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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.04.1891
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 08.04.1891
- Sprache
- Deutsch
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zu Buche steht, oder das; derselbe ihn durch Sachverständige ermitteln läßt« Die Vorgänge jener Zeit, als es sich um den Neubau handelte, sind sicherlich dem Gedächtnis vieler unserer Geschäfts- genossen entschwunden. Es wird gut sein, sie hier zu berühren. Als der Gedanke, ein neues Bnchhändlerhaus zu erbauen, festere Gestalt angenommen hatte, entschlossen sich der Rat und die Stadtverordneten von Leipzig, schenkungsweise dem Börsenverein einen Baugrund mit einem Flächenraum von rund 8000 Quadratmeter sich schreibe dies alles aus dem Gedächtnis, weil mir heute am Sonntag die Akten nicht zugänglich) zuzu- wende» in dankbarer Anerkennung, das; der deutsche Buchhandel schon jahrhundertelang seinen Mittelpunkt hier gefunden und weil die Stadt Leipzig es als eine Ehre betrachtete, den Börseuvcrciu dauernd zu besitzen. Dieser Baugrund, der jener Zeit einen Wert von rund einer halbe» Million hatte, jetzt vielleicht noch 100 000 ^ mehr Wert hat, liegt in einer Gegend, die einer großen Verkehrsentwickelung cntgegengeht. Bebaut wurden unge fähr 3000 Quadratmcler, so daß noch 5000 Quadratmeter Raum zu nutzbringender Verwendung für den Börsenverein bleibt Daß eine Stadtverwaltung bei einem so fürstlichen Geschenk darauf Bedacht nehmen muß, die Gewähr zu erlangen, daß auch immer die Stiftungszwecke festgehalten werden, bedarf gar keiner Begründung Darum wurde in dem Vertrag der Schutzparagraph ausgenommen, der Herrn —s bedenklich erscheint, der aber niemals in Anwendung kommen wird, wenn der Börseuvcrciu die Gegenleistung erfüllt Weitere Bedenken erstehen dem Verfasser aus dem Umstand, daß keine Abschreibungen vom Hcrstellungswert des Gebäudes vorgenoinnicn worden sind Im allgemeinen sind die Grundsätze, die der Einsender rücksichtlich der wirklichen Wertsermittelung eines Hauses aufstellt, durchaus richtig; im be sonderen dürsten aber die Meinungen darüber, was und wieviel abznschreiben ist, sehr auseiuandergehen Denn waren große Hineinwendungen erforderlich, die eine Wertverbesserung zur Folge hatten, so wird immer zu erwägen sein, ob die ausgebrauchtc» Summen nicht vollständig dem Prozentsatz entsprechen, den man unter anderen Verhältnissen hätte zur Abschreibung bringen müssen. Die gewünschte Abschreibung würde aber durchaus nur eine Buchungssache sein, und wenn »ach der Ansicht des Herrn —8 der ganze Zuwachs zum Stammkapital, zur Wertminderung des Hauses verbraucht werden soll, so steht dem nichts entgegen und die nächste Hauptversammlung hat darüber zu beschließen. In der Sache wird nichts geändert. Mich leitete ein anderer Grund, anders zu verfahren, als Herr —s es für rötlich erachtet. Ich halte es für nützlich, den Buchwert für das Haus möglichst hoch zu halte» und die Ersparnisse an anderer Stelle nutzbringend auszuspeichern. Eine weitere Erörterung hierüber kann aus naheliegenden Gründen füglich unterbleiben. Daß das Adreßbuch einen Minderertrag gebracht hat, ist bedauerlich, und ist zu hoffen, daß der Ausfall ein vorüber gehender ist. Unzweifelhaft muß der Ankauf aber trotzdem als eine glänzende Kapitalanlage bezeichnet werden. Das Börsenblatt, die »melkende Kuh«, hat sich nicht so ergiebig erwiesen, wie anerkannt werden muß. Es wäre ein Leichtes, es zu großen Erträgnisse» zu bringen. Erfolglos habe ich mich in letzter Hauptversammlung bemüht, die Anwesenden und Vollmachtträger von Beschlüssen abzuhalten, die dem Einzelnen nützlich sind, aber von der Gesamtheit bezahlt werden müssen. Kein Wunder, wenn der Gewinn nicht wächst. Vollständig eins fühle ich mich mit dem Verfasser in dem Wunsche, daß das Spesen-Konto sich vermindern möge. Ich fürchte, wir beide werden auf die Erfüllung vergeblich warten; denn das einzige Mittel, ein Beschluß, die Reise- und Tagegelder für Mitglieder der Ausschüsse nbzuschaffen, ist nicht zu erhoffen, und ich würde auch dagegen sein. Ob man durch Fallcnlasseu der Fortsetzung des »Archivs« das Buch-Verlags-Konto, das sich dauernd als kein