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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.07.1890
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 21.07.1890
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- Deutsch
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3868 Nichtamtlicher Teil. 166, 21. Juli 1890. mit deren Uebergabe an ihn direkt oder an seine» Kommissionär und endet für Remittenden mit deren Uebergabe an den Ver leger oder dessen Kommissionär. Bei direkten Sendungen beginnt die Haftbarkeit des Empfängers im Augenblick der Absendung, falls er direkte Sendung bestimmt hat. Für die ans dem Kom- inissionsplatz abhanden gekommenen Rechnungs-Pakete (Beischlüsse) ist der Kommissionär haftbar, wenn nachweislich der Verlust durch ihn entstanden ist. Läßt sich nicht feststellen, welchem Kom missionär das Verschulden zuzuschreiben ist (insbesondere wegen der herkömmlichen Abgabe ohne Quittung oder Avis), so haben die beiden beteiligen Konimissionäre dem betreffenden Verleger die Hälfte des Fakturabetrages des abhanden gekommenen Paketes zu ersetzen. Ist eine Sendung bei dem Verkehr zwischen dem Kommissionär und Kommittenten verloren gegangen, so haben beide Teile gleichmäßig für den Verlust aufzukommen. Ans Antrag des Herrn Bornemann (Znaim) wurde, wie schon mitgeteilt, hierzu folgende Resolution einstimmig gefaßt: »Die Hauptversammlung des Vereines der österr.-ungar. Buchhändler beschließt: Der Börsenverein möge die vom Leipziger Verein beantragte Ausscheidung jener Paragraphen der Verkehrsordnung, welche nicht eigentlich unter den Be griff »Verkehrsordnung« gebracht werden können, sondern mehr zur Aufklärung von Nichtbuchhändlern über buchhänd lerische Verhältnisse dienen, nicht vornehmen, nachdem bei wiederholten Streitfällen auch diese Paragraphen wesentlich zur Information des Gerichtes gedient haben und nur dann eine zuverlässige Grundlage für richterliche Entscheidung bilden können, wenn sie unverändert ein Bestandteil der Verkehrsordnung bleiben.« Vermischtes. Vom Po st Wesen. — Bekanntmachung. Nach einer Mitteilung der Portugiesischen Postverwaltung dürfen Postpakete (colis postaux) nach Portugal bis aus weiteres auf dem Wege über Spanien nicht cin- geführt werden. Derartige Sendungen werden daher einstweilen nur zur Beförderung auf dem Seewege (ab Hamburg oder Bordeaux) angenommen. Ber lin W., den 7. Juli 1890. Reichs-Postamt, 1. Abteilung. In Ver tretung: Dambach. Vom Telegraphcnwesen. — Folgendes sind die für die Ge schäftswelt zunächst bemerkenswerten Beschlüsse der internationalen Telc- graphen-Konferenz zu Paris. I) Die Einführung eines Zeichens für Telegramme, welche nur dem Empfänger selbst, nicht aber seinen Familienangehörigen re. ausgehändigt werden sollen. In solchen Telegrammen sind der Adresse die Buchstaben »Ll D» (mains propres) vorzusetzcn. Die Buchstaben gelten ähnlich wie -8 D» u. s. w. als ein Taxwert. 2) Bei Privattclegrammen mit chiff riertem Text sind in Zukunft nur noch Zahlengruppen zulässig. Da gegen sind Buchstabengruppen nicht mehr zulässig. Die Bestimmung ist getroffen, weil die Uebermittelung solcher Buchstabcngruppen viel Schwierigkeiten und Verstümmelungen erfahrungsmäßig verursacht. 