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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.12.1863
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 09.12.1863
- Sprache
- Deutsch
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weiter hatte gehen und dieFrancatur nach den drei genannten Or ten, je nach Wahl des Bestellers, nach Oesterreich hätte procla- miren sollen. Jede der drei Städte ist zugleich Commissionsplatz, und es dürfte keine Schwierigkeit haben, in jeder derselben eine Firma zu finden, welche unentgeltlich die Besorgung der Bei schlüffe übernähme. Der Sporn der Verwendung, welcher in der eröffneten Aus sicht auf die Begünstigung der Frankatur liegt, siele damit aller dings weg, das Interesse der Verwendung bliebe aber unge schwächt aufrecht. Einer großen Anzahl von Firmen dürfte es trotz der umsich tigsten und thätigstenVerwendung kaumgelingen, eine Continua- tion von 300 zu erzielen, und für diese läge ein billiger Ausgleich in der Erweiterung des Schrittes, den die löbliche Expedition in ancrkennenswerther Weise gegenüber Oesterreich gethan. Prag, 28. November 1863. — y. Buchhändler - Examen. In Nr. 139 d. Bl. erzählt,,Ein Krebsianer" als Curiosum aus einer Buchhändler-Prüfung, daß der Examinand auf die Frage nach dem Verfasser der Lebensbeschreibung von Jork ge antwortet habe: ,,von Wartenberg", und knüpft daran dieFrage und Ausrufung: „Wann werden diese lächerlichen Examina ihr Ende erreicht haben?" Wir antworten darauf: die lächerli chen Examina werden dann ihr Ende erreicht haben, wenn die Examinatoren sie ernsthaft nehmen. Bekanntlich besteht das Prüfungs-Collegium aus einem Regierungs-Commiffar und zwei Buchhändlern. Also, selbst angenommen, der Regierungs- Commiffar dächte so gering von der Prüfung und von unserem Stande, daß er die gröbsten Ignoranten und Dummerjahne durchschlüpfen lassen möchte, was hindert denn die beiden Buch händler, die doch die Majorität haben, die Würde unseres Stan des zu wahren? Macht nur Ernst mit dem Examen, und es wird aufhören lächerlich zu sein. Aber Witze darüber machen, vornehm blasirt die Sache als lächerlich verwerfen, das thut's nicht, ist auch, mit Verlaub, nicht gerade geistreich, ob es das schon sein möchte. Das preußische Buchhändler-Examen ist eine gute Sache, wenn sie ordentlich gehandhabl wird. Es be wahrt dann wenigstens vor der groben Bildungslosigkeit, die nie in unfern Stand eindringen sollte; es spornt unsere jungen >— ganz und gar nicht alle so sehr bildungsbestrcbten — Leute doch wenigstens zu einigem Studium an, kurz es ist eine, wenn auch niedrige, so doch immerhin schützende Schranke vor unserm Berufe. Freilich wissen wir wohl, es macht an sich weder kluge, noch tüchtige Buchhändler, den Pcivatkunden-Rabatt schafft cs auch nicht ab, mindert auch nicht den Viertel-Rabatt, noch die Baarpackete; aber es ist und bleibt eine dankbar zu erkennende Handhabe gegen unreife und gegen ganz ungebildete Eindring linge. A. K. Miscellen. Aus Leipzig. Die Deputation des hiesigen Vereins der Buchhändler beschloß in ihrer Sitzung vom 26. Nov. eine Ein gabe an das Ministerium, um dasselbe im Interesse des Buch handels und der deutschen Literatur zu ersuchen, dem von der sachsen-weimarischen Regierung gestellten Antrag betreffs der abermaligen Verlängerung des am 9. Nov. 1867 ablaufcnden Privilegiums für den Verlag der Werke von Goethe, Schiller, Herder und Wieland für weitere zehn Jahre nicht zuzustimmen. In der betreffenden