82, 11. April. Amtlicher Theil. 1243 Was die erster« betrifft, so darf nicht außer Acht gelassen werden, daß die Nichtinitglicdcr schon jetzt die Inserate im Börsenblatte nm Vs N-f höher als die Mitglieder bezahlen, daß eine weitere Steigerung des Preises, der dann ans mindestens l'/s N-s pro Zeile erhöht werden müßte, zur Folge haben könnte, daß Nichtmitglicdcr des Börsenvereines ihre Inserate dem Börsenblatt entzögen und solche mehr dem Naumbnrg'schcn Wahlzcttcl zuführcn möchten; oder aber, daß Nichtmitgliedcr, welche im Börsenblatt zahlreiche Anzeigen inscriren lassen müssen, sich bei der so bedeutenden Differenz des Jnsertionspreiscs der nicht zu controlircndcn Vermittlung von Börsenvcrcinsmitglicdcrn bedienen möchten, um den mäßigen Mitglicdcrpreis zu genießen; dies aber würde statt der beabsichtigten Mehr-Einnahme eine noch größere Minder-Einnahme zur Folge haben. Mußte man sich auch sagen, daß die so gewachsenen Herstellungskosten des Börsenblattes nicht unwesentlich durch diejenige Ausdehnung des Blattes entstehen, welche dasselbe durch den Jnscratcntheil erfährt, nnd daß cs daher rationell erscheint, diese Mehrkosten durch eine Steigerung des Jnsertionspreiscs zu decken, so glaubte die Majorität im Vorstände doch aus den vorher entwickelten Gründen von einer Erhöhung der Inserate für Nichtmitgliedcr ab sehen zu müssen. Dagegen begegnet eine Erhöhung des Abonncmcntspreises des Börsenblattes für die Nichtmit glieder des Börsenvereins weder prinzipiellen, noch sachlichen, noch in der Ausführung praktischen Bedenken. Der gegenwärtige Preis von 2>/s Thlr. für den Jahrgang des Börsenblattes ist überhaupt ein überaus mäßiger; derselbe gleicht kaum die Kosten für das in einem Jahrgänge gelieferte Papier (über ein Nies 1869) ans, und nur die Mitglieder des Börsenvcreincs, welche zu dessen Mitteln beitragen, erscheinen berechtigt, diesen niedrigen Preis in Anspruch zu nehmen. Selbstredend wird jedes Mitglied nur das eine für den eigenen Gebrauch bcnöthigte Exemplar zu dem Preise von 2t4 Thlr. beanspruchen dürfen. Dagegen wird es sich empfehlen: für alle weiter bezogenen Exemplare den Preis auf 3>/2 Thaler für den Jahr gang festzustcllen. Gegenwärtig werden vom Börsenblatt direct an Nichtmitglieder geliefert: circa .... 628 Excmpl. Von den durch dirccten Postbezug gehenden Exemplaren dürften etwa für Nichtmitgliedcr sein: .... 498 „ dazu endlich die in einer Anzahl von mehr als 1 Exempl. der Zeit an Mitglieder gehenden Exemplare, die auf etwa 55 „ anzunehmcn sein möchten, so daß also die Erhöhung von 1 Thlr. pro Exempl. bei 1181 Excmpl. den jährlichen Ertrag des Börsenblattes um circa 1200 Thlr. steigern würde. Dies ist der Betrag, um welchen der Vorstand im Interesse einer gesunden Verwaltung die jährlichen Ein nahmen des Börsenvcreincs zu vergrößern wünschen muß. Der Vorstand beabsichtigt daher an die nächste Generalversammlung den Antrag zu stellen, dieselbe wolle beschließen: Der Preis für den Jahrgang des Börsenblattes wird vom Jahre 1871 an auf 3 Thlr. 15Ngr. festgesetzt. Jedes Mitglied des Börsenvcreincs empfängt auf seine Bestellung ein Exemplar zu dem Preise von 2 Thlr. 15 Ngr. für den Jahrgang. Demjenigen Börsenvcreinsmitglicde, welches dieses sein Exemplar direct von dem Post-Zeitnngsbnreau bezieht, wird gegen Einsendung der Postgnittung 1 Thlr. für den Jahrgang baar erstattet. Die eingehende Beschäftigung mit den äußerlichen Verhältnissen unseres Börsenblattes gab dem Vorstande gleich Veranlassung, den in der letzten Cantate-Versammlung von Herrn vr. Heinr. Brockhaus ausgesprochenen Wunsch: die Nützlichkeit des als Beilage des Börsenblattes erscheinenden Monatlichen Neuigkeits- Verzeichnisses nochmals zu prüfen, einer Bcrathnng zu unterziehen. Herr A. Enslin, der das Referat über den Gegenstand übernommen hatte, unterbreitete dem Vorstande den unten snb L. folgenden Bericht mit dem Anträge: das Monatliche Ncuigkcitsvcrzcichniß als ein dem Buchhandel sehr dien liches und nothwcndigcs bibliographisches Hilfsmittel ferner fortbcstehen zu lassen. Schloß sich dem der Vorstand einstimmig an, so glaubte derselbe doch, eine Minderung des Druckumfanges und damit der Herstellungskosten des Verzeichnisses dadurch herbeiführcn zu können, daß die Titel der verzeichneten Bücher die allermöglichste Kürzung erfahren. Die vierteljährlichen und halbjährlichen Hinrichs'schcn Kataloge beschränken den Gebrauch des Monatlichen Ver zeichnisses auf die kurze Zeit von drei, resp. höchstens sechs Monaten; für diesen Gebrauch, der nur das schnelle Anffindcn 176*