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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.04.1890
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 21.04.1890
- Sprache
- Deutsch
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90, 21, April 1890, Nichtamtlicher Teil 2143 Ganzen zu gute kommende Elemente vertreten und Erfahrungen gesammelt sein, um das vorhandene Material und die Art der maßgebenden Aussteller beurteilen und angemessen verwerten zu können. Sollen die Jahresausstelluugen ihre» vollen Nutzen stiften, so ist allerdings eine Erweiterung der Lokalitäten nötig, namentlich damit die neuen Erscheinungen und Verbesserungen auf den sämtlichen Gebieten des Buchgewerbes jährlich vorgesührt werden können, während jetzt im günstigsten Fall nur ein Zweig derselben in einem Turnus von vier bis fünf Jahre» zur Geltung gebracht werden kann, wie es in diesem Jahre mit den photomechanischen Verfahre» der Fall ist. Auch darf die Möglichkeit nicht ausgeschlossen sein, einen kleinen Teil des Beste», was das Ausland produziert hat, zur vergleichenden und belehrenden Anschauung zu bringen. Daß dieser Raum unschwer, ohne große Kosten und ohne erworbene Rechte zu schädigen, geschafft werden kann, liegt ziem lich klar am Tage, wenn kein Vorurteil sich dazwischenstellt und der gute Wille, der ja ganz und gar nicht angezweifelt werden kann, vorhanden ist. Wir stehen am Vorabend des Tages, der als 450jähriger Jubeltag der Erfindung der Buchdruckerkunst gefeiert wird (der Centralverein beabsichtigt dies nach seinen geringen Kräften zu thun) Der Tag sollte nicht vorübergehen ohne ernstliche Prüfung und Entschlußfassung in der Frage: »Ist nicht die Errich tung einer Gutenberghalle, verbunden mit dem Buch händlerhause für eine permanente Ausstellung der graphischen Gewerbe zweckdienlich und auch pekuniär durchführbar?« C, B. Lvrck. Die äov küielitoxoiupliir« von Vruokerrvugnissan mit bssonclerer LsrüLlcsiobtiguax krcussoos unä äes OeutLcbsn lisiobes. Entsr LouutruuAarobivalisober (jusllsn. VouckoliLausa krault s. Ar. 8". XHl, 234 8oiten. Lorliu 1889, Z. L.8bsr L Oo. sl)ritts8 Leit äer SammlunA bibliotbelisvisLöllsedakt- liebsr Xrboiten. llsrauogSAsben von Larl Oristrlro^ Bereits im Jahre 1837 wurde in diesem Blatte die Frage der Pflicht exemplare angeregt und im Sprechsaal der Nr. 203 des genannten Jahr ganges äußerte sich ein Herr 4/. 8. in derselben Weise über die Berech tigung des Pfllchtexcmplarzwanges, wie sich Karl Dziatzko im Vorworte oben genannten Werkes darüber ausspricht. Es wird gesagt, daß der Vcrlagsbuchhaudcl die Abgabe der Pflichtexemplare als einen, für den ihm gewährten Rechtsschutz darzubringenden Tribut der Dankbarkeit an- sehen müßte. Glücklicherweise haben wir es nicht mehr nötig, das Un zutreffende dieser Forderung weiter zu erörtern, da ür. zur. Konrad Weidling in Nr. 209 vom Jahre 1887 des Börsenblattes dieses Ansinnen in eingehender Weise zurückgewiesen hat Eine aus dein Studium zahlreicher Quellen beruhende Geschichte der Pflichtexemplare nimmt nahezu die Hälfte des Buches ein. Sodann folgen Citate aus der Gesetzgebung fast aller Länder der Erde, soweit die Ab gabe der Pflichtexemplare in Betracht kommt. Neu und auch interessant ist die Gruppierung, in welche der Verfasser die verschiedenen Arten der Pflichtexemplare zusammcnfaßt: er unterscheidet: Zensur-Exemplare; das sind solche Exemplare, welche zur Aus übung der Zensur vor Ausgabe der Druckschrift bei der betreffenden Be hörde eingereicht werden müssen, damit nötigenfalls die Verbreitung noch rechtzeitig verhindert werden kann; Privilegien- lbezw. Konzessions-) Exemplare, welche mit dem Gesuche um eine Konzession zur Ausübung des Druckerei-Gewerbes ein gereicht werden; Ueberw achungs-Exemplare, deren Abgabe den Behörden die Möglichkeit gewährt, die gesetzmäßige Ausübung des Prehgewerbes zu überwachen; Schutzexemplare sind solche, welche behufs Eintragung in ein Register eingercichl werden müssen, um die Zeit des Erscheinens authen tisch scstzustellen. was für die von der Urheberrechtsgesetzgebung bestimmte Schutzfrist von Wichtigkeit ist. Studiencxemplare sind von der Landesgesetzgebung zur Abgabe «»'Bibliotheken für Studienzwccke angeordnet. Wir müsse» es uns versagen, aus dem reichen Inhalte der mit großem Fleißc zusanrmcngetragenen Schrift größere Auszüge zu bringen, und