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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.06.1921
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- 1921-06-15
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- 15.06.1921
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Redaktioneller Teil. 137, IS, Juni 1921. schon früher mit dem Herrn Oberlandesgerichtsrat Mildncr ver handelt. Ich bin erst daraus ausmerlsam geworden durch einen Brief, den mir die Vereinigung wissenschaftlicher Verleger unter dem 13. April zugeschickt hat, in dem es heißt: Durch ein Rundschreiben, das das Oberlandesgericht Hamm im Monat März an seine Behörden und Beamten gerichtet hat, ist, wie aus einigen uns zugegangenen Zuschriften hervorgehl, in den Kreisen des Sortiments Beunruhigung her- vorgerufen und überdies der Eindruck erweckt worden, als ob jenes Rundschreiben im Zusammenhang oder mit Wissen un serer Firma verfaßt und ergangen sei. Wir haben deshalb das Bedürfnis, Ihnen zu sagen, daß wir jenem Rundschreiben fernstehen, und daß die Erörterungen, die wir mit dem Ober- landesgerichl Hamm wegen der von ihm beabsichtigten be hördlichen Bezüge gepflogen haben, darauf gerichtet ge wesen sind und darauf gerichtet bleiben werden, auch in den Ausnahmefällen, die die Verlaufsordnung vorsieht, die Inter essen des Sortiments auf dem durch den H 12 der Verkaufs ordnung offen gelassenen Wege zu berücksichtigen. (Hört! hört! und Heiterkeit.) Was insbesondere die »Entscheidungen des Reichsgerichts« be trifft, so hat sich das Reichsgericht auf unsere Vorstellungen entschlossen, von dem direkten behördlichen Bezüge auf Grund des Z 11 der Verkaussordnung unter der Voraussetzung Ab stand zu nehmen, daß der Sortimenter-Teuerungszuschlag in Wegfall kommt. Es dürfte noch von Interesse für Sie sein, zu erfahren, daß unser Herr vr. de Gruyter aus eigenem Impuls am 1. April eine Unterredung mit Herrn Max Röder in Mülheim a. d. Ruhr, dem Vorsitzenden Ihres Verbandes, herbeigefllhrt und darin Herrn Max Röder über die ganze Angelegenheit ein gehend unterrichtet hat. Mit hochachtungsvoller Ergebenheit Vereinigung wissenschaftlicher Verleger Walter de Gruyter L Co. Auf Grund dieses Schreibens bin ich also auf die Sache auf merksam geworden und habe nun Verbindung mit dem ge nannten Herrn des Oberlandesgerichts gesucht, also mit dem Schriftführer dieser Kommission, Herrn Oberlandesgerichtsrat Mildner. Ich habe eine Unterredung mit ihm gehabt, und um jedem Zweifel, jedem Mißverständnis und jeder falschen Aus legung von vornherein die Spitze abzubrechen, hat Herr Ober landesgerichtsrat Mildner unsere Unterredung durch eine Nieder schrift festgchalten, die dem entspricht, was wir verhandelt haben. Ich will auch dieses Schriftstück verlesen; es ist wichtig: Hamm i. W., den 16. April 1921. Veranlaßt durch eine Anfrage des Herrn Buchhändlers Dabelow in Hamm i. W. bei einem Beamten des hiesigen Ober landesgerichts hatte ich heute nachmittag im Kontor des Herrn Dabelow eine Unterredung mit diesem, in welcher ich ihm Aufklärung über unsere Bestrebungen gab. Ich bedeutete ihm zunächst, daß unter dem »höheren Auftrag«, . . . — ich will einschaltcn: cs sind Bestellungen von Büchern bei mir mit dem Hinweis abbestellt worden: »Wir bestellen in höherem Aufträge ab«. Ich glaubte, es wäre eine höhere Stelle in Berlin, etwa das Justizministerium, und wandte mich an den Gildevorstand. Ich habe dann erfahren, daß das nicht der Fall war. — Die Niederschrift sagt also weiter: in welchem bisher vom Oberlandesgericht bei Herrn Dabelow bezogene Exemplare der Reichsgerichtscntschcidungen der ge nannte Beamte abgemeldet hatte, nicht höhere Stellen, wie Herr Dabelow vermutete (Justizminister usw.), zu verstehen seien, sondern der richterliche Dezernent der Oberlandesge richtsbibliothek, mit welchem der genannte Beamte vor der Ab meldung Rücksprache genommen habe. Mit dieser Aufklä rung gab sich Herr Dabelow zufrieden. Ich bedeutete weiter, daß unsere Bestrebungen überhaupt nicht durch Verfügungen von Verwaltungsstellen veranlaßt seien, sondern durch Wünsche aus Richtcrlreisen, veranlaßt durch die auch