Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.08.1863
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- Erscheinungsdatum
- 31.08.1863
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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1820 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 108, 31. August. Pfennigen auf einen halben Neugroschen erhöht, wogegen die Ucbcrträgc Wegfällen", dem langen Hader ein Ende gemacht, und eine Erledigung dieser Angelegenheit gewonnen wäre, mit der beide Theile, wie mir scheint, zufrieden sein könnten. H. lir. Der Rabatt von 25 Proccnt. Der am 7. Juni d. I. in Frankfurt a. O. begründete Bran- denburgischc Provinzialvcrcin hat in seiner ersten constituirenden Versammlung einen Antrag des Hrn. E. Meyer in Cottbus zu dem scinigcn gemacht, der unter anderen von dem Verein zu er strebenden Zielen auch die Beseitigung des Rabatts von 25 U enthält, da der Sortimenter mit diesem nicht auskom- mcn kann, und in seinen Vcrmögcnsverhältnisscn zurückschrciten muß, wenn ihm das volle Drittel nicht gewährt wird. Da dies onlsnt terriblo nun wahr scheinlich auch des Pudels Kern bei der am 1. September in Co burg zu begründenden furchtbaren Liga, alias Sortimenter-Verein bilden wird, so wollen wir vom Standpunkte des Verlegers aus nur einige Bemerkungen uns erlauben. Abgesehen davon, daß es dem Verleger nicht überall möglich ist, ein Drittel zu gewähren (dies gilt außer bei Schulbüchern ganz besonders von p opu lärcn Artikeln , die durch ihren bil ligen Preis auf einen großen Käufcrkccis berechnet sind, und bei nur einiger Verwendung seitens der Herren Sorti menter diese durch größeren Absatz hinlänglich entschädigen), so ist die Klage über den verkürzten Rabatt von 25 °/h auch nicht stichhaltig. Wie bekannt wird jetzt fast überall bei Ordinäc-Artikcln den Kunden ein Rabatt von 16NN bewilligt — bleibt dem Sorti menter mithin 16Zßo/a Bruttogewinn. Bei Nctto-Artikeln wird den Kunden entweder gar kein Rabatt, oder, wenn die Con- cucrenz dazu zwingt, ION bewilligt; im ersten, Falle hat der Sortimenter mithin8s4 Bruttogewinn mehr, im letzter» 1HH A> weniger, als bei Ordinärartikeln — und darum Räuber und Mörder? — Dem Schreiber dieses, als er noch Sortiments geschäfte betrieb, waren deshalb Nctto-Artikel lieber alsOrdinär- Artikcl, weil er von crstcrcn keinen Rabatt gab. Die Verleger geben nun aber bei fast allen Artikeln durch Partie- und Baarbezug dem Sortimenter Gelegenheit, seine Waarc mit 40 und 50°/, Rabatt cinzukaufen, und da findet cs sich denn, daß gerade die Herren, die am meisten über niedrigen Rabatt klagen, selbst bei ganz guten gangbaren Artikeln auch nicht das kleinste Risico übernehmen wollen, sondern dies gern dem Verleger allein überlassen, dafür aber um so mehr über Baarpacket-Unwesen klagen, und am liebsten alle die Baar- und Particbezugs - Vorthcile auch bei Bezug in Rechnung genießen möchten. Nicht der Rabatt von 25°/> ist cs, welcher den Sortimenter in seinen Vermögcnsverhältnissen zurückbringt, sondern die über alles Maß undBedürfniß hinausgehende Etablicung neuer Sor- limcnlsgeschäfte, sehr häufig ohne die erforderlichen Mittel, und das durch die Concurrenz bedingte Rabattgebcn an Kunden. Wir wissen sehr wohl, daß das Entstehen ncuerSorlimenlshand- lungen eine natürliche Folge des Wunsches nach Selbständigkeit ist, man ziehe diesen Factor aber mit in Rechnung und höre endlich auf, den Verlegern mit Reprcssivmaßrcgeln wegen des Ra batts von 25 o/o zu drohen. Jeder verständige Verleger wird von selbst ein Drittel bewilligen, wenn er es im Stande ist, und sich durch Sortimenter-Vereine nicht einschüchlern lassen, wo