wollen nur noch über den Umsang des Pflichtexemplarzwanges einige An gaben machen. Die landesgesetzlichen Bestimmungen des Deutschen Reiches glauben Wir übergehen zu können, da 8r. Weidling in den Nummern 218 und 222 v. I. 1887 des Börsenblattes eine Zusammenstellung ge bracht hat, welche die in den verschiedenen deutschen Ländern abzugebendc Anzahl der Pflichtexemplare vermerkt; eine solche Zusammenstellung findet sich auch im Weißbachschen Buchhändler-Kalender für 1890 auf Seite 74. Wir habe» die Angaben des Franke'schen Buches mtt diesen beiden Arbeiten verglichen und konstatierten einige Abweichungen, glauben aber die Franke schen Angaben als richtig annehmen zu müssen, da hier gerade bei den Abweichungen das neueste Gesetzmaterial citiert ist. In den außerdeulschen Länder» sind Pflichtexemplare in folgender Anzahl vorgeschrieben: Brasilien 1 Exempl. Britisch-Indien 3 Exempl. Chili 3 Dänemark 2 „ Egypten 5 „ England 4 „ Frankreich 2 „ Griechenland 2 „ Japan 3 „ Italien I „ Kanada 2 „ Kolumbia 3 „ Mexiko 2 „ Niederlande 2 Norwegen 2 „ Oesterreich 4 „ Portugal 2 „ Rumänien 3 „ Rußland 6 — 12 „ je nach Art des ; Werkes Schweden 3 „ Schweiz 3 „ Serbien 4 Spanien 3 „ (Von Zeitungen 1 Südafrika». Republik 3 „ Türkei 4 „ Uruguay 1 „ Vereinigte Staaten von Nordamerika 2 „ Venezuela 4 " In den nicht genannten Kulturstaaten existiert kein Zwang zur Ab gabe von Pflichtexemplaren. Wir glauben, daß das vorliegende Werk jedem eine interessante Lektüre bieten wird, der sich für die historische Entwicklung des Biblio thekwesens interessiert. Es ist nicht nur der gegenwärtige Zustand der Pflichtexcmplarfrage in jedem Lande dargestellt, sondern es sind die historischen Angaben, soweit sie zu erlangen waren, aus Jahrhunderten zusammengetragen, und es ist interessant zu sehen, welchem stete» Wechsel die Ansichten auf diesem Gebiete unterworfen waren. Fr. Streißler. ^äi'ossltzuoli äer Deutelten Leil8elirik4vii unä äer lior- vollgMiläen politiselioii IliZesdlütttzi'. (koAiünckot von 0. lluenävl.) 3 I. üutii'ALllA. ösarbsitst von kl. 0. 8psrlin A. 20 8oAsn. 4«. I-sipriA, Itlxpoäition ckos Asitsetiriktön- ^.ärs88duobs (llo umissionär: H. LsWlsr.) Esb. 4 orä., 3 ^ netto bar. Zu einem stattlichen Bande ist die Jnseraten-Versendungs-Liste von C. A. Haendel in den drei Jahren unter dem neuen Bearbeiter heran gewachsen Don einem Hefte von 40 Seiten hat sie sich zu einem Adreß buch von 20 Bogen emporgeschwungen. In besonderem Maße darf dies aber von dem vorliegenden neuen Jahrgange, dem einunddreißtgsten seit der Begründung durch C.A. Haendel, gesagt werden, da der Umfang fast doppelt so groß als der des vorigen Jahrgangs ist und der Inhalt um eine Abteilung vermehrt wurde, indem er diesmal in vier (statt der vorigen drei) Abteilungen zerfällt, nämlich: I. Zeitschriften; II. die hervorragenden politischen Tagesblätter; III. Anzeiger für die deutsche Presse (Mitteilungen aus der Theorie und Praxis); IV. Alphabetisches Verzeichnis (sämtlicher in der Abteilung 1. u. 2 enthaltenen Zeitschriften und Zeitungen). Gerade diese letzte, neue Abteilung möchten wir als eine äußerst wertvolle Bereicherung gegenüber den vorigen Jahrgängen bezeichnen; setzt sie doch den Benutzer des Buches in den Stand, sich mit einem Blicke über die in der ersten und zweiten Abteilung aufgeführten Zeitschriften und Zeitungen zu unterrichteil. Sie führt nämlich in alphabetischer, und zwar in sehr geschickter, dem praktischen Bedürfnis durchaus entsprechender Anordnung die Zeitschriften nach dem Alphabet der Titel und, dazwischen cingereiht, die politischen Blätter nach dem Alphabet der Städte auf. Seinen erhöhten Wert erhält aber dieses Register durch die Ausführlichkeit der bei jedem Blatt gegebenen Auskünfte (Redaktions- und Verleger adresse, Erscheinungsweise, Preis rc ), die ein leichtes Arbeiten ermöglicht. Die übrigen Abteilungen zeigen im wesentlichen dasselbe Bild wie im Vorjahre. Die erste um 28 Seiten gegen das Vorjahr vermehrte Abteilung enthält die Angaben über alle zur Zeit bestehenden (3203) Zeit schriften nach dem Stande vom 31. Januar d. I, während wir in der zweiten, die ebenfalls 17 Seiten mehr ausweist, den Kreis der zur Aus nahme gekommenen politischen Tagesblätter bedeutend weiter ge zogen finden als im vorigen Jahrgang: denn dieselbe umfaßt diesmal
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