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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.03.1891
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 05.03.1891
- Sprache
- Deutsch
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1356 Künftig erscheinende Bücher. 52, 5. März 1891. Htto Lieörnann, Verlagsbuchhandlung. Spezialität: Rechts- und Staatswissenschasten. Militaria. (9557) ^ Heute versandten wir nachstehende Rund schreiben: p- p- Nachdem vor einigen Tagen die Schluß- liefcrung erschienen ist, wird nunmehr demnächst komptelt vorlicgcn: Dcr CimIproM. Systematisch bearbeitet für die ordentlichen Gerichte des preußischen Staates und für das Keichsgericht auf Grund der Rrichsgesetzgrbnng und der preußischen Landesgesehgebling, sowie der Voischriften der Preußischen Landcsjnstiz- vcrwaltnng. Von M. Aintelen, Geheimem Ober-Justiz-Rat. gr. 8«. (Format 16 : 24 Ctm.) 972 Seiten. Preis: broschiert 22 ^ ord., 16 ^ 50 H netto, 15 ^ 40 ^ bar; gebunden 33 ^ 50 -Z ord., 17 ^ 70 ^ netto, 16 ^ 60 ^ bar. Auch in 11 Lieferungen ä 2 ord, 1 ^ 50 H netto, 1 ^ 40 -sj bar. Einbanddecke 1 ord., 80 H bar. Freiexemplare unter Berechnung des Ein bandes des Freiexemplars: 13/12 in Rech nung, 9/8 gegen bar, wen» auf einmal bezogen. Dem im Juni vorigen Jahres in unserem Verlage erschienenen „Konkursrecht" folgt nun mehr als selbständiges Ganze der Civilprozctz des als hervorragenden Juristen wohlbekannten Verfassers nach. Wie jenes, ist auch in diesem die syste matische Bearbeitung des Stoffes beibehaltcn worden, und enthält dasselbe, welches bis aus den heutigen Hag sortgesührt >st, die das gesamte Prozeßrecht betreffende Gesetzgebung und Entscheidungen, speziell die Rechtspre chung des Reichsgerichts. Der Umstand, daß die vorhandenen Kom mentare in dcr Hauptsache nur die Civilprozeh- ordnung behandeln, die den Landesgcsetz- gcbungrn überlassenen Vorschriften jedoch fast ganz anher acht lassen, auch das sogenannte materielle Prozeßrecht nur knapp berühren, hat den Verfasser bewogen, das Werk nicht in der Aorm eines Kommentars, sondern als wirklich brauchbares Kand- n. Lehrbuch zu veröffentlichen. An einem solchen aber fehlt es in dieser Materie bislang gänzlich, und ist der Mangel ein durchaus fühlbarer. Die äußerst praktische Anordnung des Satzes, sowie die ganze Ausstattung des Buches wird die Brauchbarkeit desselben noch erhöhen. — Wir glauben Ihnen somit ein Werk an die Hand zu geben, das vermöge seiner eigenartigen Darstellung bei den betreffenden Kreisen Auf sehen erregen und bald einer allgemeinen Be liebtheit sich erfreuen wird, und können Sie sich eines wirklichen Erfolges wohl versichert halten. Durch Verlegen und Ansichtsvcr- senden an Referendarir», Iistrlsoren, Rechtsan wälte, Richter, wie überhaupt an sämt liche Juristen und an Libliotheken werden Sic jetzt erst einen wirklichen Absatz erzielen können, da die Brauchbarkeit dieses Handbuches, welche in den bereits vorliegen den Kritiken voll anerkannt wird, durch das komplette Werk erst recht zu Tage tritt. Auch bitten wir Sie, stets einige Exem plare mö glichst gebunden, aufLagcrhalten und das Werk bei jedem Anlasse mit vorlegen zu wollen. Sie werden sich dadurch selbst am