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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.04.1890
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1890-04-24
- Erscheinungsdatum
- 24.04.1890
- Sprache
- Deutsch
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^ 93, 24 April l890. Nichtamtlicher Teil. 2223 nächst stillschweigend bewilligten Dispvncndcn im Lause des Jahres. Die zur Ansicht versandten und infolgedessen disponierten Bücher kämen doch in der Mehrzahl im Lause des Jahres vom Kunde» an den Sortimenter zurück und lägen sodann während des ganze» übrigen Jahres ans dem Lager des Sortimenters, meist ohne Zweck, jameist ohne daß der Sortimenter es wisse. Es sei doch ein merk würdiges Verhältnis: im Eingänge des Paragraphen sei aus gesprochen, daß dem Verleger jederzeit die Verfügung über die Disponenden zustehe; sogleich hinterher werde ihm klar gemacht, daß er drei Monate nach Eingang seiner Aufforderung beim Sortimenter zu warten habe. Die Aenderungen der Kommission wurden angenommen. Der Aenderungsantrag des Herrn Credner (Beschrän kung der Frist auf vier Wochen) wurde angenommen. § 38 Aenderungsvorschlag: zu streichen die Stelle in den 3 letzten Zeilen »bezw. der Verleger quittiert und kre ditiert bei solchen Zahlungen hundert Prozent, während er nur neunundneunzig erhielt.« Begründung: Der gestrichene Satz ist in betreff der Quittung falsch. Es wird nur über die wirklich bar erhaltene Summe, also über 99»/o, quittiert. Wurde angenommen. Z 39 Aenderungsvorschlag erstens: Zeile 1 und 2, »nach der Buchhändlermesse« zu streichen; zweitens: Zeile 4, hinter »ihm« einzuschallen: nach der Messe. Begründung: Die gestrichenen Worte sind über flüssig Die meisten Verleger nehmen die Prüfung der Remiltenden wohl alsbald nach Empfang vor. Vorsitzender Herr Or. Ed. Brockhaus: Er wolle hier noch eine Hinzusügnng stilistischer Natur empfehlen, da das alleinstehende Wort »alsbald« nicht viel besagen könne, cs müsse doch wohl heißen »alsbald nach Empfang«. Herr Justus Naumann: In diesem Paragraphen sei davon die Rede, daß der Verleger dem Sortimenter einen Rech nungsabschluß zu schicken habe. Er möchte das nicht als Ver pflichtung anfgefaßt wissen und bitte die betreffende Stelle ent sprechend zu ändern. Er erinnere daran, daß viele große Sorti mentsfirmen, namentlich ausländische, die geschäftliche Gepflogenheit hätten, nach Regelung der Rechnung ihrerseits einen solchen Ab schluß zu senden. Da sei also ein Abschlußzettel seitens des Ver legers nicht nötig, sondern nnr eine Bestätigung bezw Berich tigung des empfangenen. Wo das Konto zur Messe glatt erle digt wurde, dürste ein Abschlußzettel überhaupt überflüssig sein, wodurch dem Verleger Zeit und Mühe erspart würden, wie denn die Ausfertigung eines solchen in diesem Falle thatsächlich nicht allgemein Gebrauch sei. Wolle der Sortimenter aber einen Abschlußzettel haben, so sei es selbstverständlich, daß er ihn bekomme. Vorsitzender l)r. Eduard Blockhaus: Eine solche Ver pflichtung solle auch nicht ausgesprochen sein, es handle sich in der Verkehrsordnnng nnr um die Feststellung des Usus. Herr Or. von Hase: Thatsächlich lege der Sortimenter Wert darauf, den Abschlußzettel zu haben, der ihm als Belag für die ordnungsmäßige Erledigung der Jahresrechunng gelten solle und aus den er sich bei vorkommenden Differenzen berufen könne. Es sei der Ordnung wegen und der Sortimenter sei in seinem vollen Rechte, wenn