis von 135 Zeitschriften beschränkt sich auf die Jahre 1889—90. Man vermißt daher z. B. ungern die Forschungen zur deutschen Geschichte. — An Schlagwörtern sind im Hauptteil 341 angeführt. Auf fallend ist die Weglassung der Bibliographie. 8. L. Vermischtes. Entscheidung des Reichsgerichts. — Die Vereinbarung, in einem bestimmten Umkreis ein Geschäft nicht zu betreiben oder sich offen oder verdeckt an einem solchen nicht zu beteiligen, schließt nach einem Urteil des Reichsgerichts vom 16. Mai d. I. nicht das Verbot in sich, innerhalb des Bannkreises die Kundschaft durch Konkurrenzinanöver abwendig zu machen, namentlich nicht das Verbot der Befugnis, ein außerhalb des Bann kreises begründetes Geschäft, so wie jeder andere Kaufmann, also auch durch Abschluß von Geschäften innerhalb des Kreises durch öffentliche Empfehlungen, Zusendung von Preislisten, Bereisen und Bereisenlassen, zu betreiben. Vom Postwcsen — Postanweisungen nach Britisch-Bct- schuanaland. Bekanntmachung. Von jetzt ab sind nach Britisch- Betschuanaland Postanweisungen bis zum Betrage von 10 Pfd. Stcrl. zulässig, lieber die näheren Bedingungen erteilen die Postanstaltcn Aus kunft. Berlin IV., den 29. August 1890. Der Staatssekretär des Reichs- Postamts. von Stephan. Paketsendungen nach Helgoland. Beim Paketversand nach Helgoland ist darauf zu achten, daß mit dem Uebergang der Insel in deutschen Besitz Aenderungen in den Zollverhältnissen zwischen Deutsch land und Helgoland gegen früher nicht cingetrcten sind. Paketsendungen aus Deutschland nach Helgoland müssen deshalb bis auf weiteres nach wie vor von zwei Zolldeklarationen begleitet sein. Bei Sendungen mit barem Geldc genügt eine Deklaration, bei Sendungen mit Wert papieren ist eine solche überhaupt nicht erforderlich. Ueberklebte Postkarten sind unzulässig. Die Ober-Postdircktion in Berlin sagt in einer kürzlich ergangenen Entscheidung, daß nach § 12 II der Postordnung Postkarten, welche nach Beseitigung der ursprünglichen Aufschrift oder der auf der Rückseite zuerst gemachten schriftlichen Mit teilungen mit anderweiter Aufschrift, bez. mit neuen Mitteilungen ver sehen zur Post geliefert werden, von der Postbeförderung ausge schlossen sind. tz 184 des Reichsstrafgesetzbuches.—Der Vorstand der Konferenz der deutschen Sittlichkeits-Vereine hat dem Reichstag die Petition unter breitet, daß der Z 184 des Strafgesetzbuches folgenden Wortlaut bekomme: -Wer Schriften, Druckwerke, Bildwerke oder Darstellungen, welche in sittlicher Beziehung Aergernis zu geben geeignet sind, zur Ver breitung herstcllt oder zum Zweck der Verbreitung im Besitz oder Gewahrsam hat, seilbietet oder anpreist, verkauft, verteilt öder sonst verbreitet, oder an Orten, welche dem Publikum zugänglich sind, ausstellt oder anschlägt, wird mit Geldstrafe bis zu dreihundert Mark oder mit Gefängnis bis zu sechs Monaten bestraft. Auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.- Der bestehende Z 184 des Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich lautet folgendermaßen: -Wer unzüchtige Schriften, Abbildungen oder Darstellungen ver kauft, verteilt oder sonst verbreitet, oder an Orten, welche dem Pu blikum zugänglich sind, ausstellt oder anschlägt, wird mit Geldstrafe bis zu dreihundert Mark oder mit Gefängnis bis zu sechs Monaten bestraft.- Es leuchtet ein, daß die gegenwärtig zu Recht bestehende Fassung neben größerer Milde auch größere Klarheit bietet, da sie mit dem einzigen Worte -unzüchtig- eine sehr bestimmte Bezeichnung des Ver gehens giebt, während die vorgeschlagcnc Aenderung der subjektiven Auffassung einen recht weiten Spielraum läßt. Dem Buch- und Kunst händler dürste diese unklare und ein weitestes Gebiet der Anstößig keiten umfassende Formel eine beständige Gefahr bringen, die noch da durch wesentlich vergrößert wäre, daß auch die einfache Aufbewahrung eines bedenklichen Buches oder Blattes in seinen Geschäftsräumen ge nügen würde, ihn unverhältnismäßig schwerer Strafe auszusetzen. Neue Bücher, Zeitschriften, Gclegenheitsschriften, Kata loge rc. für die Hand- und Hausbibliothek des Buchhändlers. Deutsche Buchhändler-Akademie. Hrsg. vonCurtWcißbach. 