besten von dcr Gangbarkeit des Buches über zeugen können. Ferner machen wir Sie ergebenst darauf aufmerksam, daß eine nochmalige Versendung bei dieser Gelegenheit des von demselben Ver fasser in unserem Verlage erschienenen Werkes Das Kankmslcht Preis: broschiert 5^A ord, 3^ 75Hno., 3 50 H bar; gebunden 5 ^ 80 H ord., 4 ^ 40 H no., 4 ^ 15 H bar zweifellos auch von Erfolg begleitet sein würde. Exemplare stehen in mäßiger Anzahl noch Z. cond zur Verfügung. X X X Ferner werden in unserem Verlage in Kürze nachstehende Novitäten erscheinen: Das ReiltWkseh, betreffend die KoiiManMDeseMafiim aiifMiim mul llie Uktim-OeseMafim vom 18.^ Juli 1884. Mit einer Einleitung über die Ent wickelung des Äktienrechles und die Ergebnisse des Gesetzes erläutert von Th. Kcrgenkahn, Oberlandesgerichtsrat in Kassel. gr.8". (Format 16:24Ctm.) ca. 352 Seiten. Preis nur gebunden: ca. 8 ^ ord., 6 netto, 5 ^ 60 H bar. Freiexemplare unter Berechnung des Ein bandes des Freiexemplars: 13/12 in Rechnung, 9/8 gegen bar, wenn auf einmal bezogen. Wir sind erfreut, Ihne» mit diesem neuen Kommentar des Aktiengesetzes aus der Feder des durch seine vielfachen Arbeiten, speziell aus dem Gebiete des Aktienrechtes, wohlbekannten Verfassers ein Werk an die Hand geben zu können, von dem wir wohl annehmcn dürfen, daß es sehr bald allgemeine Anerkennung finden wird. Das Werk umfaßt nicht nur die gesamte, das Aktiengesetz betreffende LItteratur. sondern es wurde auch insbesondere die Rechtsprechung des RcichS-Obcrhandclsgertchts und des Reichs gerichts, sowie dcr Oberlandcsgcrichtc in um fassender Weise bis in die neueste Zeit berück sichtigt. sodaß der Kommentar eine genaue klare Uebersicht über alle einschlagendcn Fragen in Litteratur und Rechtsprechung wiedergicbt. Außerdem hat dcr Verfasser eine größere Einleitung vorausgehen lassen, welche in möglichst gedrängter Form eine Darstellung dcr Entwickelung des Aktienrechtes und ferner eine Vergleichende statistische Wiedergabe der prak tischen Resultate des neuen Akticngcsetzcs ent hält. Auch verbreitet sich die Einleitung über die Frage, ob und inwieweit sich das Gesetz bislang bewährt hat, oder welche Mängel bei Handhabung desselben in der Praxis sich heraus gestellt haben. Nebenbei hat Verfasser zur Vervollständi gung die Stcmpelfrage ins Auge gefaßt, welche für Aktiengesellschaften und Aktionäre von be sonderem Interesse ist. Um das Buch besonders für den Gebrauch Von NichtjurtstkN dienlich machen zu können, hat der Verfasser alles vermieden, was beson deres juristisches Verständnis voraussctzt; sodaß Sie nach alledem ersehen werden, daß das Werk nach Inhalt und Fassung nicht nur für Juristen, sondern auch wesentlich für den Kandeksstand bestimmt ist. Es wird also bei dem Vertriebe beson ders auf ^ Bankinstitute, Aktien- u. Kominandit- ----- Gesellschaften, Fabriken, Handclslehrer ^ und Handels-Institute, Handelskam- --- wer», Handelsrichter, kaufmännische ^ Vereine, sowie auf größere Gewerbe- treibende Rücksicht zu nehmen sein. Daneben aber wollen Sie das Buch auch den --- Neserendarien, Assessoren, Richtern ---- und Rechtsanwälten, besonders soweit sich diese vorzugsweise mit dem
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