3) Das internationale Telcgraphenbureau in Bern ist beauftragt, ein amt liches Wörterverzeichnis für Telegramme in verabredeter Sprache aufzustellcn. Dieses Verzeichnis muß dann bei Abfassung solcher Telegramme allgemein benutzt werden: alle andern jetzt bestehenden Wörterverzeichnisse gelten dann nicht mehr. 4) Es ist bestimmt, daß bei Telegrammen, welche teils in offener, teils in verabredeter Sprache abge- faßt sind, die Taxierung derart erfolgt, daß die Länge aller Worte auch im europäischen Verkehr auf 10 Buchstaben angenommen wird. Worte mit mehr als 10 Buchstaben gelten als so viel Taxwerte, als sie je 10 Buchstaben enthalten, Wobei ein etwaiger Uebcrschuß noch als 1 Taxwvrt gilt. 5) Anführungszeichen und Klammern, welche bisher nicht taxiert wurden, gelten fortan als 1 Taxwert wie das Unterstreichungszeichen. 6) Zusammengesetzte Worte der englischen und französischen Sprache gelten, vorausgesetzt, daß sie in den Sprachen gebräuchlich sind und in einem Worte geschrieben sind, fortan als 1 Taxwort. Zum Beispiel Worte wie to-morroiv, varto-Isttro, ebsk-Iisu könnten fortan auch toinorrow, cartslsttrs, ebskliou geschrieben werden und gelten dann je als 1 Taxwort. 7) In der Adresse werden in Zukunft auch die Namen der Provinzen, Departe ments, Kreise u. s. w., welche zur näheren Bezeichnung des Bestimmungs orts dienen, ohne Rücksicht aus die Länge und Zahl der zum Ausdruck derselben gebrauchten Worte als 1 Taxwort gezählt, z. B. Mansfelder Seekreis — 1 Taxwort. 8) Für die Bezahlung der dreifachen Taxe wird ein Telegramm — -dringend» — nicht allein mit Vorrang vor allen ander» telegraphisch befördert; dasselbe genießt vielmehr auch Vorrang in der Botenbestelluug am Bestimmungsorte. Neue Bücher, Zeitschriften, Gclegenheitsschriften, Kata loge re. für die Hand- und Hausbibliothek des Buchhändlers. 11. Orottot, Lnpplöinsnt ä la 5me sckition äu -Knicks cks 1'amatsur äs livrss n ÜAnres cku XVIII. sissls». Ar. 8". X, 320 8p. ^mster- äam 1890, 1'r. van OrombruAAbs, säitsur. (Xlleiu-Vertrieb I. Deutseblallä, Oesterroieb ü. ä. 8sbvvsir äarsb von / abn L ckasussb in Dresden.) Rsoktsrvisssnsebg.kt, 8Iaatsrvisssllseba.lt, Dolitilr, Dinanrrvisssosebalt, Vollrsrvirtsebalt, ArbsitsrkraAs. Xustriaoa, Dobsmioa. Lntig. XataloA blo. 4 von Nax Neuolcs in DrlanAso. 8". 38 8. 1188 Uru. Dusns L Oo.'s Nontbl/ list. cknus 1890. (blo. 4.) 8". 8. 49— 64. Dolläon, 46, Kreut kussell 8trsst, IV. 0., I.urao L ko. Autsurs Arees st latins, neo-latins st autsurs saeres. DbiloloAis st bistoirs alleisimss. Awtig. Katalog; Ho. 44 voll kl. Wolter iv Daris. 8«. 65 8. Ho. 5111-6918. Vsrsobisäsoss (no bsan oboix äs livrss provsnant äos Dibliotbsguss äs tsn Messieurs II Lsaussirs, Davst cks Kourtsills, Dusts! cks OonIallASs, LI. II. D**'. (aveiso ministro), mombres cks I'Institnt). Kntig. Xatalox Ho. 45 vou kl. Wolter ill Daris. 8". 62 8. Ho. 6919—8098. Vsrsebisäenss (kibliotbsgus cks tsu MM. kloraos st Daul Delaroebs). Xubtioos-LataloA (x. 30. ckuli 1890) von ll. Wslts r in Daris. 8". 18 8. VorsebieäsLss. Lüobsr-XureiAö Ho. 441 vou I. Wiuckpr sollt's Kntiguariatsbuebbanälun» in XuAsburA. (1. ckuli 1890.) 4". 