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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.07.1890
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 28.07.1890
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18900728
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L. Oroltel, 8upMm«nt ä 1u 5. ^lliliaii äu xuitlo <Ie I'rlinulenr ä« livros ü tixuios <ln XVIII. 8iöel«. ^wstsräuiu, 1'r. vsu 6rowbrnA§ste äditvur. 1890. ssr. 8°. X 8., 320 8x., 1 LI. Lrrntn. (100 Lxsinplarv aus stoll. kupier ru 12 kr., 900 Lxswxlurs uuk Veliupupisr ru 8 kr.) (Vrssdsv, bei von 2ubu L dueusod). Der Verfasser, der sich seit Jahren mit der Bibliographie der soge nannten -livrsa L Zravures» beschäftigt hat, giebt in einem stattlichen Großoktav-Bande, der sich in seiner Ausstattung ganz an das Werk von Cohen anschließt, über 1000 Berichtigungen und Nachträge zu diesem für alle Bibliotheken, Liebhaber, Sammler und Antiquare unentbehrlichen Handbuche. Der erste Teil des Werkes enthält zu 335 Artikeln Cohens Verbesserungen und Berichtigungen, der zweite Teil enthält die Titel und genauen Beschreibungen von 948 überhaupt nicht bei Cohen erwähnten Werken. Jedem Teile ist ein Autorenregister beigegcben; leider fehlt ein Verzeichnis der Maler, Kupferstecher, Radierer rc., wie es sich in Cohens »Auiäe- findet. Den Alleinvertrieb für Deutschland, Oesterreich und die Schweiz hat die Buchhandlung von von Zahn L Jaensch übernommen, die in der Lage ist, zu den Originalpreisen des Verlegers zu liefern. Vermischtes. Reichsgerichtsentscheidung. — Der Konkursverwalter ist ohne die Einwilligung des Gemeinschuldners zur rechtswirksamen Veräuße rung der Firma des Gemeinschuldners nicht befugt. Zur Begründung der obigen Entscheidung führte das Reichsgericht folgendes aus: Art. 15 des H.-G.-B. giebt folgende Erklärung: -Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter welchem er im Handel seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgiebt». Die Firma ist also Name. Personen name, nicht Geschäftsbezeichnung. Eine Personifikation des Geschäftes selbst in der Art, daß dasselbe als ein von der Person des Inhabers ab lösbares besonderes Wesen erschiene, kennt das Recht nicht. Es kann also Wohl von einer (für das Recht gleichgiltigen) Bezeichnung eines Ge schäftes, nie aber von dem Namen eines solchen die Rede sein. Das Recht zur Führung eines bestimmten Namens kann, nament lich auch beim Betriebe des Handels, thatsächlich Vorteile gewähren, ist aber darum nicht selbst ein Wertgegenstand, nie Vermögensrecht. Dies gilt auch vom kaufmännischen Namen. Hiergegen vermag nicht gellend gemacht zu werden, daß das Gesetz den Ucbergang emer Firma durch Vertrag gestattet. Korrekt gefaßt handelt cs sich dabei nicht um eine Veräußerung, sondern das Verhältnis konstruiert sich so: das Gesetz spricht aus: wenn jemand ein Handelsgeschäft erwirbt, so darf er sich desjenigen Namens, dessen sich der bisherige Inhaber beim Betriebe dieses Geschäftes bediente, nur dann ebenfalls bedienen, wenn der bis herige Inhaber hierzu einwilligt. Diese Einwilligung kann zum Gegen stände eines besonderen Vertrages gemacht werden oder in dem Ver trage über das Geschäft enthalten sein, es kann für die Erlangung derselben eine Leistung versprochen und gemacht werden — die