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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.04.1890
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1890-04-26
- Erscheinungsdatum
- 26.04.1890
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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98, 26. April l890. Amtlicher Teil. 2263 Auszug aus der Geschäfts Ordnung für den Wahl-Ausschuß. 8 i. Der Wahl-Ausschuß hat spätestens zwei Monate vor jeder ordentlichen Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler die Kreis- und Ortsvereine, Verlegervereine und den Leipziger Koininissionärverein, sofern dieselben gemäß K 13, Ziffer 4 der Satzungen Organe des Börsenvereins sind, durch ei» an die betreffenden Vereinsvorstände zu richtendes Rundschreiben zu Wahlvorschlägen für die durch die nächste Hauptversammlung zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und der Ausschüsse I, H, III des Bvrsenvereins aufzufvrdern. 8 4. Durch das in § 1 Absatz 1 erwähnte Rundschreiben hat der Wahl-Nusschuß. an die dort erwähnten Vereine zugleich die Aufforderung zu richte», Vollmachtsfvrmulare für Stellver-l trctungen in der benötigten Anzahl von der Geschäftsstelle zu verlangen. Dabei sind die Vereine besonders darauf aufmerksam zu machen: 1) daß die Mitgliedschaft im Börsenvcrein auf der Person, nicht auf der Firma beruht; 2) daß laut Satzungen (8 1?, Schlußabsatz) nur Mitglieder eines vom Vorstande des Börsenvereins anerkannten j Vereins ihre Stimmen und zwar nur auf Mitglieder ^ desselben Vereins übertragen können; 3) daß die Mitglieder der Ortsvereine, sofern sie gleichzeitig Mitglieder eines Kreisvereins sind, ihr Stimmstellver- tretuugsrecht durch diesen Kreisverein auszuüben haben; 4) daß die Stimmstellvertretung für die Wahlen und alle auf der Tagesordnung der betreffenden Hauptversamm lung stehenden Gegenstände (mit Ausnahme der Beschluß fassung über Aenderung der Satzungen) statthast ist; 5) daß kein Stellvertreter mehr als sechs Abwesende ver treten darf; 6) daß persönlich am Orte der Hauptversammlung anwesende Mitglieder nur in Krankheitsfällen ihre Stimmen über tragen dürfen; 7) daß nur Vollmachten, zu welchen das vom Wahl-Aus- schusse ausgegebene Formular benutzt ist, berücksichtigt werden können; 8) daß die Vollmacht von dem Aussteller eigenhändig unterschrieben, und diese eigenhändige Unterschrift von dem Vorstande seines Vereins beglaubigt sein muß; 9) daß der Vorstand jedes Vereins die Vollmachten seiner Mitglieder zu sammeln und mit übersichtlichem Ver zeichnisse, zu welchem das Börsenvereins-Formular zu benützen ist, an die Geschäftsstelle zu senden hat, in deren Händen sie spätestens am Tage vor der Haupt versammlung sein müssen. 8 5. Die Börsenvercins - Mitglieder, welche Bevormundete oder Frauen laut 8 5 der Satzungen in der Hauptversammlung ver treten, haben ihre Vollmachten nach vorstehendein Paragraphen beglaubigen zu lassen und einzureichen. 8 8- An die Vollmachts-Inhaber werden am Tage der Haupt versammlung durch den Wahl-Ausschuß ausgegeben: 1) die Eintrittskarten zur Hauptversammlung; 2) gestempelte Wahlzettel mit aufgeklebten Zetteln, welche in ver schiedenen Farben und aufgedruckten Zahlen von 2—7 nebst aufgedrucktem Datum der Hauptversammlung die Anzahl der Stimmen kennzeichnen, welche dem Enipfänger zustehen; 3) Vollmachtskarten, welche in ähnlicher Weise wie vor stehend eingerichtet sind, und bei der Abstimmung über die auf der Tagesordnung stehenden Punkte zu benützeu sind; 4) Farbige Stimmzettel mit Stellvertretungs-Bezeichnung für jeden Gegenstand der Tagesordnung, über welchen die Satzungen ß 17 Abs. 2 geheime Abstimmung vor schreiben. Auf diesen Stimmzetteln ist der Gegenstand der Tagesordnung anzugeben. 8 s. Die am Orte der Hauptversammlung wohnhaften, sowie diejenigen auswärtigen Mitglieder, welche kein anderes Mitglied vertreten, haben Eintrittskarte, Wahlzettel und Stimmzettel für geheime Abstimmung möglichst schon am Tage vor der Haupt versammlung vom Wahl-Ausschusse in Empfang zu nehmen. Bei den ordentlichen Hauptversammlungen sendet der Wahl-Ausschuß den Leipziger Mitgliedern diese Drucksachen zu. 8 io. Die Wahlzettel sind vor Beginn der Hauptversammlung am Eingänge zu dem Versammlungssaal abzugeben. Sofort nach Eröffnung der Hauptversammlung übernimmt der Wahl-Ausschuß die gesammelten Wahlzettel, und es ist von da an die weitere Abgabe von Wahlzetteln nicht mehr zulässig. Das Ergebnis der Wahlen, wenigstens derjenigen für den Vorstand, ist möglichst noch während der Hauptversammlung dem dieselbe leitenden Vorsitzenden mitzuteilen und von diesem zu verkündigen. Erschienene Neuigkeiten des deutschen Buchhandels. (Mitgeteilt von der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung.) (* vor dem Titel — Titelauflage. 4 --- wird nur bar gegeben. ' --- ohne Aufdruck der Firma des Einsenders auf dem betr. Buche.) «mdr. «bei in Lei»,«,. Ilnnlr«'« tlompsnäium äer deburtsbilke. 4. Xutl. v. 1. Honst. 8". (X. 34» 8.) »6. —; Liolxl. " —. 75 Rudolf Barth!» »lache«. Elsncr p. Grouow, M., die Volksschullasten in Preußen. Ei» Handbuch besonders (f. den Geltungsbereich d. allgemeinen Landrechts, gr. 8°. (XVIII, 133 S.) * 2. —: geb. » 2. 50 «. Bock in Rudolstadt. Corvtn, O. v, Erinnerungen aus meinem Leben. 4. Ausg. (Zn 40 Lfgn.) 1. u. 2. Lsg. 8°. (1. Bd S. 1-96 m. Bild.) s —. 30 Akademische Buchhaudlu«, (W. Fader) in Leipzig. 8ebrtsten ä. Ivstitutum liulslcum ru I.vipriA. Hr. 25. gr. 8". '1. — kiv^ss v-ogogalsu llttsratni sroitort Buchhandlung d. Evaugel. Bundes v. «arl «raun in Leipzig. Flugschriften d. Evangelischen Bundes. Hrsg: L. Witte. 40. Hst. (IV. Serie, 4.) gr. 8". » —. 40 Inhalt: Offener Brief an die römisch-katholischen Erzbischöfe u. Bischöfe im deutschen Reich. Eine evangel. Antwort auf den Fuldaer Hirtenbrief vom SV. Nug. 1889. Der Hirtenbrief ist im Abdruck vorausgeschickl. <40 S.) 305*
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