8 8. Allgemeiner DeutscherBuchhandlungs-Gehilfen-Verba n d. — Am Sonntag, den 13. Juli hielt der Allgemeine Deutsche Buchhand- lungs-Gehilfen-Vcrband im Deutschen Buchhändlcrhause zu Leipzig seine 21. ordentliche Hauptversammlung ab, die von ID/2 Uhr vormittags bis 3'/z Uhr nachmittags dauerte. In Vertretung des 1. Vorsitzenden, Herrn Eduard Baldamus, Welcher für sein Leiden im Seebade Heilung sucht, wurde die Versamm lung vom 2. Vorsitzenden, Herrn O. Bert hold, eröffnet. Derselbe begrüßte die Anwesenden (55 Personen mit 1041 Stimmen) und verlas sodann den Geschäfts- und Kassenbericht. Das Andenken der verstorbenen Mitglieder ehrte die Versammlung durch Erheben von den Plätzen. Nachdem sodann Herr A. Krauße den Bericht des Schriftführers ver lesen halte und durch den Vorsitzenden ein allseitig freudig aufgenommenes Bcgrüßungstelegramm des Herrn Ed. Baldamus zur Kenntnis der Versammlung gebracht war, trat man in die nicht weniger als 29 Punkte umfassende Tagesordnung ein. Der Herr Vorsitzende bemerkte dazu, daß viele der Anträge nur redaktionelle Aenderungen der Satzungen bezweckten und er die Versamm lung bitten müsse, diese Anträge abzulehnen, da dem Vorstande durch deren Annahme unnötige Schwierigkeiten mit den Behörden erwachsen würden. Im Anschluß hieran beantragte Herr Böhm-Köln, vorweg erst über diejenigen Punkte zu beraten und zu beschließen, welche eine materi elle Aenderung der Satzungen bezweckten, welchem Antrag die Ver sammlung zustimmte. Von den Anträgen rief zunächst derjenige des Vorstandes, welcher den aus dem Buchhandel ausscheidenden Mitgliedern des Verbandes die Aufrechterhaltung ihrer Mitgliedschaft mit allen Rechten gegen einen er höhten Beitrag ermöglichen sollte, eine lebhafte Erörterung hervor. Der Antrag wurde angenommen mit dem Zusatz, daß solche Mitglieder dem Verband 5 Jahre lang ununterbrochen angehört haben und sich in ihrer neuen Stellung auf Posten befinden müßten, aus welchen sie dem Handelsgesetze unterstellt bleiben. Von den weiteren Punkten ist zunächst die Verminderung des Ein trittsgeldes für Mitglieder zwischen dem 21. und 24. Lebensjahre her- vorzuhcben, welche einstimmig angenommen wurde, ebenso der Antrag des Vorstandes, daß er sich zu für die Mitglieder rechtsverbindlichen Be kanntmachungen nur des Börsenblattes und eigener Rundschreiben zu bedienen habe, während seinem Ermessen anheimgcstellt bleibe, zu seinen Veröffentlichungen auch das Leipziger Korrespondenzblatt zu benutzen. Um den Vorstand von seiner beschwerlichen Arbeit zu entlasten, War von seiten der Herren Hermes-Tübingen und Genossen der Antrag auf Errichtung einer Geschäftsstelle bezw. Anstellung eines Verbandssckretärs gestellt worden. Nach eingehender Darlegung des Herrn Koller, welcher namens des Vorstandes auf die Notwendigkeit einer solchen Einrichtung hinwies und den Antrag dringend zur Annahme empfahl, entspann sich eine längere Besprechung dieser Angelegenheit, und wenn auch hcrvor- gehoben werden muß, daß die Mehrzahl der Redner dem Antrag sympathisch gegenüber stand, so fehlte doch den Herren Vertrauensmännern in Anbetracht der zuvor nicht bekannt gewordenen Kosten der Einrichtung die Geneh migung ihrer Auftraggeber und wurde der Antrag abgelehnt.
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