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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.05.1921
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- 1921-05-25
- Erscheinungsdatum
- 25.05.1921
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X; Il9, 25. Mai 1921. Redaktioneller Teil. den pathetischen, bis jetzt jedoch überall durch die Praxis widerlegten Worte» schließt: »Der Sozialismus allein sichert dem wirklich Begabten die führende Stell« im Wirt schaftsleben. Er wird die Güter vermehren und verbessern!« Sollte mit den führenden Stellen im Wirtschaftsleben vielleicht die staatliche Futterkrippe gemeint sein, di« in erster Linie den Sozialisten Vorbehalten sein soll? — Es ist kaum anzunehmen, daß allzuvielc Buchhandlungsgehilfen den Übertritt zu dem vorstehend charakterisierten radikalen Zentral verband der Angestellten mitmachen werden. Kleine Mitteilungen Zur Franc der Verdoppelung der Beiträge zur Invalidenver sicherung. — Die Frage, ob die Arbeitgeber verpflichtet sind, rückstän dige Beitragsmarken der Invalidenversicherung für Beitragszeiten, die vor dem 2V. Dezember 1920 liegen, znm doppelten Betrag zu ver wenden, ist jetzt.zugunsten der Jnvalidenversichernngsanstalten ent schieden worden. Tie Streitfrage ist durch Gesetz vom 7. April 1921 (RGBl. 13) in der Weise gelöst worden, das; der 8 5 des Gesetzes vom 20. Dezember 1920 wie folgt abgeändert worden ist: »Zur Deckung der Aufwendungen für die Beihilfe iveröen die durch § 1392 der Neichsversicherungsordnung in der Fassung des Ar tikels II des Gesetzes über Abänderung der Leistungen und der Bei träge in der Invalidenversicherung vom 20. Mai 1920 lNGBl. S. 1091) festgesetzten Beiträge vom 20. Dezember 1920 ab verdoppelt. Von die sem Tage ab werden die auf Grund der genannten Vorschrift ausge- oebenen Beitragsmarken zum doppelten Geldivert verkauft. Satz II gilt auch in den Fällen, in denen für zurückliegende Zeiten Beiträge Lurch Verwendung von Beitragsmarken zu entrichten sind. Die Vorschriften der Neichsversicherungsordnung über die Ent richtung der Beiträge durch die Arbeitgeber (8 1426 ff.) finden ent sprechende Anwendung. Zusatzmarken (tz 1472 der Neichsversicherungsordnung) werden, wie bisher, zum Nennwert verkauft.« Durch diese gesetzliche Regelung ist allen in dieser Frage an hängigen Verfahren nach § 1459 der Neichsversicherungsordnung der Ncchtsboden entzogen worden. Da eine andere Entscheidung nunmehr im Rechtswege ausgeschlossen ist, kann denjenigen Firmen, die etwa eine gerichtliche Entscheidung der Streitfrage in die Wege geleitet haben, nur empfohlen werden, ans eine Nechtsversolgung zu verzichten und im Sinne der neuen Vorschriften zu verfahren, d. h., auch für die vor dem 20. Dezember 1920 liegenLe Zeit die erhöhten Beiträge zu entrichten. Wie verdeutscht mau Konversationslexikon? — Der Verlag F. A. Brockhaus in Leipzig, der vor mehr als 125 Jahren das seinen Namen tragende Konversationslexikon geschaffen hat, regt die Frage an, ob es nicht möglich sei, dem Werk künftig einen zeitgemäßeren Namen zu geben. Längst besteht ein Widerspruch zwischen Begriff und Namen des Werkes, das ja keineswegs mehr der »Konversation«, der Unter haltung dient, sondern das ein umfassendes Nachschlagewerk darstellt. Die Verlagshandlung will an der Wahl eines neuen Namens