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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.02.1889
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1889-02-13
- Erscheinungsdatum
- 13.02.1889
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
- Saxonica
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808 Nichtamtlicher Teil. ^ 37. 13. Februar 1889. Veränderungen erfahren ferner folgende Paragraphen: 8 2. Der Buchhandel samt seinen Nebenzweigen (Satzungen 8 2) umfaßt Verleger, Sortimenter, Antiquare und Kommissionäre; man rechnet alle jene Buchhändler dazu, welche auf Grund einer gewerbsmäßigen Berechtigung einen dieser Zweige in Oesterreich- llngnrn gewerbsmäßig betreiben und in einem der Centralplätze einen ständigen Kommissionär haben, soweit sie nicht selbst dort ansässig sind. Die verschiedenen Geschäftszweige des Buchhandels werden häufig von derselben Firma betrieben. 8 8- Wien ist der Mittelpunkt des österreichisch-ungarischen Buch handels dadurch, daß die Mehrzahl der dort nicht ansässigen österreichisch-ungarischen Buchhändler in Wien einen ständigen Kommissionär hat und die jährliche Buchhändlerabrechnung da selbst stattfindet. Unter Buchhändlerabrechnnng (Satzungen 8 24) versteht man die am 31. März stattfindende satzungsgemäßc jährliche bare Ausgleichung für das im Verlaufe des vorherge gangenen Rechnungsjahres (Z 28) Gelieferte. (Siehe auch 8 34.) 8 s. Zeile 4 statt Monatsfrist: acht Tagen nach Empfang. 8 12. Der Sortimenter ist nicht berechtigt, ein Buch teurer als zu deni vom Verleger festgesetzten Ladenpreis an das Publikum zu verkaufen, so lange dasselbe noch unter den Publikationsbe- dingungen zu beziehen ist. Ebenso darf er es nicht billiger verkaufen, als die vom Vorstand des Vereines der österreichisch- ungarischen Buchhändler genehmigten Verkaufsnormen gestatten. Die zum österreichisch-ungarischen Buchhandel gehörigen Sorti menter folgen mit dem Ladenpreis dem Schwanken der Valuta, beziehungsweise bewirken die Umwandlung der Ladenpreise aus Markwährung (Frankwtthrung bis 50 Francs; englischer Währung bis 2 Pfund Sterling) in Guldenwährnng nach eigens verein bartem festen Verhältnis. Dieses Umwandlungsverhältnis wird vom Vorstände der Landessektionen und Korporationen fortlaufend bestimmt und für Wien wöchentlich durch die »Oesterreichisch- nngarische Buchhändler-Correspvndenz« veröffentlicht, wobei Glcich- berechnnng für ganz Oesterreich-Ungarn anzustreben ist. Die in Oesterreich-Ungarn erscheinenden Werke werden im Jnlande nur in Guldenwährnng, im Auslande nur in Mark währung angezeigt und verrechnet. Die Bestimmung der Mark preise bleibt jedem Verleger überlassen. Alle aus dem Auslände einlausenden Bestellungen auf Bücher österreichisch-ungarischen Verlages werden sowohl vom Verleger wie Sortimenter nur zu den Mark-Ladenpreisen effektuiert. 8 13- Zur Gewährung des für seinen ganzen Verlag oder für den einzelnen Verlagsartikel festgesetzten Buchhändlerrabattes gilt der Verleger so lange für verpflichtet, als er eine Abänderung nicht bekannt gemacht hat. Dieser Rabatt ist für alle Firmen gleichmäßig festzuhälten und dürfen ungünstigere Berechnungen einzelnen Firmen gegenüber nicht eintretcn, so lange dieselben die Bestimmungen der Satzungen und Verkehrsordnnng respektieren. Bei Fortsetzungen ist der Verleger gegenüber denjenigen Sorti mentern, welche die früheren Teile bezogen, nicht berechtigt, die für das Werk (Auflage) bekannt gemachten Bezugsbedingungen zu verschlechtern! der neue Jahrgang, Band ic. eines periodischen Unternehmens gilt in dieser Hinsicht aber nicht als »Fortsetzung«. Nach ß 14 folgt die Einschaltung: III. Verkehr mit dem Publikum. (Siehe oben Punkt I der Tagesordnung, Antrag Müller.