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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.05.1863
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 07.05.1863
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- Deutsch
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ferner: Soll der Ausschuß von dem Wahlausschüsse und dem Vorstände erwählt werden? endlich: Soll der Refelshöfcr'sche Antrag dem Ausschüsse mit überwiesen werden? welche von der Mehrheit bejaht werden, dagegen die Frage: Soll der Refelshöfcr'sche Antrag bereits versuchsweise für Ein Jahr ausgeführt werden? von der Mehrheit verneint wird. Man geht nun zur Verhandlung der beiden im Anfang gestellten Anträge des Herrn Springer und Herrn Liesching über, zuvor aber bittet der Vorsteher die Hauptversammlung, den Vorstand von der Verpflichtung zu befreien, den Louisd'or-Eours für jede Oster- mcsse zu bestimmen. Herr Liesching schlägt vor, den bei den süddeutschen Buchhändlern herrschenden Brauch, täglich die Courszettel anzu schlagen , cinzuführen. Herr vr. H. Brockhaus spricht sein Bedauern darüber aus, daß man gegen die ausgestellten „Bestimmungen" sich so zahlreich erklärt habe, worin er die Gefahr sieht, daß sich Einzelne auf eine weit lästigere Weise selbst helfen werden, und wünscht, daß die „Bestimmungen" eine allgemeine Annahme finden mögen. Herr Einhorn und Herr Gerold befürworten den Antrag des Herrn Vorstehers, den Vorstand von der Verpflichtung, den Louisd'or-Eours zu bestimmen, zu befreien, welcher Antrag auf die nunmehr gestellte Anfrage von der großen Mehrheit an genommen wird. Bevor die Debatte über den Antrag des Herrn Springer eröffnet wird, verliest Herr E. Fr. Fleischer die Anträge des Herrn Ed. View eg und des Herrn G e org Re im er, welche schriftlich eingebracht worden sind, welchem Vortrage die wie derholte Verlesung des Springcr'schen und Liesching'schen folgt. Herr Springer erhält hierauf das Wort, seinen Antrag zu begründen. Ihm scheint es, daß erst, nachdem die „Be stimmungen" geformt in dem Vörsenblatte vorgelegt worden seien, es klar werden konnte, wie deren Ausführung unmöglich sei. Die theoretischen Grundsätze in den Bestimmungen würden niemals bindend, in vielen Fällen gar nicht ausführbar werden; das einzig Praktische sei die Bestimmung über das Mcßagio. Aber auch hier sei der gegenwärtige Vorschlag unannehmbar. Er schil dert das Meßagio überhaupt als veraltet, und wendet sich auch gegen den von Herrn G. Reimer gestellten Antrag, namentlich weil die Gutschrift des Agio nur bei voller Zahlung stattsinden solle, welche volle Zahlung vielen Sortimentern unmöglich sei. Deshalb habe er bei seinem Anträge dieWocte: „volle Zahlung" weggelaffen und das Wort: „Saldo" dafür gewählt, obwohl er die weite Bedeutung dieses Wortes zugebe. Er wolle auch nicht eine Abstimmung, welche einen zwingenden Beschluß erzeuge; ec wünsche aber mit Herrn vr. H. Brockhaus, daß die einmal angeregte Sache nicht ganz todt sei, und nicht einzelne Verleger das Agio ganz beseitigen möchten. Herr Gerold erklärt, daß er sich als Mitglied des Ausschusses in der Minorität gegen die Bestimmung über das Meß agio befunden habe, und berichtet über die seit 18Jahrcn beim oesterreichischen Buchhandel bestehende Einrichtung von einem Nach laß von 4hh bei voller Zahlung; woran er den Rath anschließt, nach Procenten zu gehen und die Rechnung nach 4 Pfennigen oder Vs Groschen ganz abzuschaffen. Herr Nolte ergreift das Wort zur Ehrenrettung des Nürnberger Ausschusses, und spricht sich für das Recht der Ver leger aus, die Ucbcrträgc beseitigt zu sehen, und wenn der Verleger 5 Pfennige — 6 SPfge. statt 4 alter Pfennige dafür Agio vergüte, so sei dies eine hinreichende Vergütung der Vollzahlung. Dagegen sei die Wiederbelastung mit diesem Agio bei nicht erfolgender Vollzahlung nur eine Drohung, welche nicht auszuführcn sei, weil dazu auch das Gutschrciben des Gegentheils gehöre, was man nicht erlangen werde. Darum drehe sich die ganze Frage um die Entscheidung: ob Ucbcrträgc bestehen sollen oder nicht. Herr Liesching hält dafür, daß eine Vor- und Nachbelastung gar nicht verkomme; der Sortimenter werde eben gleich nur mit Berechnung des Meßagio und Abzug desselben zahlen. Dagegen stimmt er darin Herrn Nolte bei, daß der Verleger das Recht habe, volle Zahlung gegen Gewährung eines halben Groschen Meßagio zu verlangen. Der Vorsteher rechtfertigt die Vorschläge des Nürnberger Ausschusses und erläutert an einem Beispiele die Möglichkeit der Ausführung der „Bestimmungen" unter 4. und schließt sich dem Liesching'schen Anträge an. Auch weist der Redner den Voc- theil für die Verleger nach, welcher in einer allgemeinen Bestimmung über eine Zeit, bis zu welcher die sämmtlichen Rechnungen bereinigt sein sollen, liege. Im Ganzen hält aber Herr Frommann für zweckmäßig, daß die Versammlung sich für das Meß agio im vorgeschlagcncn Betrage im Allgemeinen ausspreche, wonach sich dann die einzelnen Verleger mit den Sortimentern über die Modalitäten einigen könnten. Herr Springer ergreift das Wort, und erklärt sich dahin, daß er nur eine Einigung darüber wünsche, wie in nächster Ostcrmesse gerechnet werden solle, wenn es auch kein bindender Beschluß werden könne. Herr Einhorn widerspricht der Ansicht der Gutschrift des Meßagio und hält den sofortigen Abzug desselben bei der Zahlung für die einfachste Art es zu berechnen. Herr Liesching befürwortet, daß ein Jeder das Meßagio zu Haus ausrechne und dasselbe in der Meßzahlung gar nicht mehr erscheine. Herr Earl Winter erklärt sich auch dafür, daß das Meßagio nicht in die Rechnung gehöre, sondern gleich bei der Zahlung in Abzug gebracht werden müsse. Der Vorsteher schlägt nun vor, daß die Verleger in den größern Städten zusammentreten und sich darüber vereinigen, ob sic das Meßagio von 4 alten Pfennigen auf H Neugroschen erhöhen wollen, und daß sie cs den Eommissionären in Leipzig über lassen, sich darüber auszusprcchen, wie die Einrichtung der Listen zu treffen sei. Der Vorsteher erklärt nun, daß, da die Versammlung sich gegen die Erhöhung von 4 alten Pfennigen auf Neugroschen nicht ausgesprochen habe, er die Frage stellen wolle,
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