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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.06.1879
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1879-06-16
- Erscheinungsdatum
- 16.06.1879
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- Deutsch
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- Saxonica
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2362 Nichtamtlicher Theil. 136, 16. Juni. ging Claus Dritzehn, suchte die Stücke, fand aber nichts. Wahrlich, die berühmte „Presse" des Andreas Dritzehn ist am Weihnachten 1438 — gestohlen. Wie haben wir uns nun dies „Ding", wie Sahspach, der sie geinacht hatte, die Presse nannte, und Ivie die „niedlichen, kostbaren Dinge, mit denen Dritzehn umging" zu denken? Unsere mit Metall arbeitenden Spiegelmacher, die von dem Absatz ihrer Arbeiten so großen Gewinn hofften, hatten offenbar einen neuen Weg der Ver zierung ihres Artikels eingeschlagen. Denken wir uns ihre kleine Presse — die ja so leicht sortgcschafft werden konnte, die nur durch zwei Wirbelchen zusammengehallen wurde und gerade vier zerleg bare Stücke enthielt — nach Art der oben beschriebenen Spiegel- kästchcn; denken wir ferner die figürlichen Spiegclverzierungcn nach dem Zeitgeschmack „ein Wenig frei", an das Obscöne streifend, so haben wir die zulässige Grenze einer wissenschaftlichen Kritik er reicht und sind von der Wahrheit wohl nicht weit entfernt. Wenn man erwägt, daß der ritterliche Minnedienst das vor züglichste Thema der künstlichen Spicgelausstattung war, daß in der mittelalterlichen Verzierungskunst, in den Illustrationen der Gebetbücher, in den Schnitzwerken für Klöster, Kirchen u. s. w. auch das Unanständigste und meist Unästhetische durchaus nicht aus geschlossen, sondern oft recht derb dargcstellt wurde, daß Aberglaube und Sittlichkeit sich nicht wie Ursache und Wirkung bedingen, sondern grelle Gegensätze sind, dann wird obige Andeutung nicht befremden. Gutenberg wünscht, daß Andere nicht die Nase in die Arbeit stecken, welche die Mitglieder der Gemeinschaft in ihrer eigenen Wohnung zu Stande bringen, und das offen Auseinanderlegen war das äußerst einfache aber vollständig genügende Mittel, diesen Zweck zu erreichen. DieinderZusammensetzungverständlicheDarstellungwurde durch Zerlegung dem Laien ein Räthsel. „Es scheint, — äußert ein gebildeter Buchdrucker, der aus Lindc's Bitte die Straßburger Zeugenaussagen durchgesehcn, ohne darin einen Bezug auf Buch druckern oder Schriftgießerei finden zu können — überdies bei dem ganzen Verfahren die Absicht eines nicht ganz ungewöhnlichen Gold- macherschwindels vorznliegcn — nämlich die Außenwände des Spiegels in Edelmetallblech zu prägen, dieselben mit Blei zu hinter- gießcn, wozu die mehrtheilige Form nöthig war — und das Fabrikat als massiv und solid zu verkaufen. War die Hciligthnms- fahrt vorüber, so waren auch die Händler mit den übrigen Krämern in alle vier Winde zerstoben, der Profit aber gemacht." Diese Ur- matrize des llrbuchdruckers wäre nicht eben schön, aber höchst plausibel. Auch so ließe sich begreiflich machen, wie cs zugeht, daß von dem ganzen Vorhaben der Spiegelklcmpnerci nichts wieder ver lautet, nachdem durch Dritzehn's Tod ein Theil des Geheimnisses herausgcsickert ist. Trotz des Ringens und Kämpsens jedoch hat das Straßburger Unternehmen Gutenbcrg's der gehegten Erwartung nicht ent sprochen. Er kehrte nach seiner Geburtsstadt zurück, wo wir ihm im Jahre 1448 wieder begegnen, ohne angcben zu können, was ihn von 1444—1448 beschäftigt. (Schluß folgt.) Zur Abwehr. Dem anonymen Einsender der Notiz in Nr. 130 des Börsen blattes, welcher sich durch die von mir gewählte äußere Form des Verzeichnisses der „Uebersetzungcnaus dcmDeutschen"zu so „mannig