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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.09.1890
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 10.09.1890
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- Deutsch
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4732 Nichtamtlicher Teil. 210, l0. September 1800. rades, wie überhaupt Vereinfachung der ganzen Maschine statt gefunden hat. Perforiermaschinen, Ritz- und Nutmaschincn, so wie Glatt- und Packpressen bilden den noch übrigen Bestandteil der Ausstellung. Die einen ebenso großen Raum wie die eben besprochene einnehmende Ausstellung von Chr. Mansfeld in Leipzig enthält im allgemeinen dieselben Maschinen, denen von der Firma ein gleichmäßig brauner Anstrich, der recht hübsch aussieht, ge geben wird, so daß man die Fabrikate derselben sofort erkennen kann. Unter verschiedenen Konstruktionseigentümlichkeiten erwähnen wir z. B. die sehr praktische verbesserte Handpressenvorrichtung, welche den Zweck hat, das obere Stellrad des Preßbalkens stets in seiner niedrigsten Stellung zu halten. Während nämlich bei der bisherigen Preßvorrichtung das Handstellrad beim Hochschrauben des Preßbalkens mit in die Höhe ging und somit kleinere Per sonen gezwungen waren, einen Tritt zu benutzen, um das Stell rad erreichen zu können, bleibt dasselbe jetzt auch bei Benutzung der größten Preßhöhe aus seinem niedrigen Stand, wodurch es jedem Arbeiter ermöglicht ist, auch ohne Trittbrett mit bei weitem weniger Kraftaufwand eine festere Pressung zu erzielen. Auch hier finden wir den Schnittandeuter, die beschleunigte Sattelbe wegung, selbstthätige Ausrückung und Bremsvorrichtung, sowie selbst- thätigen Stillstand des Messers in der höchsten Stellung. Ferner finden wir eine Nulmaschine, welche besonders tiefe und breite Nuten ritzt. Auch auf die Eckenrundstoßmaschinen verwendet die Firma große Sorgfalt; wie an einer der ausgestellten zu sehen, können mit diesen Maschinen ca. 17 verschiedene Schnitte herge stellt werden. Ferner finden wir Eckenrundstoßmaschinen, Perforier- maschinen, Ausstanzmaschinen, Prägemaschinen (für die letzteren werden recht hübsche Muster für Etiketten rc. im Abdruck gezeigt), Vergoldepressen, Blinddruck- und Prägepressen, Abpreßmaschineu (ebenfalls für die Buchbinderei wichtige Maschinen), Glatt- und Packpressen und Walzwerke. Nicht verfehlen wollen wir zum Schluß auf die prächtig ausgestatteten Kataloge der beiden Fabriken hinzuweisen; beide sind reich illustriert, und während bei dem Krauseschen namentlich der Titel durch geschickte Zeichnung und wirkungsvolle Farben bemerkenswert ist, zeichnet sich der Mansfeldsche durch den vor züglichen, tadellosen Druck, welchen die Buchdruckerei von A Wohlfeld in Magdeburg besorgte, sowie durch treffliche Holzschnitt- Illustrationen von Brend'amour, welche Ansichten aus den Fabrik räumen wiedergeben, aus. Jedenfalls geben diese Kataloge dem Fachmann und Nichtfachmann einen höchst interessanten Einblick in die beiden großartigen Leipziger Maschinenfabriken und zu gleich einen Begriff von den Fortschritten, welche in der Kon struktion der Papierbearbcitnngsmaschineu gemacht sind, und man wird cs nach ihrer Durchsicht erklärlich finden, warum wir diesen Teil der Ausstellung etwas auführlicher behandelten. (Schluß folgt). Vermischtes. Vom Wiener Buchhandel. — Der Bericht der Handels- und Gewerbekammer in Wien an das k. k. Handelsministerium über Industrie, Handel und Berkehrsverhältnisse in Niederösterreich während des Jahres 1889 veröffentlichte folgende Ucbersicht über die buchhändlerischen Gewerbe Wiens und deren Gewerbesteuererträge. Zahl der Erwerbstcuer Gewerbe fl. Buchhändler 110 9685 Kolporteure 40 205 Leihbibliotheken 15 400 Musikalien-Leihanstalten 4 200 Kunst- und Musikalienhändler 39 2980 Bilder- und Photographieen-Händler u. dergl. sTeil-Konzessionäre) 136 2170 Zeitungsverschleißer (Teil-Konzession) 617 3150 Gebetbücher-, Kalender- undLiederverschleitzer (Teil-Konzession) 307 1635 Landkartenverschleitzer 3 30 Verein Dresdner Buchhändler. — Der Vorstand des Vereins Dresdner Buchhändler beruft eine neue außerordentliche Hauptversammlung aus Donnerstag den 18. September, abends 8 Uhr, in das kgl. Belvedere auf der Brühl'schen Terrasse, nachdem