Herrn Dabelow wohlbekannten, im Industriegebiet besonders ungünstigen wirt- 818 schaftlichen Verhältnisse der Beamten, insbesondere auch der jüngeren (Referendare), und die jetzigen unzulänglichen Biblio- theksfonds, deren Ausbesserung kaum zu erwarten sei. Es habe zunächst Ende 192Ü eine von der hiesigen Ortsgruppe des Richtervereins gewählte Kommission die Beschaffung des Kom mentars der Rcichsgerichlsräte zu einem Vorzugspreise sllr die Beamten und Bibliotheken des Oberlandesgerichts und der acht Landgerichte in die Hand genommen. Dann sei auf Grund der »allgemeinen Bedingungen« vom 11. März 1921. die vom Herrn Oberlandcsgerichtspräsidenten genehmigt seien, eine Kommission von diesem bestellt worden, deren Aufgabe es sei, in geeigneten Fällen sachwtssenschaftliche Werke für die Gerichtsbibliotheken und die Beamten des Oberlandes, gerichtsbezirks zu Vorzugspreisen zu beschaffen. — Ich bemerke hierzu, daß die Herren von vornherein erklärt haben, der Ladenpreis komme nicht mehr für sie in Frage, zum Ladenpreis wollten sie nicht mehr kaufen, sie rechneten mit einem Rabatt von 207<> vom Ladenpreise. Das fehlt hier in dieser Er- klärung. — Wir wollten uns damit in dem Rahmen der KZ 11 und 12 der Buchhändlerverkaufsordnung halten und bezweckten damit nicht, allgemein das Sortiment auszuschalten, d. h. nicht jedes fach wissenschaftliche Buch zu beschaffen, sondern nur solche Werke zu beschaffen, die für jeden Juristen unbedingt notwendig seien (Aha! und Heiterkeit) und deren Anschaffung insbesondere wegen des hohen Preises sonst unterbliebe. Ich wies darauf hin, daß den Reichsge richtsrätekommentar bei Anlegung des hohen Preises meiner festen Überzeugung nach Wohl kaum ein Viertel unserer Be steller bezogen haben würde und insbesondere Wohl kein ein- ziger der ca. 30 Referendare, die das Werk in Hamm durch uns bezogen hätten. Ich bedeutete Herrn Dabelow ferner, daß wir am 15. März 1921 an die Behörden des Bezirks ein Rundschreiben hätten ergehen lassen, und zwar aus freien Stücken und ohne Veranlassung eines Verlegers, insbesondere des Herrn vr. de Gruyter. In diesem Schreiben hätten wir um unverbindliche Äußerung von Wünschen über anzuschafsende Werke gebeten. Es seien darin die Anschaffung der Entschei dungen des Reichsgerichts, Staubs Kommentar zum HGB. und der Reichsgerichtsrätekommentar zum BGB. als erstre benswert bezeichnet und Wünsche auf sonstige Werke erbeten worden. Aus den Antworten ergebe sich, daß in letzterer Hin sicht insbesondere die Entscheidungen des Kammergerichts be gehrt würden. Ich bedeutete weiter, daß auch uns sehr daran läge, den Interessengegensatz zu den Sortimentern in einer geeigneten Weise zu lösen; nur müßten jetzt auch — im Ge gensatz zu früher — aus den angegebenen wirtschaftlichen Gründen unsere Interessen berücksichtigt werden. Wir hätten uns deshalb an Herrn vr. de Gruyter, dessen Verlag für unsere Bestrebungen hauptsächlich in Frage komme, gewandt. Ich hätte mit diesem Herrn am 2. März 1921 in Hamm eine Unter redung gehabt, und wir hätten in gemeinsamer Besprechung eine Verhandlungsgrundlage in der Richtung gefunden, wonach bei den geeignet befundenen Werken eine Verteilung des Ra batts zwischen uns und den örtlichen Sortimentern ins Auge zu fassen sei; im Falle der Lieferung an uns wolle der Verlag den örtlichen Sortimentern den restlichen Rabatt gut schreiben. (Heiterkeit.) Am 15. März habe, wie mir bekannt geworden sei, dann Herr vr. de Gruyter mit den Herausgebern der Reichsgerichts entscheidungen eine diese Sammlung betreffende Unterredung in Leipzig gehabt und am 1. April mit Herrn Röder in Mül heim eine unsere Bestrebungen betreffende Unterredung. Kürz lich habe auch Herr vr. de Gruyter, was uns bekannt sei und den Tatsachen entspricht, an verschiedene Buchhändler un serer Gegend ein Schreiben erlassen, worin er erklärte, daß er zu unserm Rundschreiben vom 15. März in keinen Beziehun gen stehe. Ich beriet nun mit Herrn Dabelow, wie man die Organi sation zu gestalten hätte, wenn die Sortimenter zu einer Ver ständigung bereit seien. Herr Dabelow hob hervor, daß die
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