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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.05.1890
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1890-05-29
- Erscheinungsdatum
- 29.05.1890
- Sprache
- Deutsch
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Von Oke», über das christl. V» lksschauspiel i» O-A. 1830: Voiks- sreund 1830 und Soiiniagsbl. d. Augsb. Postz. 1810. Nr. 215. Oxenlium, Itssolleetioos oi O-itmwsr^au. I,ovc1ou 1871. I'nsslv» I'Iu), tlie, at O.-.4., bx dvs auttiur ok -Obucles b<»v<lsc». 1-ouäon 1890. PassionSschausptcl, das, in Oberammergau i»l Jahre 1890 Augs burg, B. Schmidsichc Berlagsbuchhdlg. Pa88iov88plvl, Das ObsrawwsrAausr, 1890. Osüeieils plioto^ra- pkisob.e Orißival-Ttulnaliinen au8 <lsiu lalirs 1390. Llüacbsn. Verlaxsrrvstalt 1. Kunst u. IVissenseliatt. Passionsspicl, das Oberammergauer, von I. Michern). Hamburg, Agentur d. R. H. Passionsspicl von O.-A. Achrcnlese, Kathol. Wochenbl. 1880. Nr. 39—52. Passionsspicl, das Alsfelder, heransgeg. v. Grein. Kassel 1871. Passionsspicl, das Donaueschinger. Karlsruhe 1816. (In Moncs Schausp. d. Mittelalters.) Pntniban, Hcrmine, Erinnerungen an O.-A. 1870. Ptchlcr, A., über das Drama des Mittelalters in Tirol. Inns bruck >850. Prcchtl, ältestes Textbuch von O. A. 1662 (Manuskript) im Besitz des Herrn Guido Lang in O.-Ammergau. Reibt, das gcistl. Schauspiel d. Mittelalters. Frankfurt 1868. Von MttcrShanscn, der göttl. Erlöser, in Musik gesetzt von Franz Buhler in Augsburg. Ällgem. Zeitung 1816, Nr. 181. Rossini, k, gtz, uo mxstsrs cke In Tassion represeots äu äix- «suviews sieele. (^uualos arulieolo^igues pur Oicirou (aine). Toms XI. 80-86, 157-166. karis 1851. RoSncr (Pater Ferdinand), Textbuch von O.-A. vom Jahre 1750, verändert durch Pater Magnus Kipfelberger. Schauspiel oder alt und neues Testament in dem für uns leidenden Gottmenschen zur Betrachtung vorgestellt und von einer ehrsamen Gemeinde mit höchst gnäd Erlaubniß aufgesührt den 15. u 22. Mai und den 15. Brachmonat 1780. Augsburg, gedr. bei Bernhard Stadlberger. Schmcisscr, Ursprung d. deutschen Schauspiels. Constanz 1851. Schmid, Hermann, Aufsätze in der «Gartenlaube-, Leipzig 1860. Schmidt, Maximilian, Der Schutzgeist von Oberammergau. Cultur- nnd Lebensbild. Leipzig 1890, Liebeskind. Schöberl, Das O.-A. Pass.-Spiel. Eichstädt 1870. 8vxul», Tbo tlouutrx ok tbe kassiou I.onäoo 1870. Sepp, Iol>., Bericht über das O.-A. P.-Spiel. Augsb. Postzeitung 1850. Beil. 176. 177. 179. 180. vom 22.-27. Scpt. Stciib, L., Aus dem bayerischen Hochland. Seite 54—80. (Ge schrieben 1810.) München 1850, Lit.-art. Anstalt. Tnutplioeus, tzuits, a oovsl. llsixriA. (Tuaeboitr Lckitiou.) Textbuch zum Oberammergauer Passionsspiel 1890. Obcrammergau, Nutz L Hosfmann. Titlmann, Schauspiele aus d. 16. Jahrh. II. Leipzig 1868. Traube, Ludw., Zur Entwickelung der Mystcrienbühnc (Schauspiel u. Bühne I). München 1880. A. Ackermann. — die Bühne der O.-A. Passion. Ebendas. II. München 1880. A. Ackermann. Weber, die theatral. Darstellung der Leidensgeschichte unseres Er lösers in Ammergau. Bayer. Blätter 1832 Nr. 276 u. 277. PersöhnungSopfer, das große, auf Golgatha, aufgef. in O.-A. 1880. Weilheim 1880. Voigt, Karl, das Passionsspicl in O.-A. Offcnbach 1880. Weiß (Pater Ottmar), das große Opfer auf Golgatha oder Gesch. d. Leidens u. Sterbens Jesu, auf ösfentl. Bühne aufgeführt. Lands berg 1811. — Jesus-Messias, oder die Menschen-Erlösung in 4 Abtheilungcn mit bildlichen Vorstellungen aus dem alten Bunde, aufges. in O. A. 1815. Willen, Gesch. d. gcistl. Spiele in Deutschland. Göttingen 1872. Wirccburg, Ordo, die Oster- u. Passionsspiele. Wolscnbüttel 1880. ITrixkt. Larlz eoglisb m^steries. Iwnckoo 1838. Whl, W, Maitage in Obcrammergau. Eine artist. Pilgerfahrt. Zürich 1880. Zuckmantlcr, Passionsspiele, herausgg. u. erläut. v. A. Peter. 