er cs eben nicht kann! Wir sind auf heftige Angriffe und Widerlegungen völlig vorbereitet, und es soll uns freuen, wenn letztere derartig sind, uns zu bekehren. k. Miscellen. Aus Braunschweig. Unter den hiesigen Collegen cir- culirt von Zeit zu Zeit ein Auffocdcrungsschreiben zum Beitritt zum U nlerstü tzu n gs - Ver ei n. Es hat dies Verfahren stets ein gutes Resultat zur Folge gehabt, und schon Mancher ist da durch dem Vereine zugeführt worden, der sonst vielleicht noch nicht zu dessen Mitgliedern gehörte. Den lobenswcrthcn humanen Zweck dieses Vereins muß gewiß Jedermann anerkennen, und dennoch könnte man glauben, daß gerade unter den Herren Prin zipalen eine unerklärliche Gleichgültigkeit gegen den Verein be stehe, weil im Verhältniß gar zu wenig als Mitglieder aufgeführt sind. Ich will mich aber gleichwohl gern überzeugt halten, daß eine solche Gesinnung in Wirklichkeit nicht vorhanden ist, und die un genügende Betheiligung der Herren Prinzipale (und eigentlich auch Gehilfen) lediglich darin suchen, daß es bisher in den mei sten Städten noch an einer spcciellen Aufforderung zum Beitritte gefehlt habe. Darum erlaube ich mir hiermit der guten Sache wegen die öffentliche Bitte: cs möge in jeder Stadl wie bei uns von Zeit zu Zeit sich Jemand der Mühe unterziehen, eine desfall- sige Aufforderung unter den Herren Collegen circuliren zu lassen. Es würde dadurch das anerkennenswerthe Streben des Vor standes, sämmtliche Angehörige des Buchhandels in dem Vereine zu umfassen, seinem Ziele wesentlich näher gebracht und derselbe in den Stand gesetzt werden, seine segensreiche Thätigkeit immer wirksamer und vielseitiger ausüben zu können. Hermann Schmidt in Ed. Leibrock's Hofbuchh. Für die Verleger-Vereine. — Aus dem Angriff gegen den künftigen Sortimenter-Verein in Nr. 104 d. Bl. wollen wir für den Augenblick nur herausheben, was dort von den Ver leger-Vereinen gesagt worden. Obgleich Sortimenter, können wir solche Vereine nicht ganz mißbilligen, denn Jeder hat das Recht, ja die Pflicht, sich vor Schaden zu schützen; nur das Ver fahren dieser Vereine muß Jedermann auf das strengste rügen. Wir verstehen darunter das öffentliche Feilbietcn der jährlich an gefertigten Auslieferungslisten. Daß seitens der dadurch Benach- khciligtcn noch nichts geschehen, keine Repressalien eingeleitet worden sind, müssen wir aufrichtig bedauern. Wir wollen gern glauben, die Mitglieder der erwähnten Vereine haben nicht über legt, welche Tragweite ein solches Verfahren habe, oder haben im voraus auf die Lethargie der Sortimenter gerechnet, und lei der haben sie richtig gerechnet! — Hier vor allem scheint uns ein fruchtbarer Boden für die Errichtung von Repressalien zu sein. Welche Aeußcrungen über solch Gebaren wir von Kaufleuten haben öfter hören müssen, wollen wir hier nicht wiederholen. —s. Die zwischen Preußen und Belgien unterm 28. März d. I. abgeschlossene Uebereinkunft wegen gegenseitigen Schutzes der Rechte an literarischen Erzeugnissen und Werken der Kunst (Nr. 84) trat am 21. August in Kraft. Der Austausch der Ra- tificationsurkundcn hat am 20. Juni stattgefunden und verab redetermaßen sollte die Wirksamkeit der Convention zwei Monate nach diesem Zeitpunkte beginnen. Notiz. — Die in Nr. 105 d. Bl. zur Beantwortung vor gelegte Rechtsfrage kann nicht eher erledigt werden, als bis der Herr, der sie gestellt, nachgewiesen: genau durch welche Worte und genau an welcher Stelle das englische Gesetz bestimmt, daß das Verlagsrecht eines Werkes Demjenigen gehört, der ein Manuscript, das gedruckt worden, besitzt. — Hierum wird zunächst gebeten!
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