fiir das Konversationslexikon die Allgemeinheit teilnehmen lassen und ruft alle Kreise des deutschen Volkes ans, mitznraten, wie das Konversa tionslexikon in Zukuft genannt werden soll. Ausstellung »Das Deutsche Buch« in Berlin. — Die Ausstellung »Das Deutsche Buch«, die im vorigen Jahre in Frankfurt am Main mit ungewöhnlichem Erfolge veranstaltet wurde, wird im kommenden Herbst in Berlin von der Lessing-Hochschule, unterstützt von der Leip ziger »Deutschen Gesellschaft für Anslandsbuchhandel«, in neuer An ordnung wiederholt werden. Die ehemalige Königliche Hausbibliothck wird sich mit einer Sonderausstcllung der Bibliothek Friedrichs des Großen und der Königin Luise beteiligen. Die Zusammenstellungen der einzelnen Abteilungen haben übernommen: Professor vr. Oskar Vic, Oberschulrat Or. Blankenburg, 1)r. Paul Günther, Universitäts professor I)r. Max Herrmann, Intendant des Staatstheaters Leopold Jeßner, I)r. B-ogdan Krieger, vr. Gustav Mauz, Fritz Stahl, Fcdor v. Zobeltitz u. a. Die Leitung liegt in den Händen von Dr. Ludwig "Lewin. Verein für das Deutschtum im Auslände. Zusammenschluß mit dem Deutschen Schulvcrcin. — Am 15. Mai fand unter dem Vorsitz des Obmanns I)r. Groß und im Beisein der Vertreter von 265 Orts gruppe», sowie zahlreicher Ehrengäste und Mitglieder ans allen Bun desländern und dem Deutschen Reich in Salzburg die 40. Hauptver sammlung des Deutschen Schnlvereins statt. Ör. Groß verwies in ein dringlichen Worten ans die schwere Not des deutschen Volkes, die aber gerade die Volkstreue wieder lebendig gemacht und so gestärkt habe, daß die Hoffnung ans die Wiedergeburt des deutschen Volkes vollauf be rechtigt sei. Er schloß mit dem Wunsche, daß die Tagung dem An schlußgedanken dienen möge. — Namens des Vereins der Deutschen im Auslande begrüßte deren Vorsitzender Dirkens die Tagung. Direktor Partisch wies in seinem Referat über das Schulwesen in den durch den Umsturz aus dem Arbeitsfelde des Deutschen Schnlvereins ansgcschie- denen Gebieten ans die Unterdrückung des deutschen Schulwesens ins besondere in der Tschecho-Slowakei hin. — Die Versammlung nahm einstimmig einen Antrag auf Zusammenschluß des Deutschen Schnl- vercins mit dem Verein für das Deutschtum im Auslände an. Der neugeschaffcne Gesamtverein wird den Namen »Verein fiir das Deutsch tum im Auslande — Deutscher Schulverein« führen. Zur »Neichskulturabgabc«. — Der Unterausschuß zur Wirtschaft lichen Förderung der geistigen Arbeit hat im Vorläufigen Ncichswirt- schaftsrat am 28. Januar folgenden Antrag gestellt: »Der Wirr schaftspolitische Ausschuß wolle der Neichsrcgierung nachstehenden An trag vr. Gönner zur Berücksichtigung überweisen: Der Ausschuß zur Wirtschaftlichen Förderung der geistigen Arbeit gibt der Ansicht Aus druck, daß die Knust nicht als Luxus im Sinne des Umsatzstcuergesetzes zu betrachten ist, und beantragt, daß im besonderen die bildende Kunst in allen ihren Lebensäußernngen und Lebensnotwendigkeiten den anderen Künsten (Musik, Schrifttum und darstellende Kunst) minde stens, soweit es sich um Werke lebender Künstler handelt, gleichgestellt und daher von der Luxussteuer von 15 Prozent zu befreien ist.