in der für Sonntag den 7. d. M. anberaumten Hauptversammlung eine beschlußfähige Mitgliederzahl sich nicht zusammengesunden hat. Die nächste Versammlung wird auch bei abermals unzureichender Teilnahme als beschlußfähig zur Satzungsänderung betrachtet werden. Einziger Gegenstand der Beratung wird sein, die An bahnung einer engeren Verbindung des Dresdner Vereins mit dem Buchhändlcrvcrband für das Königreich Sachsen und die Herzogtümer Altenburg und Anhalt. (Vergl. die amtliche Bekanntmachung in heutiger Nummer dieses Blattes.) Vom Kolportagebuchhandel. — Der Vorstand des »Central vereins Deutscher Colportage-Buchhändlcr- veröffentlicht in Nr. 25 der Deutschen Colportage-Zeitung folgenden Entwurf zur Abänderung der Satzungen (festgesetzt von der hierzu in der Generalversammlung in München gewählten Kommission). — Allgemeine Bestimmungen. — 8 1. Der Central-Vercin Deutscher Colportage-Buchhändler hat seinen Sitz in Berlin. 8 2. Der Zweck des Vereins ist die Wahrnehmung und Förderung der gemeinsamen Interessen des deutschen Kolportage-Buchhandels, unter Ausschluß politischer und religiöser Tagesfragen. — Mitglieder-Aufnahme. — § 3. Einzelmitglied kann jeder Kolportage-, Verlags-, Buch- und Kunst händler werden, welcher im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte, selbständig und verfügungssähig ist. — Korporatives Mitglied kann jeder Lokal- und Landesverein genannter Geschäftszweige werden. 8 4. Ueber die Ausnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Abzewiesenen steht die Berufung an die nächste General-Versammlung zu. 8 5. Jedes neu aufgenommene Einzel-Mitglied hat ein Eintrittsgeld von 3 sowie 6 ^ Jahresbeitrag in zwei Halbjahrs-Naten zu entrichten. Korporative Mitglieder haben 1 ^ 50 H Eintrittsgeld und 50 H vierteljährlichen Beitrag im voraus zu zahlen. Für jeden eintretenden Todesfall eines Mitgliedes werden 50 -) Extrabeitrag nacherhoben. lieber Verwendung dieses Extrabeitrages siche Geschäftsordnung der Unterstützungskasse. 8 6. Der 4. Teil aller eingehenden Beiträge ausschließlich der Extrabeiträge fließt in die Unterstützungskasse. — Von dem Ausscheiden. — 8 7. Der Austritt aus dem Verein kann jederzeit auf schriftliche Abmeldung beim Vorstande erfolgen, doch hat der Austretende die Vereins- Beiträge für das laufende Vierteljahr zu entrichten. 8 8. Der Austritt erfolgt a) falls ein Mitglied den Bedingungen des 8 3 nicht mehr genügt, oder länger als 1 Jahr einen der in demselben bezeichneten Geschäftszweige nicht mehr betreibt; b) falls ein Mitglied länger als >/z Jahr mit den fälligen Bei trägen im Rückstand bleibt. 8 9. Mitglieder, welche den Interessen des Vereins zuwiderhandeln, können vom Vorstande mit Zweidrittel-Majorität ausgeschlossen werden. Den Ausgeschlossenen steht das Recht der Berusung an die nächste General versammlung zu. Ein diesbezüglicher, begründeter Antrag muß jedoch sechs Wochen vor der Generalversammlung mittels eingeschriebenen Brieses an den Vorstand erfolgt sein. Die nach 88 7—9 ausgetretenen Mitglieder verlieren alle Ansprüch an das Vereinsvermögen. — Organe des Vereins. — A 10. Organe des Vereins sind: 1. Der Vorstand, 2. die General versammlung. 8 11. Der Vorstand besteht aus: 1. Einem Vorsitzenden, 2. einem 2. Vorsitzenden, 3. einem Stellvertreter, 4. einem 1. Schriftführer, 5. einem 2. Schriftführer, 6. einem 1. Schatzmeister, 7. einem 2. Schatz meister, 8. zwei Beisitzern, welche auf ein Jahr gewählt werden. 8 12. Die Vorsitzenden derjenigen Vereine, welche korporative Mit glieder sind, respektive deren Stellvertreter, sind berechtigt allen Vor standssitzungen beizuwohnen, haben jedoch kein Stimmrecht. ß 13. Die Vorsitzenden werden von der Generalversammlung be sonders gewählt; die übrigen Acmter verteilt der Vorstand unter sich. — Versammlungen. — 8 14. Versammlungen finden statt: I. Die ordentl. Generalversammlung regelmäßig im Juli jeden Jahres am Sitze des Vereins. 2 Außerordentliche Generalversammlungen: a) auf Beschluß des Vorstandes: b) auf Antrag von mindestens 30 Mitgliedern, von denen nur die Hälfte korporative Mitglieder sein dürfen. 3. Eine Hauptversammlung alljährlich einmal, an einem von der vorhergehenden Generalversammlung festgesetzten Ort.
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