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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.06.1870
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 04.06.1870
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- Deutsch
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1908 ^ I 26, 4. Juni. Nichtamtlicher Theil. schlossen als ein StaalSwcscn, und bei aller GeiieigWit, die ichchabe, die Gleichheit der Fristen und die Gleichheit dieser ganzen Gesetzgebung zwischen Nord und Süd fcstzuhalten, muß ich doch bemerken, daß dieselbe Bestimmung, die sich in allen internationalen Vertragen findet, in Artikel l. jedes inter nationalen Vertrages, nothwcndig sich auch finden muß in dem Vcrhältniß zwischen dem Norddeutschen Staat und anderen Staaten, zumal Oester reich. Es ist ja damit nicht gesagt, daß irgend eine Disscrcnz eintreten soll. Wenn aber Oesterreich morgen seine Schutzfrist auf zehn Jahre rcducirt, was hat das für einen Sinn, daß ein Werk, das in Oesterreich erscheint, zehn Jahre, bei uns aber dreißig Jahre geschützt wird? DaS geht ganz und gar nicht. Lassen wir den Zusatz heute weg, so würden wir im Augenblicke, > wo Differenzen der Schutzfrist eintreten, denselben hincinsetzen müssen. Präsidcnt: Der Abgeordnete Laster hat das Wort. Abgeordneter LaSker: Ich bitte den Antrag Oetker anzunehmen. Wenn Sie ihn nicht annehmen, so würden die süddeutschen Staaten, wenn sie morgen ein neues Gesetz mit kurzen Fristen machen, zu Hause die kurzen Fristen haben, hier aber die langen. DaS widerspricht jedem Grundsatz, den wir sonst bei einem Gesetz anzuwcnden pflegen. Wenn die Herren in der Hcimath erklären, sie verlangen nur den kürzeren Schutz und billigen ihn bei Werken de« In- und Auslandes, so können wir Ihnen doch nicht die Wohlthaten aufdrängen, daß sie in unserem Lande einen längeren Schutz genießen sollen. Der Oetker'schc Antrag versteht sich im Grunde ganz von selbst; er muß nur auSgedrückt werden, damit wir einen gesetzlichen Wort laut haben. Präsident: Der Herr BundeScommissar Geheimer Rath llr. Dambach hat das Wort. BundescommissarinS, Geheimer Obcrpostrath l>r. Dambach: Wir wol len doch die Gemeinschaft der Gesetzgebung mit Süddentschland aufrecht er halten ; wir haben das gcthan in dem ganzen Gesetz. Nun hier zum Schluß noch zu sagen: wenn aber dort die Schutzfrist ein paar Jahre kürzer ist, so wird das Werk auch in Norddcutschland kürzer geschützt, — das, gestehe ich, scheint mir nicht gut. Präsident: Ich darf die DiScussion über 8. 74. schließen. Der Herr Referent hat das Wort. Berichterstatter Abgeordneter Ur. Wehrenpfennig: Ja wohl, meine Herren, wir wollen die Gemeinschaft mit den Südstaaten aufrecht erhalten. Sic ist auch bis heule vorhanden. Für den Fall aber, daß sie ihrerseits die Gemeinschaft aufhcben und eine kürzere Schutzfrist, vielleicht in Oesterreich, cinführeu, wollen wir uns wahren, und dieser Zusatz ist die Wahrung, daß wir nicht schließlich genöthigt sind, ihnen bei uns längeren Schutz zu ge währen, als sie in ibrer Hcimath haben. Präsident: Ich bringe das Amendement Oetker zur Abstimmung. ES schlägt vor: hinter den Worten „Schutz gewährt" in der vicrtletzten Zeile des Paragraphen einzuschaltcn: „jedoch dauert der Schutz nicht länger, als in dem betreffenden Staate selbst." Diejenigen Herren, die für den Fall der Annahme des §. 74. diese Insertion beschließen wollen, bitte ich auf- zustchcn. (Geschieht.) Es ist die Majorität. Soll ich nun den Paragraphen mit diesem Zusatz zur Abstimmung bringen? (Wird verneint.) Der Paragraph ist angenommen. — ES bleibt noch ein Amendement übrig, das der Abgeordnete l)r. Oetker zu der Ueberschrift des Gesetzes gestellt hat. Er schlägt vor, die Uebcr- schrift des Gesetzes wie folgt abzukürzen: „Gesetz, betreffend das Urheber recht an Schrift- und Kunstwerken." Der Herr Referent! Verichtcrstatter Abgeordneter l>r. Wehrcnpfenuig: Ich bin bevoll mächtigt, im Namen des Abgeordneten llr. Oetker die Worte „und Kunst