er auf Erfüllung dieses Gebrauches halte Herr vr. Kirchhofs: Mau wolle doch ein altes Her kommen nicht beseitigen, .das seine große Berechtigung habe. Manches habe sich im Lause der Jahre an den Einrichtungen der Messe naturgemäß geändert, in seinen (Redners) jungen Jahren habe die Messe vier und gar fünf Wochen gedauert, aber daraus sei schon zu damaliger Zeit streng gesehen worden, daß die Abschlußzettel spätestens am Mittwoch vor Himmelfahrt hinausgingen. Man habe hier einen alten Brauch, rüttle man nicht daran. Die Aenderungen der Kommission wurden angenommen. Die Hinzufügung des Herrn Or. Eduard Brock haus: »alsbald nach Empfang« wurde ebenfalls an genommen. Der Antrag des Herrn Justus Naumann, die Worte: »und ihm einen summarischen Rechnungs-Abschluß über den Stand des Kontos zu übersenden« zu streichen, wurde abgelehnt. Die ZK 40 bis 46 (unverändert) wurden angenommen. Die Kommission hatte ferner empfohlen, folgende zwei weitere Paragraphen in die Verkehrsordnnng einzusügeu: Hinter 8 3 als neuen Paragraph: Der Musikalienhandel beruht aus der Grundlage des Buchhandels, dessen Verkehrsordnnng mit nur geringen Ab weichungen als »Verkehrsordnung für den deutschen Musikalien handel« angenommen worden ist. Wesentlich unterscheidet sich der Musikalienhandel Vom Buchhandel nur in Bezug auf das Verlagsrecht, sowie auf die Höhe des Rabatts. Hinter 8 5 als neuen Paragraph: Der Jmportbuchhandel beschäftigt sich mit der Einfuhr ausländischer Litteratur nach Deutschland und den an grenzenden Ländern Für ihn gelten die Bestimmungen der Verkehrsordnung nur in so weit, als sie den ausländischen Bezugsquellen gegenüber zur Geltung gebracht werden können. Nach , einer kurzen Erörterung, an welcher sich die Herren Credner, Or. von Hase, Or. Eduard Brockhaus, Carl Rühle und Or. Kirchhofs beteiligten, wurde der erste dieser Zusatzparagrapheu, welcher den Musikalienhandel betrifft, ab gelehnt. Der zweite Zusatzparagraph (Jmportbuchhandel) wurde ohne Debatte angenommen. Aus Antrag des Herrn Albert Brockhaus wurde nach einer Debatte, welche zwischen den Herren Albert Brockhaus, Or. Eduard Brockhaus, Or. Kirchhofs, Or. von Hase, August Volkening geführt wurde, folgender Beschluß gefaßt: Die Hauptversammlung des Leipziger Vereins beschließt: der Vereinsausschuß möge die lediglich für Laie» zur Aufklärung über die einzelnen Geschäftszweige und geschäft lichen Einrichtungen in der Verkehrsordnnng gegebenen Er läuterungen, welche unmöglich als Verkehrsorduung be trachtet werden können, aus dem Texte ausscheiden und besonders geben. In der nun folgenden Besprechung über die Gegenstände, welche auf der Tagesordnung der bevorstehenden Kantate-Ver sammlung des Börsenvereins stehen, gab kein Punkt zu einer Bemerkung aus der Versammlung Veranlassung. Zn Punkt 6, betreffend den Antrag des Herrn Voigtländer auf Ausarbeitung einer Verlagsordnung, verwies der Herr- Antragsteller auf seine ausführliche Begründung im Börsenblatt*) und bemerkte, daß er aus Befragen gern bereit sein werde, weitere Auskunft zu geben. Er habe sich vorbereitet, seinen Antrag auch in dieser Versammlung zu begründen, sehe aber der vorgerückten Stunde wegen hiervon ab Zum Wahlmann des Leipziger Vereins für die Wahlen in den Vereinsausschuß wurde der bisherige Wahlmanu, Herr Or. Albert Brockhaus, auf weitere drei Jahre durch Zuruf ernannt. ') Vergl. Börsenblatt 1890, Nr. 80.
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