115, 20, Mai 1921, Redaktioneller Teil. Bestimmungen über die neue Zollinie. Merkblatt. 1. Eisenbahngüterverkehr. Alle Warensendungen nach Eisenbahnstationen des besetzten Gebietes müssen infolge der Errichtung der neuen Zollgrenze am Rhein ab 20. April 1"2I niit einer Zolldeklaration versehen sein. Wir drucken nachstehend ein Muster einer solchen Zolldeklaration ab. Die Formulare sind bei den Eisenbahndirektionen und Güterabfertigungsstellen erhältlich. Internationaler Dienst. — Han8port8 rnternationaux. Abgangs-Station 1 Ltatiov äs äspart/ Ursprungslands ä'ori^msj VLOI^R^'I'ION No Bestimmungsort s Insu cks äs8tiQatiov/ für die Zollbehörde über nachstehend verzeichnete Waren, abgesandt den um— —Uhrdes- Zug Nr. mit Frachtkarte Nr. Position K0I.1l. - 601.18. Zahl «atlung Zeichen Num- X0>18 NL8 VL8HX4?^Hrk8 L? VL8ri>^riO>8. "'7 Nu- obre«. — b,zncnznoi8L8. >v^oox8. War'n jedes Kollo lee -2 2. Postpakete. Allen Postsendungen nach dem besetzten Gebiet muß ab 20. April 1921 eine Zollinhaltserklärung beigefügt werden (oergl. nachstehendes Muster). Absendungsland: Deutschland. Bestimmungsort: Inen äs äe8tjnation Absendungsort: Insu äs äspart: ä'oriSins: ^Uswa^ns Zollinhaltserklärung, Heeiargtion en oousne. Bestimmungsland: I'a» äs äostination Empfänger in Ds^tivatairs a Zahl, Art der Verpackung und Bezeichnung der Sendungen. Bezeichnung des Inhalts: (Stets an Valeur totale szufüllen) Rein- (Nur auszufü Vorschriften mungslandes Wert im einzelnen des Bestim-^ 2 Ke e pf. Ke e >1. Ort 1^ -19 Name des Absenders 3. Zollsätze. Erläuterungen. Die Sätze, die im geltenden deutschen Zolltarif stehen, werden bekanntlich seit Ende 1919 mit einem Goldzuschlag erhoben, der gegenwärtig 90024, beträgt. Demnach wird an den deutschen Zollstellen der 10 fache Satz des Zolltarifs erhoben. Demgegenüber erhebt die Entente 2ö"/„ bei der Einfuhr aus dem unbesetzten in das besetzte Gebiet, oder, anders ausgedrückt, das 2^ fache von den Sätzen des Zolltarifs. Bei der Ausfuhr aus dem besetzten Gebiet erhebt sie den einfachen Satz des Zolltarifs, der 10 R des effektiven deutschen Zolles, einschließlich Goldzuschlag, beträgt. a) Ausfuhr ans dem unbesetzten Deutschland über die Nhcinzoll- grcnze in das besetzte Gebiet: K) Ansfuhr ans dein besetzten Gebiet über die Nhcinzollgrcnze nach dem unbesetzten Deutschland: o) Einfuhr aus dem Auslände durch das besetzte Gebiet über die Rhcinzollgrcnzc nach dem unbesetzten Deutschland (Durchgangs verkehr): ä) Ausfuhr aus dem unbesetzten Deutschland durch das besetzte Ge biet nach dem Auslände (Durchgangsverkehr): Das 2^ fache der geltenden Sätze des deutschen Zolltarifs (das find 25°/, der einfachen Tarifsätze, erhöht durch den 900°/,igen Gold- znschlag). Die einfachen Sätze des deutschen Zolltarifs in Papierinark. Für Waren, die nach dem deutschen Tarif zollfrei sind, wird eine statistische Gebühr von einer Papiermark für jedes Stückgut, Tonne, Kubikmeter oder Stück Vieh erhoben. Es werden an der Westgrenze nur die bei der Einfuhr ans dem Auslände geltenden Goldzölle des deutschen Tarifs erhoben. Der Übergang über die Nheinzollinic ist dann zollfrei. Erhoben wird die Ansfnhrabgabe nach dem deutschen Abgaben- tarif. Außerdem müssen diese Waren unter Zollverschluß gehen. 705