Gewinn bringendes, sondern als ein Gewinnverzehrendes erweist, er leichtern soll, darüber mögen Andere sich aussprechen. Der Börsenvcrcins-Vorstand ist in dieser Sache nur Werkzeug für die Ausführung der Beschlüsse der Hauptversammlung Der nächsten liegt zur Beschlußfassung in dem Voranschlag zur Bewilligung ein neuer Baud mit 3000 vor. — Ich denke, ohne vor greifen zu wollen, ein so vornehmer Verein, wie der unsere, darf sich nicht scheuen, Ehrenausgaben zu beschließen. Ich hoffe, was ich vorstehend auf die Betrachtungen des Herrn —s als Erläuterung rasch niedergeschrieben habe, wird alles das berührt haben, was zu bemerken nötig war Ich denke, das, was ich offen und ehrlich als alter erfahrener Mann sage, wird dazu dienen, vielleicht vorhandene Schatten zu bannen, und vielleicht auch weiter dazu beitragen, in der nächsten Haupt versammlung eine zeitraubende unfruchtbare Besprechung über die Vermögenslage abzukürzcn Herrn —s danke ich aber, daß er die Anregung und mir Gelegenheit gegeben hat, unter meiner Namensunterschrist vor einem großen Leserkreis zu sag'», daß, wenn fort und fort gewissenhaft Sorgende an der Spitze des Vereins sich befinden, die aufsteigende Linie nicht verlassen werden wird. Zum Schluß wird cs vielleicht Herrn —8 noch inte ressieren zu hören, das; Versuche gemacht worden sind, die leider vorhandene Schallbrechung im großen Saal, die von Jedermann beklagt wird, dadurch zu beseitigen, daß über der Kanzel oder Nednerbühnc eine Schalldecke angebracht worden ist. Hoffentlich Hilst es! Leipzig, den 5. April 1891. Franz Wagner, z. Z. 1. Schatzmeister. Brrmischtcs. Reichsgerichts-Entscheidung. — Eine Abbildung ist, nach einem Urteil des Reichsgerichts, I. Strafsenats, vom 15. Januar 1891, im Sinne des ß 184 des Str.-G.-B.. welcher den Verkauf von unzüchti gen Schriften, Abbildungen oder Darstellungen unter Strafe stellt, un züchtig, wenn sie nicht bloß durch Form und Inhalt der Abbildung und deren äußere Gestaltung, sondern auch durch ihren erkennbaren Zweck das Scham- und Sittlichkcitsgcsühl in geschlechtlicher Beziehung verletzt. -Ist die Abbildung dazu bestimmt, der Kunst oder Wissenschaft zu die nen, so wird sie um deshalb der Regel nach aus geschlechtliche Erregung nicht berechnet sein. Wird aber ein an sich künstlerisches Werk mit objektiv schamvcrlctzender Darstellung dazu bestimmt und verwendet, um einen geschlechtlichen Reiz auszuübcn, so kann dasselbe da durch ebenfalls zu einer unzüchtigen Abbildung gestempelt, cs kann ihm durch den Aussteller oder Verbreiter der Charakter eines unzüchtigen Werkes gegeben werden, ebenso wie umgekehrt eine künstlerische oder wissenschaftliche Zwecke nicht verfolgende, geschlechtliche Verhältnisse darstellende Abbildung durch den Verkauf an jemand, der dieselbe etwa nur in eine von ihm aufbcwahrtc kulturhistorische Sammlung aufnchmcu will, die Eigenschaft einer unzüchtigen Abildung nicht annimmt. Von gleichartiger Rcchtsaussassung ist das Reichsgericht bei der Entscheidung, ob eine der Abbildung in tz 184 Str.-G.-B. gleichgestellte Schrift als eine unzüchtige anzuschcn, ausgcgangcn.» Vom Post wesen. — lOestcrrcich-llngarn.) Die Ocstcrr.-ungar. Buchhändlcr-Cvrrespondcnz bringt folgende Mitteilung: -Im Einver nehmen mit dem k. und k. Rcichs-Kriegs-Ministerium wird der im internen Postverkchrc, sowie im Wechsclverkehrc mit Ungarn im Grunde der Verordnung vom 10. Februar 1891, Z. 2206, geltende Tarifsatz von drei Kreuzer für Drucksachen über 50 bis cinschUcßlich 150 Gramm vom 1. April l. I. an, auch im Verkehre mit dem Okkupationsge biete cingcsührt.- — Hieraus scheint nicht hervorzugche», daß sich die Maßregel auch aus Drucksachenscndungcn aus Deutschland erstreckt, die bekanntlich im Gewichte zwischen 50 und 100 Gramm auch im Verkehr nach Oesterreich-Ungarn für den Portosatz von 5 H zugelasscn sind. — (Postpakete nach Madeira und den Azoren.) — Post pakete nach Madeira und de» Azoren sind jetzt bis 3 Kilogramm für bezw. 2 20 H und 2 60 H Porto zulässig. Postpakete nach solchen Orten, welche nicht GeincindebczirksHauptortc sind, werden bei der Postanstalt des Hanptortcs des GcmcindcbezntS, zu welchem jene Ort-
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