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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.07.1908
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 09.07.1908
- Sprache
- Deutsch
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7480 »örlenblaU >. d. Dlichn Vuchhand-I Nichtamtlicher Teil. 157, 9. Juli 1908. u 2. Finnland (Z 9 Ziffer st—o) erklärt, daß als ungesetz liche Nachdrucksfälle nicht angesehen würden, wenn in Werke größeren Umfanges und mit selbständigem Zweck früher erschienene Aufsätze, Dichtungen oder Musikstücke von geringerem Umfange oder kürzere Auszüge von größeren Arbeiten oder einzelne Zeichnungen oder Ab bildungen als Probestücke ausgenommen werden, falls dergleichen von anderen Urhebern veröffentlichte kleinere Schriften oder Auszüge aus Schriften oder Musikstücken oder Zeichnungen oder Abbildungen ausgenommen werden in Schulbücher, Handbücher, Liederbücher und andere zum Unterricht, zur Erbauung, zur Andachtsübung oder zu irgend einem besonderen literarischen Zwecke ver anstaltete Sammlungen und Bearbeitungen, a 3. Guatemala (Art. 2l) verbietet alle Auszüge und Abrisse ohne Erlaubnis des Urhebers. 8iur wenn sie von einem solchen Werte oder einer solchen Wichtigkeit sind, daß sie ein neues Werk ausmachen, oder derart, daß sie Dienste einer allgemeinen Nützlichkeit leisten, darf die Regierung zum Drucke ermächtigen, nachdem sie vorher die Beteiligten und zwei von jeder der Parteien ernannte Sachverständige vernommen hat. Der Urheber kann für den Fall der Auszugserlaubnis Anspruch auf Entschädigung erheben. a 4. Mexiko (Art. 1207) ordnet an: Als Nachahmung wird nicht angesehen: 3. die Vervielfältigung von Gedichten, Memoiren, Reden usw. in den Werken literarischer Kritik oder der Literatur geschichte, in den Zeitungen und in den Büchern, die für den Gebrauch in Erziehungsanstalten bestimmt sind, 4. die Veröffentlichung einer Sammlung von literarischen, aus anderen Werken ausgezogenen Zusammenstellungen. Kleine Mitteilungen. »Amtliches Lehrmittelverreichnis für den Zeichenunter« eicht in Preußen. — Das amtliche .Zentralblatt für die ge samte Unterrichtsverwaltung in Preußen-, Juliheft 1908, bringt folgende ministerielle Bekanntmachung: Erscheinen des 4. Heftes von dem amtlichen Lehrmitteloerzeichnisse für den Zeichenunterricht. Von dem amtlichen Lehrmittelverzeichnisse für den Zeichen unterricht ist im Berlage von L. Reimann in Berlin, Neander- straße 20, das 4. Heft erschienen. Es kann zum Preise von 1 ^ 20 durch den Buchhandel bezogen werden. Berlin, den 29. Mai 1908. Der Minister der geistlichen rc. Angelegenheiten. In Vertretung: (gez.) Wcver. Bekanntmachung. II IV SLS4 II II. v III v. Von der englischen Bibliographischen Gesellschaft. — Die bekannte, von Professor Edward Arber besorgte Neuausgabe der Register der Ltationers' Lcunpav^ gibt bekanntlich zuverlässige, wenn auch etwas dürftige Angaben über den englischen Buch handel, die Drucker, Buchhändler, sowie die Titel der erschienenen Bücher bis zum Jahre 1610; der von demselben Verfasser heraus gegebene -Isiw Oatalogus- beginnt mit dem Jahre 1668. Zwischen diesen beiden Jahren klafft also eine vom bibliographischen Stand punkt bedauerliche Lücke. Bis zu einem gewissen Grade ist diese Lücke von Henry R. Plomer's »Wörterbuch der Buchhändler und Drucker, die in England, Schottland und Irland von 1641 bis 1667 tätig waren- ausgefüllt worden, einem sehr verdienst lichen Werke, das soeben die englische Bibliographische Gesellschaft ;8iblioArapöioal Soeistzff neu herausgegeben hat. Die Zeit, über die sich dieses Verzeichnis erstreckt, reicht vom ersten Zusammen tritt des Langen Parlaments (3. November 1640) bis zum großen Brand von 1666, durch den nach Peppy's Berechnung Bücher im Wert von 150 000 Pfund zerstört und die meisten Buch händler »völlig ruiniert- wurden. Während des größten Teils dieser Zeit wurde die Büchergesetzgebung so streng gehand- habt, daß die Mehrzahl der damaligen Druck-Erzeugnisse nur aus politischen Flugschriften und Einblattdrucken bestand, die ohne die Voraussicht eines einzigen Mannes heute zweifellos fast alle verloren wären. Dieser Mann war George Thomason, selbst ein Buchhändler, der es sich zur Aufgabe machte, diese