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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.07.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 09.07.1908
- Sprache
- Deutsch
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7482 Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 157, 9. Juli 1908. seinen Bearbeiter, der auf die Vorzüge seiner Ausgabe hinweist. Verfasser der Anzeige und Herausgeber der Hieronymusbriese ist nach Falk (Zentralbl. f. Bibliotheksw. 1899, 233 ff.) der Bene diktiner Adrianus Brielis. Eine deutsche Übersetzung der Schöfferschen Hieronymusanzeige gibt Velke auf Seite 233, 234 der Veröffentlichungen, während eine solche von Kapp auf Seite 760, 761 seiner Geschichte des deutschen Buchhandels steht. Der Anfang derselben lautet folgendermaßen: »Allen denjenigen, welche von der vorliegenden Anpreisung hören, welche dem ruhmreichen Hieronymus ergeben sind und sich seiner herrlichen Lehren erfreuen, sei hiermit kund und zu wissen, daß dieses ruhmreichen Mannes, Doktors und tapfersten Vorkämpfers der Kirche Buch der Briefe oder das hieronymische Buch in Mainz durch Peter von Geraßheim zum Druck vorbereitet und unter dem Schutze des Spenders aller Güter, sowie unter dem Beistand des heiligen Hieronymus selbst in der nächsten Michaelis messe, wenn uns das Leben bleibt, glücklich vollendet werden wird. Der Vorzug dieser Hieronymus-Ausgabe vor allen übrigen, welche bis auf den heutigen Tag hervorgetretcn sind, oder vielleicht inzwischen während ihrer Herstellung auf tauchen könnten, wird durch die sorgfältige Zusammenstellung, durch gefällige Anordnung und bestmögliche Korrektur leicht erwiesen.» Dann folgen Mitteilungen über die Zahl der abzu druckenden Briefe, über die Anordnung derselben nach Personen und Materien, über sorgfältige Korrektur usw. Am Schluß der Anzeige heißt es dann: »Dies sei einstweilen unfern Freunden, deren Billigung, wie wir zuversichtlich hoffen, unsere Arbeit finden wird, vertrauensvoll mitgeteilt, damit nicht etwa inzwischen, während der Herstellung unseres Werkes ein fremdes Buch als das unsrige, aber doch ohne, wie das unsere, nach einer genau oben beschriebenen Reihenfolge cingeteilt zu sein, zum Schaden der Käufer untergeschoben werde». Herr K. Burger hat kürzlich 32 Bücheranzeigen des fünfzehnten Jahrhunderts in einem großen Prachtwerke (Karl W. Hiersemann, Leipzig) nach den Originalen wiedergegeben, darunter auch die beiden Schöfferschen. Hoffentlich trägt die neueste äußerst wertvolle Veröffentlichung der Gutenberg-Gesellschaft dazu bei, dieser Vereinigung recht viele neue Mitglieder zuzuführen. Fr. I. Klee meier. » Vom Rrtch-erichl. Ist -er kaufmännisch« Lehrherr als Erzieher -es Lehrlings anznsihe«? (Nachdruck verboten.) — Ein Kaufmannslehrltng, geboren am 1. August 1892, hatte einen Geldbrtes, den er für seinen Lehrherrn zur Post tragen sollte, unterschlagen und sich den Inhalt — 3200 — angeeignet. Strafantrag hat der Lehrherr nicht gestellt. Das Landgericht Arnsberg hat trotzdem den Lehrling wegen Unterschlagung zu drei Monaten Gefängnis verurteilt, weil es annahm, daß ein Erzieher-Verhältnis nicht vorliege. — Diese Ansicht bezeichnet« das Reichsgericht als irrig. Es hob am 7. d. M. auf die Revision des Angeklagten das Urteil auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück. Lentze. Lpanie«. Nene Ausgabe der Zollordnnng. — Von der Schriftleitung des »bleo äs las ^.äuavas» ist eine neue Ausgabe der spanischen Zollordnung vom 15. Oktober 1894 unter dem Titel »Oräsoavras xensralss ^ llsnta cls ^äuaoas — 8oAUväa säioion oorrsgiäa z- auwsntaäa con la äisposisionss qus so bau äiotaäo basta 31 äs äiviswörs äs 1907- veranstaltet, die sämtliche bis zum 31. Dezember 1907 getroffenen Abänderungen enthält. Dazu gehört ein Band Anhänge (^psnäioss a las Oräinan^as Kongralos) folgenden Inhalts: Zollämter und deren Befugnisse; Zollbehörden; Grenzwachen zu Lande und zu Wasser; Sicherheits leistung der Beamten; Verteilung der Geldstrafen; Waren, die auf dem Hafendamm abgefertigt werden müssen; Zollbleie und Verschlüsse; Abfertigung von Eisenbahnmaterial; Freihäfen, Grenzzonen; Fabriken an der Grenze; Gesetz über