7. Band. 4. und 5. Heft. Weimar, Hermann Weißbach. Inhalt: 4) Das IVOjähr. Gcschäftsjubiläum der Arnoldischen Buch handlung in Dresden. Von Eduard Zernin. — Die doppelte Buchführung in ihrer Anwendung auf den Buchhandel. Von C. G. Temps. III. — Für und Wider den Buchhandel vor 200 Jahren. Von A. Gubitz in Stuttgart. — Ernst von Wildenbruch als Erzähler. Von Richard George. — Miscellen. — Zwanglose Rundschau. 5). Zur Geschichte der ersten Bibeldrucke in England. Bon Ed. Ackermann — Heinrich Vieweg und die Naturwissenschaft. — Die jüngere realistische Bewegung in der Litteratur. — Ist der Sorti menter verpflichtet, sich für eine unverlangte Novität zu ver wenden? Von A. Gubitz. — Zur Führung der Buchhändler- Strazze. — Zwanglose Rundschau. Monatsschrift für Buchbinderei und verwandte Gewerbe. Schriftleitung von Paul Adam, Kunstbuchbinder in Düsseldorf. 1890. 9. Heft. Berlin, Friedrich Pfeilstücker. Helgoländer Wochenblatt. — Unter diesem Namen wird, einer Mitteilung des -Hannov. Courier» zufolge, Herr Buchdruckereibesitzer G. Rausch enplat in Cuxhaven, in dessen Offizin seit vierzig Jahren Während der Badezeit die Helgoländer Fremdenliste gedruckt wird, die erste regelmäßig erscheinende Zeitung auf Helgoland vom 1. Oktober d I. an erscheinen lasten. Das Blatt wird auch die amtlichen Bekanntmachungen des Reichskommistärs bringen. Personalnachrichte». , Ordensverleihung. — Herrn Marcus Stein, Mitinhaber der Manz'schen Hos-, Verlags- und Universitätsbuchhandluag in Wien, wurde von Sr. Majestät dem Kaiser von Oesterreich das Ritterkreuz des Franz Joseph-Ordens verliehen. Hoftitel. — Dem Kunsthändler Herrn Fritz Hoffmeister in Stutt gart (in Firma Louis Rath's Kunstsortiment) wurde von Sr. Majestät dem König von Württemberg der Titel eines Hofkunsthändlers verliehen. Gestorben: am 7. d. M. Herr Julius Engelmann, Inhaber der Kunst- und Musikalienhandlung Em. Wetzl er in Wien, Kärntnerring I I, und Mitbesitzer der gleichnamigen Firma in Prag. Der während einer Wanderung auf dem Semmering von einem Schlaganfalle jäh dahingeraffte Berussgenosse stand erst in den Dreißigern; er war ein arbeitsamer und gewandter Geschäftsmann, eine einfache, bescheidene Persönlichkeit von zuvorkommendem, freundlichem Wesen und erfreute sich hoher Achtung und allgemeiner Beliebtheit. Ehre seinem Andenken! Anzeigeblatt. Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen. Wimpfen, den 12. September 1890. (34217) k>. Hierdurch gestatte lob wir dis ergebene ^oreige, dass ich neben meiner seit 22 dabren am hiesigen klatrs bestehenden Lueh- drueksrsi eins LortimsiitsbiioNtiaQclliiQß eröffnet habe. Hs Verleger der „Wimpksner Zeitung" hier und in der Umgegend gut eingsluhrt, dark ich umsomehr auk güustigsn Lrkolg meines Unternehmens rechnen, als mir hinreichende ülittsl rar Verfügung stehen. Oie am klatrs bsüvdlieks Realschule bietet günstige -tbsatr- verbältnisss. Ressers üova sind mir in einem Lrsm- plars erwünscht, im übrigen wähle ich weinen Ledark. Die Resorguog meiner Lammissiov bat Herr friedlich Schneider in I-sixriA über nommen. 8. Dodaus. Lreslau, OHIauerstrasss 53/54, iw September 1890. (34365) I>. Mt Osgsnwärtigsm beehre ich mich, Ihnen die ganr ergebene Mitteilung ru wachen, dass icd am l. Oktober d. d. hiorsslbst eine SuoN- u. IVlusilcLlioQ -Lanä1uli8 verbunden mit Lsikftidlivtdok uvä ^ntistug-riltl unter der Rirma OeorA DanLiAvr eröffnen werde. vis mir durch meiue 14jäbrige Nbätigkeit in der l?!rma Rial, Rreund L 6o., wovon 6 dabrs alsZ Nitbesitrer dieser/) Rirma, er worbenen Lrkahruugen und Lsontoisss, sowie ein ausgedehnter Lskavotsnkrsis) berechtigen mich rur Hoffnung, dass wein junges Unter-
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