Bundestagssitzung wurde be kanntlich beschlossen, die Bundesregierungen zur Kundgebung ihrer Ansichten über diesen Antrag aufzufordern, und so wird es der sächsischen Regierung gewiß nur willkommen sein, die Ansich ten des Leipziger Buchhandels darüber zu erfahren. Die Depu tation beschloß gleichzeitig, dem Börsenvorstand Miltheilung von ihrer Eingabe zu machen, um denselben zu gleichen Schritten aufzufordern. Für den sächsischen Sortimentshandelist die No tiz von Interesse, daß nach einer Bekanntmachung des Ministe riums des CultuS und öffentlichen Unterrichts Hr. Bernhard Tauch nitz das „dankenswerthe Anerbieten" gemacht hat, die soeben in seinem Verlag erschienene neue Bearbeitung vom „Co- dexdes im Königreiche Sachsen geltenden Kirchen- und Schulrechts" — Preis IIThlr. ord., 8s4 Thlr. netto — im Preise „hinsichtlich der für Rechnung der Kirchenärarien an zuschaffenden Exemplare bis auf Sieben Thaler zu ermäßi gen, dafern der diesfallsige Ankauf bis Ende Februar 1864 durch Vermittelung des Ministern bewerkstelligt wird". — Unsere Herren College» mögen sich also ihre Bemühungen um den Ab satz des genannten Werkes ersparen, das sonst nach Gegenstand und Preis ihrer Thätigkeit allerdings ganz willkommen hätte sein müssen! l,ux. Zum S ortimentcrverein. — Wie es scheint, erfreut sich der Verein der deutschen Sortimcntshändler auch in Oester reich großer Sympathien. Als Thatsache kann schon heute den Freunden des Vereins mitgetheilt werden, daß sämmtliche namhafte Prager und böhmische Firmen, sowie das Brünner Gremium beigetreten sind. Unter solchen Verhältnissen kann der Verein schon jetzt eine moralischeMacht, die nicht zu unterschätzen ist, genannt werden. Anfrage. — Ist der Sortimenter verpflichtet, die gebun denen Bücher zu behalten, an denen die Farben, während der Zeit daß die Bücher in den Realen (nicht in den Schaufenstern) seines Ladens frei, d. h. ohne Papierumschlag, aufgestellt waren, verblichen sind, weil die Farben, wie es meistens den jetzigen Modefarben ergeht, unecht waren, — oder ist der Verleger, resp. derjenige, der die gebundenen Bücher lieferte, verpflichtet, die selben zurückzunehmen? ä. Verfehlte Spekulation. — Aus auswärtige Requisi tion, so berichtet der Hamburger „Freischütz", mußte ein auf dem Burstah wohnender jüdischer Antiquar ein Convolut werthloser Broschüren, welche er cinemPrivatmanne in Freiburg alswerth- volle historische Romane verkauft hatte, vor dem Protokolle des Polizciherrn trotz allen Protestircns zurücknehmen. Der Antiquar hatte diese Broschüren in einer auswärtigen Zeitung als histori sche Werke für 48 Silbergroschen angepriesen, infolge welcher Zeitungsannonce die Bestellung sammt dem Kaufpreise erfolgte. Da nun jener Anzeige evident eine absichtliche Täuschung zu Grunde lag, mußte der Antiquar den Kaufpreis zurück und au ßerdem die entstandenen Kosten zahlen. Warnung. — Es dürfte hier wohl am Platze sein, vor einem Schwindler zu warnen, der durch seine feinen Briefe ge wiß schon manchem Verleger seine Artikel abgelockt hat. Es ist dies ein gewisser Hr. C- M..o in Madrid, der dem Einsender keine Ruhe ließ, bis ec ihm eine Lagersendung machte, und dann auf keinen Mahnbrief mehr etwas von sich hören ließ, geschweige denn die nach Auftrag abgegebenen Wechsel cinlöste. Diese kurze Notiz wird wohl genügen, um Hrn. M..o sein sauberes Hand werk zu legen und andere Verleger vor ähnlichem Schaden zu be wahren. St. k.
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