vergänglichen Tageserzeugnisss der Nachwelt aufzubewahren, und der in der Tat. etwa um 1640 beginnend, im Laufe von 20 Jahren nicht weniger als 22 255 Stücke dieser Art sammelte, nämlich 14 942 Flugschriften und 7216 Zsitungsblätter, dazu noch 97 Handschriften. Das Ganze wurde in 20L8 Bände gebunden und fast bei jedem Stück vermerkt, an welchem Tage es dem Sammler zugegangen war. Während des Bürgerkrieges war die Sammlung häufig in Gefahr und mußte mehrmals ihr Versteck wechseln; im Jahre 1762 wurde sie von Georg III. zu dem Preis von 300 Pfund angekauft und dem Britischen Museum überwiesen. Diese Sammlung war weit aus die wichtigste Quelle für Plomers »Wörterbuch». — Die zweite Veröffentlichung der Gesellschaft ist eine durch Zusätze vermehrte Neuausgabe der erstmals 1888 erschienenen, von George I. Gray besorgten »Bibliographie der Werke Sir Jsaac Newton's-, (Nach »lös Nation».) Vrkösse«1>ich»rnZ«n der Gutcuberg-Gesrllschaft 1908. — Vor kurzem erschienen in einem Bande vereinigt die Hefte 5, 6, 7 der: Veröffentlichungen der Gutenberg-Gesellschaft. 4". (235 S.) Mit 14 Lichtdrucktafeln. Mainz 1908. Verlag der Gutenbcrg-Gcsellschast. Sie bringen folgende Abhandlungen: 1. Das Mainzer Fragment vom Weltgericht. Von Prof. vr. Edw. Schröder in Göttingen. 2. Die 42zeilige Bibeltype im Schöfferschen Nissais Lloguntinum von 1493. Von Prof. Or. Gottsr. Zsdler in Wiesbaden. 3. Die Miffaldrucke Peter Schössers und seines Sohnes Johann. Von vr. Ad. Tronnier in Mainz. 4. Zu den Bücher anzeigen Peter Schöffels Von Prof. Or. Wilh. Velke in Mainz. Die Bücherfreunde und Büchersammler, die Liebhaber und An gehörigen des Buchgewerbes, die Theologen, die sich mit der Kirchcngeschichte des Mittelalters befassen, werden mit großem Interesse von dem vielseitigen Inhalte des Bandes Kenntnis nehmen. Durch Schenkung des Herrn Bankbeamten Eduard Beck in Mainz kam 1903 ein bedrucktes Blatt in den Besitz des Mainzer Gutenberg-Museums, das Bruchstück eines deutschen Gedichtes, das zwischen 1444 und 1447 von Gutenberg gedruckt wurde und im 3. Hefte der Veröffentlichungen der Gutenbcrg-Gesellschaft von 1904 als -Mainzer Fragment vom Weltgericht- abgebildet und beschrieben worden ist. Inzwischen hat Herr vr. K. Reuschel in Dresden gefunden, daß die Verse des Mainzer Druckes dem deut schen -Sibyllenbuch- des vierzehnten Jahrhunderts angehören und zwar dem Schluß des zweiten Teils des ursprünglichen Ge dichts, dem später ein dritter Teil angesügt wurde. Ob das Mainzer Bruchstück des Sibyllenbuches zu einem Abdruck des vollständigen Gedichtes gehört oder das in sich abgerundete Kapitel vom Gericht im Tale Josaphat zum Abdruck bringt, weiß man vorerst nicht. Die zweite Abhandlung von vr. Zedler befaßt sich mit der Verwendung der Gutenbergtype der 42 zeitigen Bibel im Schöffer schen Niseals NoAUntinuw von 1493. Wenn noch Hessels (Guten berg, S. 168) der Ansicht war, daß der Gebrauch der 42 zeitigen Bibeltype nach 1456 nicht sicher festzustellen sei, und daß die mit dieser Type hergestellten Donate daher nicht in die Zeit nach 1456 gesetzt werden dürften, so hat vr. Zedler im ersten Hefte der Veröffentlichungen der Gutenberg-Gesellschaft nachgcwiesen, baß diese Type von Peter Schösser in seinem Mainzer Missale von 1493 für das Register und für die Inkorwacionss st oautsias obesruanäas xrssb^tsro volsnts ciiuiua osisörars verwendet worden ist und bringt nun weitere Mitteilungen. Der mit den Gutenberg typen hergestellte Satz ist, wie eine Vergleichung der in Mainz befindlichen zwei Exemplare des Missales ergeben hat, ver schieden; man hat fünfzehn Folioseiten doppelt gesetzt, zweifellos um den zeitraubenden Rot- und Schwarzdruck zu be schleunigen. Die Bibeltype scheint deshalb für das Register usw. gewählt worden zu sein, weil sie in größerer Menge vorhanden war als die Schöffersche Missaltype und für den doppelten Satz ziemlich ausreichte. Allerdings war es beim Satz notwendig, durch Wegschneiden der betreffenden Striche bei E, T, Q die be nötigte Anzahl von F, I, O herzustellen und bei andern ab geänderten Lettern einzelne Striche im Druck teilweise mit Tinte zu ergänzen. Die eingehenden zeitraubenden und mühevollen Untersuchungen
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