*)) *) Diese Bestimmungen an Passender Stelle einzufügen, wurde laut Beschluß der außerordentlichen Generalversammlung dem Referenten überlassen. 8 25. Die Beförderung der Bücherware geschieht, wenn nicht anders bestimmt, über den Kvmmissionsplatz, d. h. der Verleger hat die für einen Sortimenter bestimmten Bücherbeischlüsse dem selben oder dem Kommissionär des letzteren franko zngehen zu lassen. Den am Verlagsorte ansässigen Sortimentern werden Pakete mit Nova oder Fortsetzungen am Tage der Ausgabe gleich zeitig zngestellt. Der Sorlimenter hat zurückgehende Bücher (Nemittenda) dem Verleger oder dessen Kommissionär franko zn gehen zu lassen. (Siehe 8 38.) 8 27. Die Haftbarkeit des Sortimenters für die ihm auf Ver langen (Einzelbestellung oder laut Bezeichnung im Buchhändler- Adreßbuch) gesandten Bücher beginnt mit deren llebergabe an ihn direkt oder seinen Kommissionär und endet für Remittenden mit deren Uebergabe an den Verleger oder dessen Kommissionär. (Das Weitere bleibt unverändert.) 8 30. Zeile 10, statt alle Kosten: Die Selbstkosten, und Zeile 11 statt Monatsfrist: 14 Tagen. 8 31. Zeile 9 statt Buchhündlermesse: Buchhändlerabrechnung. 8 36. Die letzten zwei Zeilen haben zu lauten: Daß die Remit tenden spätestens bis zum 15. April j. I. (8 34) in Wien eintrcffen. 8 38 (Absatz II). Bei vor oder in der Buchhändlerabrechnung geleisteten Zahlungen, welche das Konto nach den Buchungen des Zahlen den vollständig ausgleichen, ist der nicht in Wien domicilierende Sortimenter berechtigt, ein Skonto von ein Prozent, das sogenannte Meßagio, den in Wien domiciliercnden Verlegern vom Saldo in Abzug zu bringen, welches als Vergütung für die Transport spesen gilt, die in jedem Falle der Provinzsirma zur Last fallen (8 25). 8 39. Zeile 1 statt alsbald: innerhalb drei Monaten. Die Beratung über die Verkehrsordnnng für den öster reichisch-ungarischen Kolportage-Buchhandel wurde ans Antrag der Referenten einem Komitee zugewiesen, welches dem Vor stande zu berichten haben wird. Es werden hierzu der Referent Herr Eugen Marx und die Herren Th. Daberkow und C. Konegen bestimmt. Gewählt wurden folgende Herren: zum Vorsitzenden Herr Rudolf Lechner. „ Vorsitzendenstellvertreter Herr W. v. Branmüller. „ Schriftführer Herr W. Müller. „ Schriftführerstellvertreter Herr Jul. Schellbach. „ Schatzmeister Herr C. Aug. Artaria. „ Schatzmeisterstellvertreter Herr Otto Friese. Als Ausschußmitglieder: die Herren C. Graeser, H. Heick, C. Konegen, Ein. Kvsmak, Ad. Robitschek. Als Vertrauensmänner: die Herren F. Dcnticke, C. Reger, K- Knbasta. Zn Obmännern der Vereinssektionen: für Niederösterreich Herr Eugen Marx. „ Oberösterreich und Salzburg Herr E. Mä nh ard t in Gmunden. „ Steiermark, Kärnten und Krain Herr Th. Lubensky in Graz. „ Tirol und Vorarlberg Herr Ant. Schumacher in Inns bruck. „ Küstenland und Dalmatien Herr Jul. Dase in Triest. „ Galizien und Bukowina Herr Lad. Gnbrynowiez in Lemberg. „ Mähre» und Schlesien Herr K. Prochaska in Teschen. ^ „ Böhmen Hecr An ton Rivnüö in Prag.
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