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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.06.1921
- Strukturtyp
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- 1921-06-15
- Erscheinungsdatum
- 15.06.1921
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- Deutsch
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137, 15. Juni 1821. Redaktioneller Teil. Sortimenter großen Wert darauf legten, mit den Kunden in persönlicher Fühlung zu bleiben. Wir faßten darauf folgen- den Plan ins Auge, der mir statt des früher entworfenen ebenfalls anne.hmbar erschien: Jeder unserer Besteller be zeichnet die Buchhandlung, durch die er zu beziehen wünscht: wir teilen die Bestellungen mit den Namen der Buchhandlun gen dem Verlage mit: dieser liefert an die Buchhandlung und letztere an den Besteller, der an die Buchhandlung zahlt. Der vom Verlage gewährte Rabatt wird zwischen uns und den Buchhändlern zur Hälfte geteilt. (Heiterkeit.) Die Spesen bis zum Buchhändler tragt letzterer (Heiterkeit): muß er an einen andern Ort versenden, so darf er Porto berechnen. Es würden außer den Buchhandlungen in Hamm noch die Buchhandlungen der acht Landgerichtsorte und viel leicht einzelner großen Amtsgerichtsorte (Gelsenlirchen, Sie gen usw.) in Frage kommen. Die Buchhandlungen, die im vorstehenden Sinne zu liefern bereit seien, müßten uns ge nannt werden. Einen die Einzelheiten ergebenden Plan würde ich dann ausarbeiten und dem Verlag und den Sortimentern zur Prüfung unterbreiten. Ich hatte den Eindruck, als ob Herr Dabelow diesem Plane nicht abgeneigt sei, und bat ihn, den Plan demnächst bei seinen Kollegen zu vertreten. Ich erklärte, daß wir zu nächst die obengenannten vier Werke auf diese Weise an zuschaffen erstrebten. Ich bemerkte jedoch weiter, daß wir für Werke, deren Anschaffung uns künftig erstrebenswert erscheine, hiermit nicht für alle Fälle grundsätzlich auf den anfangs ge schilderten Selbstbezug verzichten wollten. Schließlich wies ich noch darauf hin, daß ein Mitent stehungsgrund unserer Bestrebungen der Teuerungszuschlag sei, der, wie mir bekannt sei, von weiten Kreisen als Härte emp funden werde und dessen baldige allgemeine Abschaffung drin gend erwünscht sei. In diesem Punkte gab mir Herr Dabelow recht. Damit endete unsere in entgegenkommender Weise ge führte Unterredung. Mildner, Oberlandesgerichtsrat. Meine Herren, cs handelt sich hier im Bezirk Hamm um 124 Behörden, davon sind Wohl 73 kleinere, aber 51 haben drei und mehr Richter, bis zu 57 Richtern hinauf. Es kommen noch hinzu die Referendare und — auch nicht zu vergessen — die Herren Rechtsanwälte, die ja nicht zu den Gerichts behördcn zählen, aber trotzdem die Kommentare mit bezogen und erhalten haben. Ich gehe wohl nicht fehl, wenn ich sage: es handelt sich um mindestens 1080 bis 12VV gute Käufer allein in unserm Be zirke. Die Lieferung des Reichsgerichtskommentars war das erste Glied einer Kette. Das zweite Glied haben wir hier, und die Glieder reihen sich jetzt wahrscheinlich zu einer endlosen Kette an. Es wird Wohl kaum einen Sortimenter geben, der nicht, ebenso wie die Herren Bücherkäufer, besonders die Beamten, wünschte, daß der Teuerungszuschlag fällt. Aber in gleicher Weise wird auch hier der Bücherkäufer zugeben müssen, daß wir auch so viel haben müssen, um leben zu können. Also wie gesagt, damit kommen wir nicht weiter. Die Kette ist einmal da. Jetzt haben wir den Oberlandesbezirk Hamm; demnächst kommen sämtliche Oberlandesbezirke des Reiches, und an die Juristen schließen sich dann die Philologen und die Pastoren, die Ingenieure usw. (Sehr richtig!) Meine Herren, Sie sehen das Grab, vor dem wir stehen (Sehr richtig!), und wir haben auch schon den ersten Totengräber; der zweite und die anderen Totengräber werden folgen. (Bravo! Herr Paul Nitschmann: Nennen Sie doch den ersten Totengräber!) Vorsitzender Walther Jäh (Halle a. S.): Das Wort hat Herr vr. de Gruyter. (Rufe: Da kommt er schon!) vr. Walter de Gruyter (Berlin): Meine Herren! Wenn ich recht in Ihren Mienen zu lesen vermag, dann wird ein Teil von Ihnen jetzt denken: »Der Ärmste, wie mag er sich jetzt Wohl herauswinden?