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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.01.1891
- Strukturtyp
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- 1891-01-21
- Erscheinungsdatum
- 21.01.1891
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- Deutsch
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424 Nichtamtlicher Teil. 16, 21. Januar 1891. Kursus wird ein Reifezeugnis ausgestellt. Die Zahl der Schüler in allen drei Klassen betrug im Schuljahr 1889 107. Eine Nutzbarmachung der Anstalt für die Gehilfen ist in Aussicht ge nommen; nach dem letzten Bericht der Anstalt (für die Jahre 1888 und 1889, verfaßt vom derzeitigen Direktor vr. Willem Smitt) Ware» darüber noch die Beratungen im Gange Inzwischen hat die Frage der Buchhändlerlehranstalten von anderer Seite eine Förderung erfahren. In Prag ist soeben eine solche Anstalt,'die zweite (nach der Leipzigers vom Gremium der dortigen Buchhändler errichtet worden. Der Charakter dieser Anstalt ist wesentlich anders als der Charakter der Leipziger Lehranstalt, und sie kommt, wie uns scheinen will, dem, was man eine buchhändlerische Fachschule nennen kann, näher. Wenig stens erfüllt sie in geschickter Weise die ersten Anforderungen, die man an eine solche Fachschule stellen kann, und Erweite rungen werden sich leicht anbringen lassen, wenn nur das Be stehen des Stammes gesichert ist. In unfern weiteren Mit teilungen folgen wir den Angaben über die Anstalt, die sich in der Prager Buchhändlerzeitung »Ornawovatel« (1890, Nr. 11) finden. Die Prager »Buchhändlerschule« (so wird sie genannt) ist nicht oder doch nicht bloß für die Lehrlinge, sondern für die »Praktikanten« überhaupt, also wohl für die Gehilfen und vielleicht auch für die Lehrlinge bestimmt. Der Unterricht findet wöchentlich zweimal in je zwei Stunden statt, und zwar jedesmals abends von 7—9 Uhr, und abwechselnd in czechischer und deutscher Sprache, damit die Angehörigen beider im Gremium vertretenen Nationen am Unterricht teil nehmen können. Die Unterrichtszeit ist auf drei Monate be messen, und jedes Mitglied des Gremiums ist verpflichtet, seine Praktikanten in diesen Kursus zu senden. Jedem Teilnehmer wird über den erfolgten Besuch des Kursus ein Zeugnis ausge stellt. Der Unterricht ist auf Grund eines Vertrages und auf Kosten des Gremiums von der kaufmännischen Privatlehranstalt von Napoleon M. Kheil in Prag übernommen worden. Ein Honorar seitens der Theilnehmer scheint nicht erhoben zu werden; wenigstens findet sich darüber nichts erwähnt. Der Lehrplan ist folgendermaßen: 1. Arithmetik. Wiederholung des Rechnens mit ganzen Zahlen, Brüchen und Dezimalbrüchen. — Rechnen mit benannten Zahlen: österreichische Gulden, Franken, Mark, englische Pfund Sterling, holländische Gulden, amerikanische Dollar, italienische Lire u. s. w. — Die welsche Praktik. — Prozentrechnung (Rabatt, Diskont, Kommission und Provision). —Prozente vom 100, auf 100 (Rabatt), im 100 (Berechnung von Gewinn und Verlust). — Zinsrechnung (Kontokorrentrechnung). — Kettenrechnung. — Gesellschastsrechnung (Gewinnverteilung an Gesellschafter mit ver schiedenen Einlagen). — Terminrechnung (Ermittelung des Durch- schnittstermins für verschiedene Raten, um auf einmal zu zahlen). — Ausstellungen der Rechnungen: Zahl, Preis, Rabatt u. s. w (mit Wiederholung der Rechenübungen). — Grundzüge der Münzrechnung, Wechselrechnung, Umrechnen der Valuten. — Diskontierung von Wechseln. — Efsektenberechnung. — Ertrags berechnung. 2. Wechselkunde. Begriff des Wechsels. Wechselrecht. — Wechselordnung. Wechselfähigkeit. — Erklärung von Begriffen wie gezogener, eigener, domilizierter, Kommissionswechsel. — Giro. — Verbindlichkeit des Annehmenden, Bezogenen, Giranten. — Protest, Regreßrecht, Klagerecht des Wechselgläubigers. — Wcchselduplikate. — Amortisation. — Falsche Wechsel. ^ 3. Aus dem Handelsgesetz, lieber Handelsgeschäfte und speziell über den Buchhandel (österr.Handelsges. ß 272—275). — Der Vollkaufmann. — Handelsregister, Firma. — Die Proto kollierung der Firma. — Handlungsbücher. — Die Handlungs gehilfen, Prokuristen.— Die Handelsgesellschaften (öffentliche, Kom- manditen, stille). — Vom Kommissionsgeschäft. (Das Reten tionsrecht des Kommissionärs). 