werken" zu streichen. Präsident: Also an Schriftwerken! Der Herr BundeScommissar hat das Wort. BundeScommissar Geheimer Obcrpostrath llr. Dambach: Es ist wirk lich nicht ganz gleich, wie wir die Ueberschrift fassen; aber wenn sie lautet: „Urheberrecht an Schriftwerken," so harmonirt sic nicht mit dem In halte. Wir haben nämlich den Inhalt geschieden in die Abschnitte: erstens von den Schriftwerken, zweitens von den Abbildungen, drittens von den musikalischen Compositionen, viertens von den dramatischen Werken. Wenn wir nun in der Ueberschrift sagen, „betreffend das Urheberrecht an Schrift werken," dann habe» wir die Ueberschrift für den ersten Abschnitt, wäh rend die drei anderen Abschnitte feisten. Ich möchte also bitten, fassen wir die Ueberschrift so: „betreffend das Urheberrecht an Schriftwerken, Abbildun gen, musikalischen Compositionen und dramatischen Werken." Präsident: Daß die Worte: „und Werken der bildenden Künste" in Übereinstimmung mit Ihrem heutigen Beschluß Wegfällen müssen, ist selbstverständlich. Ich will also den Antrag Oetker zur Abstimmung bringen und, im Falle er abgelchnt würde, annebmen^, daß die Ueberschrift gefaßt wird: Gesetz, betressend daS Urheberrecht an Schriftwerken, Abbil dungen, musikalischen Compositionen und dramatischen Werken. Der An trag Oetker geht dahin, die Ueberschrift wie folgt abzukürzen: Gesetz, be treffend das Urheberrecht an Schriftwerken. Diejenigen Herren, die so be schließen wollen, bitte ich aufzustehen. (Geschieht.) Das ist nicht angenommen. — Damit, meine Herren, ist diese Nummer der Tagesordnung erledigt. (Inserate da» Mttgltedern des BärseuvereinS Geschäftliche Einrichtungen, Veränderungen u. s. w. sI72!9.j Hierdurch beehre ich mich Ihnen die er gebene Anzeige zu machen, daß ich den gesamm- len Kunstverlag des Herrn A. F. Seifert hier mit allen Verlagsrechten, Vorräthcn und DiSpo- ncndcn am heutigen Tage käuflich übernommen habe') und für meine alleinige Rechnung fortsüh- ren werde. Weitere Mitthcilungen mir vorbehaltend, bitte ich etwaige Bestellungen von jetzt ab an mich ge fälligst zu adressircn und empfehle mich Ihnen mit der Bitte um freundliche Verwendung für mein Unternehmen. Hochachtungsvoll CarlSbad, 1. Mai 1870. Emil Pohlcnz. *) Wird hiermit bestätigt: A. F. Seifert. Vcrkausßantriigc. f17220.j Eine Leihbibliothek, bestehend aus nahezu 7000 Bänden, ist wegen vollständiger Anzeigeblait. werden die dretocsvalteue Petitzetle oder deren Raum mit Umgestaltung des Geschäftes in eine Colportage-! Buchhandlung sofort zu verkaufen. Dieselbe ist > bis auf die neueste Zeit sortgeführt und kann nebst einer Partie von Katalogen sofort übernommen werden. Offerten erbittet franco direct Troppau, Juni 1870. H. Kolik. f17221.j Eine lebhafte Sortiments- und Verlagsbuchhandlung in einer Universitäts stadt Norddeutschlands ist wegen Kränklichkeit des Besitzers zu verkaufen. Zahlungsfähige Käufer wollen ihre Adresse unter 8. ö. H: 30. der Erped. d. Bl. einsenden. f17222.j GeschästS-Verkauf. — Ein Sor- timentsgcschäst mit einem jährlichen Umsatz von 8 bis 10,000 Thlrn-, ohne Concurrenz am Orte und in angenehmer Gegend Mitteldeutsch lands gelegen, ist sofort zu verkaufen. Reflecten- ten mit Capital erfahren Näheres auf Anfragen unter Chiffre 6. 0. 66. an die Erped. d. Bl. Kaufgrsuchc. f17223.j Lin 8ortimentsg6scbLfl, Mitt lern dwkangs, gesuebt von einem solventen Läufer, <lem es mit einer baldigsten ^equi- zz, Ngr alle übrigen mit 1 Rgr. berechnet.) ! sition voller Lrnst ist. llerselbe Irält sicli : soeben, lediglicb rur Verfolgung seines Vor lebens, in bsiprig auf, wesbalb in Verbsnd- lungen gleiek eingetreten werden kann. llütige Oll'erten gefälligst an llerrn 6. Lrauns oder aueb sub k. kl. dureb dessen Vermittelung. Oer unbedingtesten Uiscretion möge man sieb gütigst versiebert bslten. f17224.j Ein gediegener Verlag wird von einem zahlungsfähigen Käufer für 15—25000 Thlr. zu kaufen gesucht. 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