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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.06.1921
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1921-06-15
- Erscheinungsdatum
- 15.06.1921
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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137, 15, Juni 1921, Redaktioneller Teil, Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. haben nachher natürlich über die Teuerungszuschläge noch sehr ausführlich zu verhandeln; ich halte es aber nicht für angängig, jetzt über irgendeinen Zuschlag zu spreche». Ich bitte Sie daher, diesen Punkt mit den Teuerungszuschlägen, die nachher noch kommen werden, zu verbinden. Vorsitzender Walther Jäh (Halle a, S.): Meine Herren! Es hat sich niemand mehr zum Worte gemeldet; die Sache ist also damit erledigt. Wir fahren fort, Wirtschaftslage des Kommissionsgeschäfts. — Zndrang zum Buchhandel, — Kämpf um die Notstandsord nung, Darüber werden wir uns wahrscheinlich nachher noch ausgiebig aussprechen können (Heiterkeit), wenn wir zu den An trägen kommen, die für dis morgige Hauptversammlung gestellt sind; ich denke, das können wir jetzt übergehen. Otto F, Dabelow (Hamm i, W,); Meine Herren! Das, war ich Ihnen sagen will, gehört eigentlich nicht zum Kampf um die Notstandsordnung; es ist aber in diesem Abschnitt, uird zwar auf Seite 7 unten, die Rede von der »wachsenden Konkur renz der direkten, von der Besorgungsgebühr freien Lieferung des Verlages, von den Bestrebungen der akademischen Kreise nach einer weitestgehenden Auslegung und Anwendung des Z 26 des Verlagsrechts und von der dem Buchhandel drohenden Schä digung durch einen Ausbau der Bücherämter der Studenten schaften usw,-, und deshalb möchte ich, was ich zu sagen habe, hier Vorbringen. Ich habe einen Auftrag bekommen von dem Schriftführer der Bücherbeschaffungsstelle des Oberlandesgerichts Hamm, und wenn ich nun als Buchhändler diesen Auftrag ausführen will, sitze ich gewissermaßen zwischen zwei Stühlen; ich werde mich aber befleißigen, nur objektiv zu berichten und alles andere bei seite zu lassen, und bitte nur um das eine, mich nicht mißzuver- stehen. Kurz vor der außerordentlichen Versammlung im Februar habe ich dem Gildevorstand einen Briefwechsel zwischen meiner Firma und der Vereinigung wissenschaftlicher Verleger betref fend Lieferung des Kommentars der Reichsgerichtsräte an den Nichtcrverein Hamm überreicht, bei der wir vollständig ausge schaltet wurden. Dann kam es zu unserer außerordentlichen Ver sammlung und zu dem Beschluß, daß der Giftzahn ausgezogen wurde, und wir glaubten nun unsererseits, vor ähnlichen Über griffen von seiten des Verlags gesichert zu sein. Aber wir hatten nicht mit Herrn vr, de Gruyter gerechnet. Kurz nachdem der Beschluß hier offiziell gefaßt worden war, besuchte Herr vr, de Gruyter die Herren vom Richterverein beim Oberlandesgericht in Hamm, Was da verhandelt worden ist, entzieht sich meiner Kenntnis, Jedenfalls ist das Ergebnis dieser Verhandlung ge wesen, daß nicht mehr der Richterverein künftig die Bücher be ziehen wird, sondern die amtliche Bücherbeschaffungsstelle des Oberlandesgerichts Hamm, Damit wird wahrscheinlich ein Stein aus dem Wege geräumt worden sein, um doch noch direkt an das Publikum liefern zu können. Am 2, Februar hatte diese Unterredung in Hamm stattge funden, Am II, März hat die Bücherbeschaffungsstelle in Hamm ein Rundschreiben an sämtliche Behörden des Oberlandesgerichts Hamm — es sind im ganzen 124 — erlassen und Umfrage ge halten, welche Bücher dort Wohl gewünscht würden. Diesem Rundschreiben waren gleichzeitig die allgemeinen Bedingungen für den direkten Bezug auf diesem Wege beigefllgt. Es ist nun unbedingt nötig, liebe Kollegen, daß Sie diese allgemeinen Be dingungen kennen lernen, und wenn meine Ausführungen etwas lang werden sollten, so bitte ich, das zu entschuldigen. Ich werde mich jedenfalls so kurz wie möglich zu fassen suchen und