Ein willigung selbst wird dadurch nicht zum Bermögensgegenstandc, noch das Recht, auf welches sich dieselbe bezieht. Hieraus folgt, daß in die Firma bezw. in das Recht zur Führung der Firma keine Zwangsvollstreckung vorgcnonnnen werden kann, und daraus wieder, daß der Konkurs dieses Recht nicht umfaßt. Der Konkursver walter ist also nicht im stände, dasselbe wirksam zu veräußern. Derselbe kann zwar bei Versilberung der Masse so Vorgehen, daß die notwendige Voraussetzung der Zulässigkeit der Firmenveräußerung als vorliegend an zunehmen ist; allein das Recht zur Fortführung der Firma kann der Käufer des Geschäftes nur dann erwerben, wenn die Einwilligung dazu vom Gemeinschuldner erteilt ist. Vom Bibliothekswesen. — Gottfried Keller, der keine erb berechtigten Verwandten hinterließ, hat seine Bibliothek und die Keller medaille, das Ehrengeschenk zu seinem siebzigsten Geburtstage, der Stadt bibliothek von Zürich vermacht. Der Senat von Bremen hat 324 000 -/ä zur Errichtung eines neuen vibliotheksgebäudes bewilligt. Die Bremische Stadtbibliothck enthält 60 000 Bände, unter denen besonders wertvolle Chroniken über die Ge schichte von Bremen und Nordwestdeutschland sich befinden. Vom Po st wesen. — Bekanntmachung. Postpaketverkehr mit den Fidji-Jnseln. Von jetzt ab können Postpakete ohne Wertangabe im Gewicht bis zu 3 leg; nach den Fidji-Jnseln versandt werden. Die Pakete müssen frankiert werden. Ueber die Taxen und Versendungsbedingungen erteilen die Postanstalten auf Verlangen Auskunft. Berlin IV., den 18. Juli 1890. Der Staatssekretär des Reichs-Postamts, von Stephan. Postanweisungen nach Kamerun und Togo. — Vom 1. Juli 1890 ab können im Verkehr mit den deutschen Schutzgebieten von Kamerun und Togo Zahlungen bis zum Betrage von 400 im Wege der Post anweisung durch die deutschen Postanstalten vermittelt werden. Die Post anweisungsgebühr beträgt 10 für je 20 oder einen Teilsvon 20 mindestens jedoch 40 Der Abschnitt der Postanweisung kann zu schrift lichen Mitteilungen jeder Art benutzt werden. Hinrichs' Halbjahrsverzeichnis. — Einer Ankündigung der Hinrichs'schen Buchhandlung über den nächsten Band ihres Halbjahrs- Kataloges, dessen Ausgabe bevorsteht, entnehmen wir folgende Mitteilung: -Da wir bei der Bearbeitung eine Aenderung vorgenommen, geben wir dem Kataloge das nachstehend abgedruckte Vorwort bei, das wir hierdurch Ihrer besonderen Beachtung empfehlen möchten. Dasselbe lautet: Unser -Vierteljahrscatalog aller neuen Erscheinungen im Felde der Literatur- bringt die Titel der Werke in wissenschaftlicher Anordnung. Wir haben uns daher entschlossen, die bisher unserm halbjährlichen Ver zeichnis beigegebene wissenschaftliche Ucbersicht durch ein nach Stichworten geordnetes Register zu ersetzen. Dasselbe gewährt durch die oft sehr zahlreichen Verweisungen eines und desselben Titels ein weit vollständi geres Bild von dem vielseitigen Inhalt der ini Katalog selbst angeführten Werke und gestattet die denkbar rascheste Orientierung über die jeden Gegenstand speziell behandelnde Litteratur, sowie vor allem das sofortige Auffinden eines Buches, von welchem nur der Titel, nicht aber der Ver fasser bekannt ist. Wem an einer Zusammenstellung der vollständigen Litteratur über eine ganze Gruppe der Wissenschaft gelegen, der dürfte von jeher