« — Am 11. Februar hat derselbe Unterausschuß ferner folgenden Antrag gestellt: »Der Wirtschaftspolitische Ausschuß wolle der Ncichsregie- rnng nachstehenden Antrag Kröger-vr. Zeitlin zur Berücksichti gung überweisen: Das Umsatzsteuergesetz vom 24. Dezember 1919 ent hält bezüglich seiner Bestimmung über die erhöhte Umsatzsteuer (Luxus steuer) Vorschriften , die zum Ruin wichtiger künstlerischer und kunstgewerblicher Berufe führen müssen. Sie sind volks wirtschaftlich überaus gefährlich und führen in ihrer Anwendung zu Ergebnissen, die vom kulturellen Standpunkt aus als unhaltbar be zeichnet werden müssen. Der Ausschuß spricht sich daher für eine grundlegende Reform der Bestimmungen über die erhöhte Umsatzsteuer (Luxussteuer) aus, bei der unter Anerkennung des Gedankens einer aus allgemeinen politischen Gesichtspunkten notwendigen Besteuerung des Luxus unter allen Umständen eine volkswirt schaftlich, sozial und kulturell schädliche Besteue rung der künstlerischen und kunstgewerblichen Qualitätsarbeit vermieden werden muß. Die hier für erforderlichen stcnertechnischen Voraussetzungen und Grundlagen sind in gemeinsamer Beratung des Unterausschusses zur Wirtschaft lichen Förderung der geistigen Arbeit und des Steuerausschusses fest zustellen.« Beide Anträge hat der Wirtschaftspolitische Ausschuß in seiner Sitzung am 23. Februar einstimmig angenommen. Es ist nicht uninteressant, festzustellen, daß hier die Mitglieder des Unterausschusses zur Förderung der geistigen Arbeit anerkennen, daß eine Belastung bis zu 15 Prozent für Werke der Musik, des Schrifttums und der dar stellenden Kunst drückend, ja unter Umständen kulturschädlich ist, daß dieselben Kreise aber gleichzeitig den Plan der »Kulturabgabe« ver treten, wonach eine Sonderstencr von nominell 10. praktisch aber sicherlich bis zu 20 Prozent für dieselben Erzeugnisse cingeführt wer den soll, und daß sie hier den Standpunkt vertreten, eine solche Mehr belastung der Känferschaft sei gänzlich belanglos und ungefährlich. Hohe Preise für Shakespeare-Ausgaben. — Ans dem Besitz des englischen Kapitäns blifford gelangte kürzlich in London eine Anzahl kostbarer Buchraritäten zur Versteigerung. Besonderes Interesse wandte sich bei der Auktion einer schönen Ausgabe des ersten Folio- Shakespeare vom Jahre 1623 zu. Obwohl das Exemplar leicht be schädigt war, fand es für 4200 Pfund Sterling einen Käufer, der auch ein Exemplar der zweiten Folio-Ausgabe vom Jahre 1632, das eben falls leicht beschädigt war, erstand. Ein Exemplar der dritten Folio- Ausgabe von 1663 mit dem ersten Titelblatt, das für das Porträt einen weißen Raum läßt, und das die sieben untergeschobenen Stücke enthält, fand für 950 Pfund einen Käufer, während die vierte Folio- Ausgabe von 1685 45 Pfund erbrachte. Zur Preistreibercivcrordnnng. — Am 6. April haben im Reichs- ivirtschaftsministerinm mit Vertretern des Neichsvcrbandes der Deutschen Industrie und des Zentralverbandes des Deutschen Groß handels erneute Besprechungen stattgefunden. Die Teilnehmer waren mit dem Neichswirtschaftsministerinm der Ansicht, daß eine formelle Änderung der Wuchergesetzgebung aus politischen Gründen zurzeit nicht durchführbar sei, daß eine Abstellung der ans Anwendung der Preistrciberciverordnung sich ergebenden Schwierigkeiten im Augen blick nur dadurch erreicht werden könne, daß die bestellenden Gesctzes- vorschriften eine Auslegung und Anweudung erfahren, die den Er- 726
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