4. Korrespondenz. Briefe, Cirkulare, Offerten, Be stellungen, Fakturenbriefe, Briefe über Zahlungen (durch Checks, Wechsel u. s. w.), Kontokorrentbriefe, Mahnungen, Beschwerden. — Geschüftspapiere überhaupt. — Eingaben (an Behörde»), Vollmachten, Klagen. 5. Buchführung. Wir beschränken uns auf die Darlegung des Tat sächlichen, ohne auf weitere Erörterungen und Vergleiche ein zugehen. Nur eine Bemerkung sei noch gestattet. Als Referent in einem Kreise von Buchhändlern, die alle die Lehr zeit hinter sich hatten, von der Prager Buchhändlerschule erzählte, ihre Einrichtung und ihren Lehrplan darlegte, da ertönte fast einstimmig der Ausruf: »Einen solchen Kursus würde ich sofort besuchen.« Aber was hindert denn, solche Kurse zu errichten? Wir glauben, nicht nur die Centren des Buchhandels, sondern eine jede größere Stadt überhaupt, die im Besitz einer buchhänd lerischen Vereinigung ist, kann sich ohne besondere Schwierigkeiten eine Buchhändlerschule nach Art der Prager zulegen. Ja, die letzter« sind vielleicht geeigneter hierzu als die Centren selbst, die, wie z. B. Leipzig, weit mehr als jene mit einem Personal zu rechnen haben, dem eine elementare Bildung, bezüglich Fortbildung fürs erste notwendiger ist, als eine rein fachmännische. Es ist daher ganz natürlich, daß sich in Leipzig zunächst die elementare Form der Buchhändlerlehranstalt in Gestalt einer fachmännisch nuan cierten Fortbildungsschule entwickelte und zur Blüte gelangte. Aber das Bedürfnis weiter zu gehen, ist auch hier aner kannt. Möge unser Artikel etwas zur Belebung der Sache bei tragen. Tr. Pech. Vermischtes. Vom Postwesen. Postpaketverkehr mit Bagamoyo, Dar- cs-Salaam und Sansibar. — Bekanntmachung. Die in Baga moyo, Dar-cs-Salaam und Sansibar bestehenden deutschen Postanstalicn nehmen fortan an dem Austausch von Postpaketen teil. Der Austausch erfolgt für Postpakete bis 5 icZ auf dem Wege über Hamburg, für solche bis 3 auf dem Wege über Neapel mittels der Rcichs-Postdampfer der Deutschen Ost-Afrika-Linie. Das vom Absender im voraus zu ent richtende Porto für ein Postpaket aus Deutschland nach jenen Orten beträgt auf beiden Wegen 3 20 Uebcr das weitere erteilen die Postanstalten auf Verlangen Auskunft. Berlin V7., den 15. Januar 1891. Der Staatssekretär des Reichs-Postamts, von Stephan. Annahme von Zeitungsbcstellungen durch die Kaiser lichen Postagcnturcn in den deutschen Schutzgebieten und im Ausland. — Verfügung des Staatssekretärs des Reichs-Postamts (Amtsblatt des Rcichspostamts Nr. 4): Berlin, 17. Januar 1891. Die Kaiserlichen Postagenturcn in den deutschen Schutzgebieten von Kamerun, Neu-Guinea, Ostafrika und Togo, sowie in Shanghai und Zanzibar nehmen fortan Bestellungen auf die in der Zeitungs-Preisliste aufgeführten Zeitungen und Zeitschriften im Wege des Post-Abonne ments an. Der Postbezugs-Preis setzt sich zusammen aus dem Erlaßpreis sür Deutschland und folgenden Gebühren für den Transit: sür Zeitungen, welche wöchentlich einmal oder seltener erscheinen, vierteljährlich 50*) bez. 60 zweimal erscheinen, vierteljährlich 1 bz 1 ^ 20 H. Bei häufigerem Erscheinen ist die vierteljährlich zu zahlende Gebühr nach dem Satze von 50 Hz. 60 ^ für das jedesmalige Erscheinen in der Woche zu berechnen. Vom oesterrcichischen Buchhandel. Deklara tiv nsp flicht für die Statistik. — In Nr. 3 der -Oester- rcichisch-ungarischcn Buchhändler-Correspondenz- gicbt der Vorsteher der Wiener Korporation Herr Julius Schellbach die folgende Anweisung zu Erfüllung der im Verkehr des Auslandes mit Oesterreich-Ungarn neuerdings eingeführtcn Dcklarationspflicht für die Statistik: Mehrfache Anfragen, welche von Herren Kollegen insolge von ihren Leipziger Kommissionären erbetener Auskünfte bezüglich der Deklarationen sür die Statistik an mich gerichtet wurden, veranlaßten mich, neuerdings mit der Speditionsfirma Th. Bindtner darüber zu konferieren. Es stellte sich hierbei heraus, daß letztere einer Anzahl Leipziger Firmen be- ») Anm 50 H gilt für die Postagenturen in Kamerun und Togo- Gebiet, 60,^ sür die übrigen Postagcnturcn.
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