nur das Wichtigste Vorbringen; aber cs geht nicht anders, Sie müssen das kennen lernen, (Sehr richtig!) Die allgemeinen Bedingungen der Bücherbeschaffungsstclle beim Oberlandesgericht Hamm lauten wie folgt: 1, Um in geeigneten Fällen für die Gerichtsbibliotheken und die Beamten (Richter, Staatsanwälte, Assessoren, Refe rendare und sonstige Gerichtsbeamte) des Oberlandesge richtsbezirks Hamm durch Bezug von fachwissenschaftlichen Büchern in größeren Mengen möglichst vorteilhafte Be dingungen zu erlangen, ernennt der Oberlandesgerichts präsident eine Kommission, welche aus einem Vorsitzenden, dem Schrift- und Kassenführer und dessen Stellvertreter besteht. Eine Gewinnerzielung ist ausgeschlossen. Das Oberlandesgericht sammelt die Bestellungen und übermit telt sie an den Bllcherlieferanten, — Das ist in diesem Falle der Verleger, (Hört! hört!) 2, Der jeweilige Schriftführer ist zur Vertretung berechtigt. Er unterzeichnet sämtliche Schreiben allein verbindlich Der Schriftführer legt alljährlich und nach seinem Ermessen auch früher dem Vorsitzenden Rechnung ab, — Ich schalte ein: wenn eine Gewinnerzielung nicht stattfindet, ist doch auch eine Rechnungslegung nicht nötig, (Wider- spruch.) - Auf den Namen des Schriftführers wird ein Postscheck, konto eingerichtet. 4, Die Rundschreiben — d. h, die Prospekte — sowie die allgemeinen Bedingungen werden an das Ober, landesgericht, die Oberstaatsanwallschaft, jedes Landge richt, jede Staatsanwaltschaft und jedes Amtsgericht ge sandt werden, bei großen Behörden in mehreren Stücken, Die Vorstände der Behörden werden gebeten, den Umlauf der Rundschreiben rechtzeitig vor dem Zeichnungsschluß den örtlichen Verhältnissen entsprechend zu veranlassen (durch Umlauf, Auslegung in Bibliothekszimmern, Be kanntgabe in der Referendarschule, Verteilung der mehre ren Stücke auf die einzelnen Senate, Kammern usw.), 5, Der Schriftführer setzt im Einvernehmen mit dem Vor sitzenden den Preis der einzelnen Werke einschließlich der von allen Bestellern gleichmäßig zu tragenden Spesen fest, (Hört! hört! und Heiterkeit.) Der Preis ist auf Erfordern vor Lieferung des Werkes zu zahlen. 7, An jedem Gerichtsort wird eine Bücherausgabestelle ein gerichtet; an Orten, wo Land- und Amtsgerichte sind, befindet sie sich beim Landgericht, Die Vorstände der Behörden werden gebeten, einen Beamten (z, B, den Bibliotheksbeamten) in dessen Einverständnis mit der Bücherausgabe zu beauftragen. Eine Entschädigung wird dem Beamten nicht gewährt. Bei dem Beamten liegen die allgemeinen Bedingungen, dauernd zur jederzeitigcn Ein- sicht aus. Man wolle den Namen des Beamten erfragen. 8, Die Bücher werden an jedem Ort in gemeinschaftlicher Sendung nach Weisung des Schriftführers unmittelbar an die Bücherausgabestellen gesandt. Dort erfolgt die Verteilung durch den Ausgabebeamten , , , , Es bleibt Vorbehalten, kleine sllr Amtsgerichte bestimmte Sendungen zunächst an das übergeordnete Landgericht zu leiten. Dort werden die Bücher gelegentlich einer Dienstsendung an das Amtsgericht beigepackt, (Lebhafte Rufe: Hört! hört!) Mehrkosten dürfen hierdurch jedoch nicht entstehen, 9, Soweit die Zusendung der Bücher durch portofreies Paket erfolgt, sind von den Empfangsstellen keine übersendungs kosten zu zahlen. 10 Es wird darauf hingewirkt werden, daß der Bücherlicferant die Übersendungsgefahr trägt. 14, Mit Rücksicht aus den sonst zu großen Umsang des Schrift wechsels behält sich der Schriftführer die Entscheidung vor, welche Einzclanfragen zu beantworten sind. Der Herr Obcrlandesgerichtspräsident hat die vor stehenden allgemeinen Bedingungen genehmigt. Er hat zu Mitgliedern der Kommission ernannt die Herren , , , . Zahlungen sind zu leisten an Oberlandesgerichtsrat Mildner, Hamm (Wests.), Postscheckkonto Essen Nr Meine Herren, von dieser ganzen Sache hatte ich erst im Laufe der letzten acht Tage Kenntnis erhalten; sonst hätte ich 817
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