Konterbande und Zollhinterziehung; internationale Verträge; Konsulargebühren tarif; Material zum Bau und zur Ausbesserung von Schiffen; Prämien und Steuerrückvergütungen; schwimmende Kohlen niederlagen; Förmlichkeiten für die Zulassung von Schuldscheinen, wenn der Betrag der Strafen 10 000 Peseten erreicht oder überschreitet; Verkehr der Zollämter unter sich und mit den Vor gesetzten Behörden; Zollstreitoerfahren; Abfertigungs- usw. Papiere; Registerführung; Rechnungswesen; Statistik; Revision; Vorschriften über Einfuhr und Beförderung von Wachszündkerzen und Zünd hölzern, Pulver und entzündlichen Mischungen sowie von Spiel karten; allgemeine Handelsniederlage von Barcelona. Beide Bände können zusammen zum Preise von 4 Peseten — 2.89 von der »klstnölsoiwisnto lixozräüoo (8uvssorss äs kivaäsnsz-ra), Iwprssorss äs la llsal oass. — Uaäriä, Kasso äs 8s.n Viesuts, I7c>. 20» bezogen werden. (Aus den im Reichsamt des Innern zusammen gestellten »Nachrichten für Handel und Industrie-) * J«ter«at>o»aler Fnukentelegraphen»Vertrag. — Das Reichsgesetzblatt (Nr. 38, ausgegeben zu Berlin den 30. Juni 1908) veröffentlicht unter Nr. 3500 den Internationalen Funkentele- graphen-Vertrag, abgeschloffen zwischen Deutschland, den Ver einigten Staaten von Amerika, Argentinien, Österreich, Ungarn, Belgien, Brasilien, Bulgarien, Chile, Dänemark, Spanien, Frank reich, Großbritannien, Griechenland, Italien, Japan, Mexico, Monaco, Norwegen, den Niederlanden, Persien, Portugal, Rumänien, Rußland, Schweden, der Türkei und Uruguay. * «US dem Antiquartat. Mexiko. — Aus Mexiko wird uns berichtet, daß die Bibliothek und Autographensammlung des vor etwa Jahresfrist dort verstorbenen Barons vr. Franz Kaska in den Besitz des Antiquariats von Max Ahlschier in Mexiko übergegangen ist. Kaska war der Leibapotheker und Freund des Kaisers Maxi milian von Mexiko und widmete 40 Jahre seines Lebens der Aufgabe, das Andenken an den unglücklichen Kaiser zu pflegen und die Beziehungen zwischen Mexiko und Österreich wieder in freundschaftlichere Bahnen zu letten. Er ließ die Sühnekapelle in Querstaro erbauen und sammelte mit einem wahren Bienen fleiß alle diejenigen Gegenstände, die irgendwie Bezug auf den Kaiser hatten. Diese überaus wertvolle Sammlung vermachte er dem Museum in Prag; seine Münzsammlung erwarb die mexikanische Regierung. Seine herrliche Mineraliensammlung steht noch zum Verkauf, ebenso zwei unvergleichlich schöne Opale. Die von Herrn Ahlschier erworbene Bibliothek ist reich an Manuskripten, teilweise mit kostbaren Handmalereien versehen, ersten mexikanischen Drucken sowie an Werken über Kaiser Max. Die beiden wertvollsten Stücke sind Zumäraga mit dem Tripartito und Anhang (1543) und ein sehr gut erhaltener mexikanischer Codex. «US England. — Eine wertvolle Ausstellung illuminierter englischer Handschriften aus dem 9. und 10. bis zum 15. Jahr hundert ist unlängst in Burlington Fine Arts Club in London eröffnet worden. Alle großen öffentlichen und viele private Sammlungen haben dazu kostbares Material entsandt. König Eduard schickte von Windsor das berühmte, für Margarete von Burgund geschriebene Stundenbuch, das eins der vorzüglichsten Werke französischer Buchkunst um 1425 darstellt; der Herzog von Deoonshire schickte das nicht minder berühmte Benediktional von St. Aethelwold, ein Werk des 10. Jahrhunderts. Ebenso haben Lambeth Palace, der Dekan und das Kapitel von Hereford und Winchester, mehrere Colleges aus Oxford und Cambridge, das Viktoria- und Albcrt-Museum sowie sonstige Anstalten und private Besitzer kostbare Schätze entsandt, u. a. auch Picrpont Morgan, der achtzehn der besten Handschriften aus seiner New Dorker Bibliothek schickte. Mit Recht sagt daher Sydney Cockerell in der Einleitung des von ihm herausgegcbencn Katalogs, daß »noch nie so treffliche und ihrer Vollendung so mannigfache Proben der Kunst der Illumination in einem einzigen Saal ausgestellt gewesen sind. K. Schneider. Naucher-Jndustrie-Ausstcllttng, Wie« 1V08. — Die erste Spezialausstellung dieser Art wird am 9. August d. I. in Wien im k. k. Prater eröffnet werden. Es liegen bereits von vielen
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