Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.06.1890
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 04.06.1890
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18900604
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189006047
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18900604
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1890
- Monat1890-06
- Tag1890-06-04
- Monat1890-06
- Jahr1890
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nichtamtlicher Teil. 3001 126, 4. Juni 1890. unbegründet erklärt und derselbe zur Abimhme und Zahlung des Kaufpreises bernrteilt. Das Reichsgericht wies seine Revision zurück und führte folgendes aus: »Wenn bei einem Verkaufe, insbesondere bei einer Ver steigerung von Waren, eine gewisse Beschaffenheit derselben zu gesichert, aber durch die Klausel »wie zu besehen« oder eine Bestimmung gleichen Sinnes bedungen ist, daß eine Besichtigung der Ware gestattet sei, und für die bei einer Besichtigung erkenn baren Mangel der Verkäufer keine Haftung übernehme, so kann es nicht als allgemeine Regel hingestellt werden, daß der Ver käufer für die zugcsicherte Beschaffenheit der Ware ungeachtet jener Klausel hafte, wenn nicht dem Käufer das Nichtvorhandensein derselben beim Vertragsabschlüsse bekannt gewesen. Vielmehr ist cs ebenso möglich, daß die Zusicherung einer gewissen Beschaffen heit nicht eine Ausnahme oder Beschränkung gegenüber der Klansel »wie zu besehen bedeutet, sondern daß die Meinung beim Ver tragsabschlüsse dahin geht, daß über die Frage, ob die znge- sicherte Beschaffenheit vorhanden sei, die Besichtigung entscheiden und der bei der Besichtigung erkennbare Mangel derselben hinterher nicht geltend gemacht werden soll. Ob die eine oder andere Deutung anzunehmen sei, kann nur in jeden, einzelnen Falle nach dem Inhalte der abgegebenen Erklärungen und nach den Umständen, unter welchen sie abgegeben worden sind, ent schieden werden. Wenn nun in dem vorliegenden Falle, in welchem der Anktionskatalog die Bestimmung enthielt, daß vor der Versteigerung zwei Tage lang zu bestimmten Stunden die Besichtigung gestattet sei, nach dem Zuschläge aber kein Buch zurückgenommen werde, das Berufungsgericht aber annimmt, daß die Garantie für die Vollständigkeit der zur Auktion kommenden Werte nur in der Beschränkung übernommen worden sei, daß nach dem Zuschläge überhaupt, also auch in dieser Beziehung, eine Garantie des Verkäufers nicht mehr statthabe, so ist hierin eine durch Nechtsirrtnm nicht beeinflußte, daher durch Revision nicht anfechlbare Feststellung der Vcrkaufsbedinguugen zu finde». Uebrigens gehe auch ans den öffentlich bekannt gemachten Ver- steigcrungsbedinguugen, unter denen die Gegenstände ausgeboten und zugcschb.gen wurden, hervor, daß nach dem Zuschläge eine Haftung des Verkäufers ausgeschlossen sei.« (Lpzgr. Tgbl.) Jahresbericht der Papierprüfungs-Nnstalt zu Leipzig. (Inhaber: Otto Winklers vereid. Sachverständiger f. Papier beim Amtsgericht Leipzig. 1889. Das Geschäftsjahr 1889 war für die Entwickelung der Anstalt günstig. Die der Anstalt überwiesenen und von ihr erledigten Aufträge hatten eine Zunahme von 54 Prozent gegen das Vorjahr erfahren, welches seinerseits 21 Prozent Zunahme gegen 1887 aufwies. Wiederum waren es, wie in früheren Jahren, die Papierfabriken, welche die Anstalt am meisten benutzten, und zwar sind diesesmal 43 Prozent aller im Jahre 1889 cingclaufenen Prüfungsarbeiten für Fabri kanten, 35 Prozent für Papierhändler und nur 22 Prozent für Ver braucher ausgeführt worden. Dabei sind mehrere Fabriken, welche wieder holt Prüfungen, bis acht im Jahre, aufgaben, während auch von einzelnen Händlern öftere Benutzung, sogar von einer Firma 48 mal im Jahre, zu verzeichnen war. Unter den Konsumenten ist eine Behörde mit 38 Prü fungen zu nennen In der Hauptsache sind cs dieselben Firmen und Namen, welche bereits seit Jahren der Anstalt ihr Vertrauen geschenkt haben. Von den Prllfungsmethoden, die in diesem Jahre am meisten ver langt wurden, ist zuerst die mikroskopische Fajerbestiminung mit 113 Auf trägen gegen 51 im Vorjahre zu nennen. Aschenbestimmungen sind 88 gegen 85 im Vorjahre, Fcstigkeits- und Dchnungsprobcn 70, chemische Prüfungen inkl. Leimfestigkcitsprobeu 90, Saugfähigkeitsproben für Lösch papiere 52 vorgenommen worden. Gutachten über probemäßige oder den Vorschriften entsprechende Lieferung wurden 28 und Gutachten über Zweckmäßigkeit gelieferter Papiersortcn wurden 19 gefordert. Auch Total- prüfungen nach Vorschrift der preußischen Behörden wurden an einer größeren Anzahl Schreib- und Urkundcnpapieren vorgenommen; ebenso Filtrierpapier-Prüfungen und andere Spezialarbeiten. In vorstehender Ausstellung sind Prüfungen nicht eingerechnet, welche zur eigenen Information, zur Gewinnung von Normalien, oder in Verfolg früher angefangener, in diesem Jahre fortgesetzter Beständig- keitsuntersuchungen ausgeführt wurden (z B. über 200 Festigkeitsprü fungen, über 50 Saugfähigkeilsprüfungen