lieber nach unserm Vierteljahrskataloge gegriffen haben, wo er in der bis herigen Anordnung der wissenschaftlichen Ucbersicht zum Halbjahrskatalog die vollen Titel gesunden hat und auch ferner finden wird. Wir hoffen, durch unsere Neuerung dem Buchhandel und auch jedem Literarisch Arbeitende» einen Dienst geleistet zu haben und den Ruf unseres seit jetzt 184 Semestern erscheinenden Kataloges als des unent behrlichsten Hilfsmittels von neuem gefestigt zu haben.» Neue Bücher, Zeitschriften, Gclcgenheitsschriften, Kata loge rc. für die Hand- und Hausbibliothek des Buchhändlers. Mittheilungen für die Gehilfenschaft des Buch-, Kunst- und Musikalien handels. Organ der Gehstsenversammlung der Wiener Corporation. Hrsg. u. verlegt von der Gehilfenversammlung der Corporation der Buch-, Kunst- u. Mus.-Händler in Wien sObmann: Ignaz Brand). 1. Jahrgang No. 1. (1. Juli 1890). kl. 4«. S. 1—8. Jährlich 10 Nummern. Für Mitglieder der Gehilfenversammlung gratis, für Nichtmitgliedec in Oesterreich-Ungarn 1 fl., für das Ausland 2 Zuschriften f. d. Red. an Julius Edhoffcr, Wien 1, Current- gassc 10, f. d. Administration an Robert Ganser, Wien 1., Graben 27. Versobiodonos. riotig. ^nrei^er 1890, Ho. 9 von dilboksr L Hansellbur^ in Vften. 8°. 8. 129—144. !4r. 2529—2816. »Selbsthilfe des Schriftstellers.» — Unter diesem Titel wird in F. Scherer's Selbstverlag in Wien demnächst eine Schrift erscheinen, welche Vorschläge und Entwürfe zur Begründung eines große» allgemeinen Pensions-Instituts für deutsche Schriftsteller, entsprechender Darlehens-, Kranken-, Witwen- und Waisenkassen für Angehörige des Schriftstellec- standes und eines deutschen Schriftstellerhauses bringen wird. Preiserteilung. — Die aus mehreren Tausenden von Mitgliedern bestehende griechische Gemeinde in Triest hat alle fünf Jahre aus der Stiftung des verstorbenen Oikonomos einen Ehrenpreis von zweitausend Franken für das hervorragendste neue Werk über Griechenland zu ver leihen. Der Preis ist für die letzten fünf Jahre Herrn Lr. Eduard Engel (Berlin) für sein Buch «Griechische Frühlingstage- (Verlag von Hermann Costenoble in Jena) zucrkannt worden. Pcrsoilalnachrichtcil. Gestorben: am 18. Juli in Königstcin a. d. Elbe Herr Theodor Haff n er, Buchhändler und Buchdruckcreibesttzer, Inhaber der dortigen Sorti- mentsfirma seines Namens, welche, 1851 in Großenhain gegründet, seit 1869 dort besteht, und der Verlagsexpedition de« Königstciner Amtsblattes. am 22. Juli in Stettin Herr Heinrich Dannenberg. Der Verstorbene, in welchem der deutsche Buchhandel und im besonderen die Stettiner Kollcgenschaft einen ebenso tüchtigen wie persönlich liebenswürdigen Berufsgenossen verloren hat, gründete sein Geschäft im Jahre 1862 in Gemeinschaft mit A. Dühr unter der Firma Dannenberg L Dühr. Nach dem Austritt Dührs im Jahre 1867 übernahm Heinrich Dannenberg die alleinige Leitung des Geschäftes zunächst (bis 1870) unter der alten Firma, später unter seinem eigenen Namen. 1889 trat Herr Oskar Zipperling als Teilhaber in das Geschäft ein. — Der Name des entschlafenen Berussgenossen, der mit bescheiden zurückhaltendem Wesen eine unermüdliche und erfolgreiche Berufsthätigkeit vereinigte, wird im Buchhandel unvergessen sein und ehrenvoll bewahrt werden.
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