-, und der andere Teil wird denken: »Der Schlau- i berger, was mag er nun Wohl sagen?« Lassen Sie mich zu nächst historisch kurz folgendes sagen: Der Kommentar der Reichs- > gerichtsräte zum BGB., der den Ausgangspunkt der Beschwerden bildet, die Herr Dabelow soeben vorgetragen hat — wofür ich ihm dankbar bin, weil mir dadurch Ge legenheit gegeben wird, hier falsche Vorstellungen zu zerstreuen —, war im Oktober vorigen Jahres er schienen. Im Januar 1921 kam vom Oberlaudesgericht Hamm oder vom Hammer Richter-Verein an unsere Firma die An frage, ob wir bereit seien, ihnen einen größeren Posten — es würde sich um mindestens IVO Exemplare handeln — zu liefern und mit welchem Rabatt. In der Zwischenzeit war uns zu Ohren gekommen, daß auch auf diesen Kommentar, der einen La denpreis von 36V hatte, ein Teuerungszuschlag von 1Ü und 207° in vielen Fällen erhoben wurde (Hört! hört!), so häufig, daß wir im Börsenblatt ein besonderes Inserat erließen und darauf hinwiesen, daß dieses Werk bei einem solchen Preise keinen Auf schlag mehr vertrüge. Wir haben dann dem Hammer Richter- Verein eine Offerte gemacht, und damit Sie sehen, ich halte nicht hinter dem Berge, will ich Ihnen sagen, wie diese Offerte lautete. Sie ging dahin: wenn sie 100 Exemplare nähmen, so würden wir ihnen dafür allerdings einen Rabatt einräumen können, und zwar von 307». (Hört! hört!) Meine Herren, jene Anfrage war von der Klage begleitet, daß die richterlichen Beamten und die Bibliotheken, die diesen Kommentar besitzen müßten, ihn sich nicht mehr beschaffen könn ten. Die Folge war denn auch, daß, nachdem das Sortiment drei Monate lang zu wirken die Zeit gehabt hatte, eine Bestellung von 152 Exemplaren aus das Werk kam. (Hört! hört!) Meine Herren, gewiß erklärt sich dieser Vorgang einmal durch die Span nung zwischen Nettopreis und Buchhandclspreis, aber zu einem großen Teile auch durch die Verärgerung, die in den Richter- kretseu über jenen Zuschlag entstanden war. (Widerspruch bei den Sortimentern.) Genug, wir machten damals vom K 12 der Verkaufsordnung einen durchaus erlaubten Gebrauch, und ich bitte denjenigen Herrn, der es kann, mir den Gegenbeweis zu erbringen. Gewiß, nun war der Appetit mit dem Essen gekommen, und man trat von Hamm aus an uns heran, auch andere Bücher, so Staub, die Reichsgerichtsentscheidungen usw., mit gleichen Vorteilen zu erhalten. Unsere Antwort darauf war derart, daß der nächste vom 4. Februar datierte Brief des Herrn Ober landesgerichtsrats Mildner, des Schriftführers des Hammer Richter-Vereins, also lautete: Ihr geschätztes Schreiben vom 2. Februar bietet mir An laß zu folgender Erwiderung. Vorweg möchte ich bemerken, daß ich alles andere als eine derartige Antwort erwartet hätte. — Meine Herren, wir hatten in unserer Erwiderung gesagt, daß wir einer umfassenden Ausschaltung des Sortiments nicht zu stimmen könnten, und lasen nun in dem Briefe, dessen Anfang ich Ihnen verlesen habe, eine sehr beredte Klage und Frage, was denn nun werden solle. Wir möchten einmal überlegen, daß die Reichsgcrichisentschcidungcn jetzt etwa den sieben- bis acht fachen Preis hätten, daß das Reichsgesetzblatt, das früher 3 F( gekostet hätte, jetzt etwa 72 koste (Zuruf: 80!>, daß auf man chen kleineren Amtsgerichten überhaupt kein Reichsgesetzblatt mehr gehalten werden könne, weil die Mittel fehlten, also Abhilfe geschaffen werden müßte, und zwar auf die Dauer, und nicht bloß für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, sondern für das ganze Reich. Ja, meine zerren, das ist eine Wahrheit, der wir alle miteinander ins Auge sehen müssen. Meine Herren, deswegen entschloß ich mich, zu Herrn Mildner nach Hamm zu fahren, weil ich den Wunsch hatte, mich mit ihm über diese auch für uns sehr ernste Angelegenheit ausznsprechen, und habe das am 2. März dieses Jahres getan. Wenn es Sie interessiert, kann ich Ihnen auch den Inhalt dieser Unter redung vorlesen; ich habe die Niederschrift hier bei meinen Akten und bemerke, daß sie von Herrn Oberlandesgerichtsrat Mildner durchaus gebilligt worden ist. 819
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