u. f w j. Beschwerden über die von der Anstalt ausgeführten Arbeiten oder Bemängelungen der gelieferten Gutachten sind auch in diesem Jahre nicht eingelaufen. Ab und zu hat die Anstalt ihre Erfahrungen durch die Fachblätter der Papierindustrie mitgeteilt, so unter andern in den Aufsätzen, welche in Nrn 6 und 21 der Papier-Zeitung, Jahrgang 1890, erschienen. ') Wir teilten in denselben unsere Erfahrungen über die Saugfähigkeit deutscher und englischer Löschpapierc zahlenmäßig mit und sprächet; die Ansicht aus, daß in Deutschland viele Löschpapiere mit geringer Saug-' fähigkeit geliefert werden, während englische Löschpapierc und Kartons mit Recht guten Ruf genieße». Daß aber auch die deutsche Industrie gute Löschpapiere mit unüber troffen hohen Saugfähigkeitswerten liefern kann, hatte sich herausgestellt durch die Untersuchungen an einer Anzahl deutscher Papiere, die für Filtrierzwecke angefertigt wurden und seltener als Löschpapier zum Auf saugen voir Tinte Verwendung finden, während sie sich hierfür vorzüglich eignen. Wahrscheinlich ist der Mangel eitler genaueren Prüfung der Saug fähigkeit mit daran Schuld, daß die gut aussehenden, aber schlecht saugenden Löschpapiere, die jetzt meist für Löschzwecke gebraucht werden, so in Ausnahme gekommen sind. Würde die von uns cingeführte Steig probe, welche zahlenmäßige Weite giebt, allgemein gehandhrbt, so könnten Fabrikanten und Händler ihre Löschpapiere leichter auf deren Güte unter suchen und würde» infolgedessen wahrscheinlich auch bald bessere Waren fordern und erhalten. Eine anderweite Veröffentlichung, welche Nr. 24 der Papier-Zeitung (1890) brachte, bezieht sich auf unsere Versuche an Cellulosepapieren, indem sie deren Veränderung an Fcstigkeits- und Dchnungswerten be spricht. Es sind nämlich von uns eine größere Anzahl verschiedenartig be reiteter Cellulos,Papiere nach kürzerer und längerer Zeit wiederholt (bis 11 mal) geprüft worden, zum Teil auch, nachdem sie der freien Luft der Sonne oder der Kellerluft mehrere Monate lang ausgesetzt waren. Die Beobachtungen werden noch fortgesetzt: aber bereits jetzt ist in Uebereinstimmung mit den von Anderen unternommenen Untersuchungen gleichen Zieles gefunden, daß die Cellulose den Markt, den sie sich als Papierfaser zweiten Ranges erobert hat, vollauf verdient, weil die Be denken, die von Manchen über ihre Beständigkeit gehegt wurden, unbe gründet sind. Eine unerwartete Erfahrung, welche die Anstalt im verflossenen Jahre machte, führte dazu, eine neue Prüfungsrichtung ins Auge zu fassen. Es ereignete sich nämlich der Fall, daß zur Kontrolle auf vorschrifts mäßige Lieferung eingcsandte Schreibpapiere die Prüfung aus Leimfestigkcit bestanden hatten, beim späteren Gebrauch sich aber nicht mehr als leim fest erwiesen. Das Papier hatte sich zunächst als leimfest bewährt, aber nachdem es in Aktenform geheftet durch viele Hände gegangen war, zeigte sich beim Einschreiben nachträglicher Randbemerkungen, daß die Leim festigkeit verloren gegangen war. Vornehmlich da, wo das Papier mit Händen begriffen worden, wenn auch nicht ausschließlich an diesen Stellen, lief die Schrift derart aus, daß sie unleserlich und verschwommen erschien. Die Ursachen dieses, an Hadernpapiercn in der Folge mehrfach be obachteten Vorkommnisses sind bis jetzt nicht aufgeklärt Zur Vermeidung desselben haben wir der betr. Behörde geraten, Papiere, die durch viele Hände gehen und doch ihre Beschreibfähigkeit lange behalten sollen, stets mit tierischer Leimung versehen zu lassen. Dieses Mittel hat sich bewährt, und cs wurde der Anstalt öfter Ge legenheit geboten, die Zweckmäßigkeit dieser Vorsichtsmaßregel bestätigt zu finden. Nicht immer war die Anstalt in der Lage, den an sie gestellten An forderungen ganz zu entsprechen. So z. B. mußten oft rein fachtcchniscke Anfragen an anerkannte Fachleute gewiesen, und Anfragen über Bezugs quellen für Papiere u. s. w. ablehnend beschieden werden. Letzteres geschah deshalb, weil die Anstalt ihre strenge Objektivität zu wahren sich verpflichtet hält. Dagegen konnte sie unbedenklich den Ersuchen um Lieferungsvorschriften für Papiere Nachkommen, weil mit klaren Vor schriften allen Beteiligten gedient ist. Die seit drei Jahren von uns eingeführte Prüfung aus vorschrifts mäßige oder der Probe angemessene Lieferung hat sich in diesem Jahre erneut bewährt und findet in Fachkreisen allmählich mehr Eingang. Derartige Konlrollproben. für welche laut Tarif nur ein Satz von 3 berechnet wird, bedingen oft eine dem Berechnungssatze unange messene erhebliche Arbeitsleistung: allein nur hierdurch ist es möglich, diese Kontrollproben allgemein für Papiere annehmbar zu machen. Im übrigen schützen diese Proben den Käufer wie den Verkäufer. Elfteren vor untauglichen Waren, letzteren vor übertrieben peinlichen Anforderungen. Auch die andere von uns seit 3 Jahren eingeführte und den Be- *) Vergl. auch Börsenblatt 1890, Nr. 86 u. 96.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder