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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.04.1890
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1890-04-24
- Erscheinungsdatum
- 24.04.1890
- Sprache
- Deutsch
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93, 24. April >890. Nichtamtlicher Tetl. 2221 stürzen. Er beantrage daher den Paragraphen beizubehalten, wie er ist. .Herr Rudolf Winkler: Als Mitglied der Kommission könne er mitteilen, daß es dieser vollkommen fern gelegen habe, die Abrechnung selber zu andern und den Kommissionären be schwerlich zn werden Bekanntlich habe früher der letzte Zahl tag viel weiter hinausgelegen, dann habe der Mittwoch vor Himmelfahrt lange Jahre als Schlnßtag gegolten. Auch dieses Datum sei als zn fern liegend erkannt worden und der Börsenverein habe die Abrechnnngsdauer neuerdings auf eine Woche verkürzt. Wenn nun auch hiergegen Bedenken geäußert seien, so habe er seinerseits als einziger Vertreter des Kommissions geschäfts in der Kommission doch keinen Grund gesehen, diesen cntgegenzutreten, und daher in der Kommission nicht gegen die abermalige Kürzung gestimmt. Es handle sich hier gar nicht um die Abrechnung der Kommissionäre unter sich, um das Austragen der Gelder und die vollkommene Erledigung aller derjenigen Zahlungsgeschäste, welche die Abrechnung mit sich bringe, sondern einzig um die Frage, bis zu welchem Tage Mcßagio bewilligt werden solle, und da seien auch ihm drei Tage für Zubilligung dieser Prämie auf prompte Zahlung genügend erschienen. Keineswegs dürfe die Kürzung so verstanden werden, als seien nun die Kommissionäre verpflichtet, die gesamte Er ledigung innerhalb dreier Tage zu bewirken; so habe die Kom mission die Aenderung auch nicht verstanden wissen wollen. Ucbrigens sei der Antrag von der Verlegerseite ausgegangen und in der Kommission einstimmig angenommen worden. Herr Richard Schulze: Es handle sich nicht darum, was die Kommission verstanden wissen wolle, sondern »m das, was in der Verkehrsordnung stehe, wie der Wortlaut des Ge setzes sei. Sehr wohl sei es möglich, daß auf Grund dieses Wort lautes über kurz oder lang von den Kommissionären beansprucht würde, daß sie in der That ihre ganze Abrechnung innerhalb dieser drei Tage zu erledigen hätten. In der Abstimmung wurde der Aenderungsvorschlag ab gelehnt. 8 9, 10, 1l (sämtlich unverändert) wurden angenommen. 8 12. Aenderungsvorschlag erstens: Zeile 4 hinter »zu beziehen ist« einzuschalten: vorausgesetzt, daß vom Ver leger kein niedrigerer Rabatt als 25"/g Rabatt gewährt wird; zweitens: Zeile 14 hinter »und die« einschalteu: deutsche; drittens: Zeile 15 hinter »Bestimmungen dieses« ein zuschalten: und des vorhergehende». K 13 Aenderungsvorschlag Zeile 4 hinter »gemacht« einzu schalten: oder sie dem Besteller vor Zusendung angezeigt. Begründung: Die Änderungsvorschläge zu 8 12 und 13 »dürsten sich von selbst erläutern und bezwecken lediglich, Unklarheiten zu beseitigen resp. Mißverständnisse unmöglich zu machen«. Wurden angenommen. 8 14, >5 (beide unverändert) wurden angenommen. Zu § 16 war von der Kommission keine Aenderung vor geschlagen. Herr Credner: Die im zweiten Satz dieses Paragraphen festgesetzte Frist von 3 Monaten für eine Anzeige betreffs solcher Fortsetzungen, welche der Sortimenter nicht fest behalten will, danach die weitere Frist von 3 Monaten nach inzwischen er haltener Aufforderung zur Rücksendung, sei viel zu lang und entspreche den heutigen Verkehrsverhältnissen nicht. Das seien, wenn man die Zeit bis zum Eingang der Rücksendungs-Auf forderung mitrechne, mehr als 6 Monate und dann könne der Sortimenter noch die Einwendung machen, daß er die Auf forderung nicht empfangen habe, woraus gar leicht weitere 3 Monate Verzögerung sich entwickeln könnten. Er beantrage aus dieser Erwägung folgende Aenderung des zweiten Satzes von 8 16: Der Sortimenter ist aber nach Empfang solcher Fort setzungen, welche er nicht fest behalten will, verpflichtet, dieselben dem Verleger binnen 3 Monaten zurückzusenden. Wurde angenommen. 8 17 (unverändert) wurde angenommen. 8 18. Aenderungsvorschläge, erstens Zeile 3: hinter »bis zu dem« einzuschalten: vom Verleger angezeigten; zweitens: Zeile 3 nnd 4 zu streichen: »an welchem der Fakturabetrag zahlbar ist«. Begründung: Der Termin, »an welchem der Faktura betrag fällig ist«, kann schwerlich bleiben. Bei allen Barexpeditionen giebt es einen solchen Termin nicht, denn das Geld ist vorher bezahlt. Bei Werken, die Ende Dezember erscheinen oder gar erst im neuen Jahre »in alter Rechnung« geliefert werden, wäre der Termin die darauf folgende Messe, also unter Umständen viel zu kurz. Wurde angenommen. §19 (unverändert) wurde angenommen. 8 20. Aenderungsvorschlag: Zeile 2 statt »schadlosen« zn setzen »unbeschädigten«. Begründung: Der Ausdruck »schadlos« schien der Kom mission sehr wenig deutsch und sehr gezwungen zu sein. Wurde angenommen. § 21. Aenderungsvorschläge, erstens: Zeile 1 statt »schad losen« zu setzen: unbeschädigten; zweitens: Zeile 13 und 14 zu streichen: »vom In haber oder seinem Komn issionär eigenhändig Unterzeichnete«. Begründung: Muß wegfallen, weil es in großen Ge schäften unmöglich ist, daß der Inhaber »eigenhändig« solche Arbeit macht. Wurde angenommen. 8 23, 24 (beide unverändert) wurden angenommen. § 25. Aenderungsvorschlag: Zeile 5, hinter »Sortimenter hat« einznschalten: »nicht Abgesetztes zurückzuschicken und«; desgleichen Zeile 6 hinter »zu lassen« einzuschalten: (vgl. § 30). Begründung: Der Zusatz schien nötig, weil nach dem Handelsgesetzbuch niemand verpflichtet ist, unverlangte Zusendungen zurückzuschicken, sondern sie nur »zur Ver fügung zu stellen« braucht nnd verlangen kann, daß sie der Absender abholt. Es wurde hervorgehobeu, daß das auch schon im Buchhandel vorgekommen ist, und für nötig befunden, die Verpflichtung zur Remission ausdrück lich hervorzuheben. Wurde angenommen. 8 26. Aenderungsvorschlag: Zeile 2, hinter »Frachtgut hat« cinzuschalten: sofern der Verleger solche macht. Begründung: Die Einschränkung soll verhüten, daß jemand aus dem Paragraphen eine Verpflichtung des Verlegers herausliest, direkte Sendungen zu machen. Wurde angenommen. 8 27 (unverändert) wurde angenommen. 8 28 Aenderungsvorschlag: Zeile 4, hinter »Vereinbarung« einzuschalten: Er ist in den in Z 5 erwähnten Zwischen geschäften zur Regel geworden. . Wurde angenommen. 8 29 (unverändert) wurde angenommen. 8 30 Aenderungsvorschlag erstens: Zeile 2, 3 statt »in dem« einzuschalteu: im neuesten Jahrgang des; zweitens: Zeile 4, »(neuester Jahrgang)« zu streichen, dafür zu setzen: Adreßbuches; drittens: Zeile i t, hinter (»vergl. 8 9«) einzuschalten: und 8 25). Herr Credner: Er schlage vor: erstens in Zeile 1 statt des Wortes »erfolgt« zn setzen: »kann erfolgen«, zweitens in Zeile 8 n. 9 statt der Worte: »d. h. also auch gegen die betreffende Bezeichnung im Buch-
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