fachen Bedenken", auch „im finanziellen Interesse des Börsenblattes" veranlaßt sieht, theile ich zu seiner Beruhigung mit, daß ich mich in Bezug aus diese äußere Form mit unserm geehrten Vorstands-Mit- glicde, dem Herrn Cassirer des Börsenvercins, der die Sache über haupt angeregt hat, durchaus in Uebereinstimmung befunden habe, ebenso hat mir der Herr Redacteur des Börsenblattes mündlich seine volle Zustimmung zu erkennen gegeben. Ich kann demnach den Einsender nicht für besugt halten, nach dieser Richtung hin die „finanziellen Interessen des Börsenblattes" wahrzunehmcn. Im Inte resse der Sache hätte ich wohl gewünscht, der Anonymus hätte sich weniger mit der Form, und mehr mit dem Inhalt beschäftigt, der eher zu den mannigfachsten Betrachtungen Anlaß bietet. Solcher sachlicher Betrachtungen sind mir denn auch aus verschiedenen Ländern mehrere recht interessante eingesandt, aus die ich nicht unter lassen werde, bei einer demnächsten Fortsetzung des Verzeichnisses zurückzukommen. Otto Mühlbrecht. MiSccllc». Eine Rechtsfrage. — Wenn eine bis dahin als solid be kannt gewesene Sortimentsfirma plötzlich in Concurs verfällt, — ist es dann von dem betreffenden Conimissionär noch in Ordnung, wenn er einlausendc Commissions-Sendungen für dieselbe annimmt, oder ist er nicht vielmehr verpflichtet, von der Stunde an, wo er Kenntniß vom Falliment erhalten, alle Packele an die Absender zurück zuschreiben? — Commissions-Artikel werden allerdings in der Regel von der Masse ausgeschlossen und auf Reklamation dem Eigen- thümer zurückgegeben, es sind niir jedoch auch schon Fälle passirt, in denen der Bescheid des Gerichts dahin lautete, daß die vorhan denen Activa nicht einmal zur Bestreitung des Gerichtskosten, der Localmiethc re. ausreichen, und daher auch das Commissionsgut zur Versteigerung gebracht werden müsse! Ferner ist cs vorgekommen, daß ich Pallete, die augenscheinlich Leipzig gar nicht verlassen hatten, mit dem Vermerk: „Firma ist fallit" oder: „Firma erhält keine Sendungen mehr" erst dann und zwar öfters unter Spesenberechnung vom betreffenden Conimissionär zurückempsing, nachdem schon seit mehreren Monaten der Concurs ausgebrochen und, mit Hilfe eines Rechtsanwalts (der bekanntlich nichts umsonst thut!), die Forderung bei Gericht schon eingereicht war. — Ich erachte daher eine ent scheidende Beantwortung obiger „Rechtsfrage" als sehr dringlich, und bin überzeugt, die Verleger in ihrer Gesammtheit würden es den Herren Commissionären herzlich danken, wenn diese die Inte ressen der ersteren künftig in der gewünschten Weise in Acht nehmen wollten. Leipzig, Anfang Juni 1879. Karl Scholtze. Der Vorschlag des Hrn. Os«, llnn., die Circulare ic. an die Leipziger Commissionäre ohne die bekannten aufgcklebten Adressen zu vertheilen, ist nicht ausführbar, da die Verleger in den meisten Fällen eine Auswahl der Firmen treffen, an welche Circu lare gesandt werden sollen. Außerdem dürste es bei Ausführung obiger Idee sehr leicht Vorkommen, daß so manche Firmen aus reinem Versehen Circulare nicht erhalten, die gerade für sie bestimmt und wichtig wären. Eine adressirte Sendung gehört dem Empfänger, und deshalb ist es für alle Fälle sicherer und besser, nichts ohne Adresse zu versenden, umsomehr da die Vertheilung durch die Leipziger Bestellanstalt nicht allein sehr schnell, sondern auch sehr billig erfolgt. L. IV. Der in London tagende Literarische Congreß hat in seiner Sitzung vom 11. Juni folgende Resolution angenommen: „Das Recht zur Uebersetzung gehört dem Verfasser unbedingt, nur muß die llebersctzung binnen 5 Jahren publicirt sein. Die Erfüllung der gesetzlichen Formalitäten im Heimathslande genügt für alle Länder." D. A. Z.
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