2 Bdc. Troppau 1868/69. Ich schließe diesen Beitrag zum Börsenblatt mit dem Wunsche, daß er nicht unfreundlich beurteilt werden möge. München, am Tage Christi Himmelfahrt 1890. Zu den Handelsgebräuchen des Antiquariats. in. (Vergl. Börscnbl. Nr. 113 u. 118.) In der von Herrn I)r. für. L. Heß in Nr. 113 behandelten Streitfrage, ob der Antiguar bloß zur Rücknahme und nicht auch zur Ergänzung defekt gelieferter Exemplare verpflichtet sei, sollte ich vor dem hiesigen Amtsgericht als Sachverständiger meine Meinung abgebcu; ich lehnte aber ab, da mir die Frage bei aller praktische» Bedeutung zu wenig Gegenstand einer ge richtlichen Sachvcrständigeu-Vernehmung schien, und verwies statt dessen auf meine Usancen, 2. Auflage S. 208. Die betreffende Stelle lautet: In Bezug auf Beschaffenheit der Exemplare »gilt der Grund satz, daß etwaige Mängel im Katalog (ähnlich natürlich auf dem Ofscrteuzettel) bemerkt werden müssen und, wo sich solche Be merkungen nicht finden, das offerierte Exemplar als gut erhalten und vollständig anzuuehmen ist. Ein Verstoß hiergegen ver pflichtet den Antiguar zur Rücknahme des Buches, sofern er, wenn es sich um zu ersetzende Defekte handelt, diese Defekte nicht schnellstens zu stellen vermag.« Den, entsprach auch die Auffassung und das Verhalten des Verkäufers in diesem Falle. Wie er mir schrieb, hatte er einer württembergischeu Firma Pfeiffers Germania 1 32. Band, Halbfranz, zu 230 offeriert, vielleicht mit dem Zusatz »Sehr schönes Exemplar« oder »Komplettes schönes Exemplar«. Nach dem das Geschäft zustande gekommen war, schrieb der Käufer, daß am 5. Band, Seite 1—-128 fehle, und ersuchte um Nach lieferung. Darauf antwortete der Verkäufer, daß er bei der vorzüglichen äußeren Beschaffenheit des Exemplars einen Defekt nicht vermutet habe und daß es auch nicht üblich sei, ein der artiges Werk Seite für Seite zu kollationieren; das Fehlende (der Baud ist vergriffen) könne er leider nicht nachliefern, auch das Exemplar nicht billiger als offeriert abgeben, indes sei er gern bereit, unter Tragung sämtlicher Kosten dasselbe zurück zunehmen. Da der Käufer sich weigerte, hierauf einzugchen, so klagte der Verkäufer auf Zahlung des vollen Kaufpreises oder Rückgabe, wobei er sich, wie Heß mitteilt, daraus berief, daß es bei den Antiquaren in solchen Fällen Handelsbrauch sei, das Werk zurückzugeben, nicht aber die Ergänzung zu ver langen, und daß der Verkäufer somit wohl zur Rücknahme, nicht aber zur Ergänzung verpflichtet sei. Herr Dr. Heß knüpft hieran die Frage, ob ein solcher Handelsbrauch nachweisbar sei — der Kläger hatte nachträglich erklärt, den Nachweis nicht liefern zu können — und ob die Hebung desselben schon längere Zeit gleichförmig bestehe? Nach seiner Meinung wird mau hierüber am besten Gewißheit erlangen können durch Vernehmung von Antiquaren und er fügt hinzu, daß über den vorliegenden Fall sechs angesehene Antiquare aus den ver schiedensten Teilen von Deutschland abgehört worden seien, deren Antworten er mittcilt. Dies ist die Methode, welche die Geschäftswelt herkömmlich aus Irrwege geführt hat, sobald sie Handelsbräuche feststelleu wollte. Sicherlich können durch solche Erhebungen interessante Materialien gewonnen werden, aber direkt zu verwerten sind sie nicht; im Gegenteil, sie verwirren denjenigen, welcher das Buch handelsrecht nicht im Zusammenhänge und in seinen Grundlagen übersieht. Die mitgeteilten sechs Antworten bestätigen die alte Erfahrung; nur die erste und dritte entsprechen dem Sachverhalt; die zweite ist widerspruchsvoll, die vierte zu unbestimmt, die fünfte ist geradezu falsch und nicht minder die sechste, welche sich einfach für Anwendung des allgemeinen bürgerlichen Rechts erklärt. Heß kommt hiernach zum Schlüsse, daß der behauptete
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