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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.04.1915
- Strukturtyp
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- 1915-04-16
- Erscheinungsdatum
- 16.04.1915
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- Deutsch
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/V 86, 16. April 1915. Redaktioneller Teil. dem Kllnstler beschert und was sür die schweren Opser der Kunst ent schädigen muß, ist bas gesteigerte Empfindungsieben des deutschen Volkes, das dem künstlerischen Schaffen nach dem Kriege ein allge meineres und tieferes Verständnis als bisher entgegenbringen dürste. Julius Braun. Kleine Mitteilungen. Wahrung der Neutralität durch die schweizerische Post. — Die schweizerische Postverwaltung hat folgende bemerkenswerte Verfügung erlassen: »Ein Vorkommnis aus einem Postburcau in der Westschweiz gibt uns Veranlassung, das schweizerische Postpersonal daraus aus- merksam zu machen, daß es angesichts der gegenwärtigen Ereignisse zu dessen erste» Pflichte» gehört, bei seinen Diensthandlungen sich jeder parteiischen Stellungnahme gegenüber den kriegführende» Ländern zu enthalten. Selbstverständlich darf vom Postpersonal den Postsen dungen auch keine Anmerkung beigesügt werden, die für den Empsänger oder die Angehörigen eines der kriegführenden Länder ver letzend sein könnte. Alle Sendungen, die äußerlich irgendwelche Dar stellungen, Zeichen oder Bemerkungen beschimpscndc» Inhalts tragen oder sich aus den Kriegszustand beziehe», sind als unbestellbare Gegen stände zu behandeln.« »Die einzige Rettung.« — Das Stellvertr. Generalkommando des H Armeekorps (Altonas hat unterm 27. März nachstehende Verord nung erlassen: Die Auslage, der Verkauf und der Wcitcrvertrieb der Schrift »Die einzige Rettung. Ein Europäischer Staaten- bnnd« verfaßt von Ör. Nico von Suchtelen, erschienen als Ausgabe des »Komitees des Europäischen Staatenbundes«, wird hierdurch für den Bezirk des IX. Armeekorps verboten. — Kalls eine Übersendung dieser Schrift für erforderlich gehalten wird, wird er gebenst ersucht, sich unmittelbar an das Stellvertr. Generalkommando des X. Armeekorps in Hannover (zu Erlaß 12./3. ISIS — IlL 21074) zn wenden. Der Kamps gegen die Fremdwörter. — Der Reichstagsabgeordnete Gothein kennzeichnet in der »Liberalen Korrespondenz« einen gewissen Lbereifer der Bureaukratie, wie er sich auch bei der Regelung der Brot srage bemerkbar gemacht habe. Dabet kommt er auch auf die erstrebte Ausrottung der Fremdwörter im öffentlichen Leben zu sprechen und bemerkt darüber: »Stellenweise gewinnt die Bevormundungssucht einen komische» Anstrich, so bei dein Feldzug gegen die Fremdwörter auf Firmen schildern. Haben denn die Behörden wirklich nötig, sich in dieser ernsten Zeit um solche Kleinigkeiten zu bekümmern? Ist es denn in einer Stadt mit internationalem Verkehr, wie es Berlin bis zum Kriege war und nach ihm wieder sein wird, ein so großes Unglück, wenn auf einigen Ladcnschildern ein paar englische oder französische Ankündigungen stehen, die von Nord- und Siidämerikancrn, von Spaniern, Italienern, Türken, Norwegern, Schweden vielleicht eher verstanden werden als deutsche? Ist der deutsche Patriotismus ein so kümmerliches Pflänzchen, daß er vor ein paar Fremdwörtern an Ladenschildern geschützt werden muß? Wenn man alle die, die sich entrüsten, wenn einer gelegentlich Adieu sagt (der Kaiser hat es auch den kölnischen Reservisten gegenüber getan!), aus Herz und Niere» prüfen wollte, wie es mit ihrer Opserwilligkeit für das Rote Kreuz, den Nationalen Franendienst usw. bestellt sei, gar mancher würde gewogen und zu leicht befunden werden. Die Zeit ist zu ernst und zu groß, als daß die Behörden ohne Not verordnen, verbieten, befehlen sollten, ivo es sich um rein private innere Angelegenheiten handelt. Man rühmt mit Recht uns Deutschen das Talent der Organisation nach. Und unsere Beamtenschaft hat auf diesem Gebiet gewiß Außerordentliches geleistet; aber stellenweise übersieht sie, daß es hier darauf ankommt, die großen Züge sestzulegcn, in die sich dann das Kleine von selbst einordnet. Dann muß die öffentliche Kritik einsetzen, an deren Stacheln — mit Bismarck zu reden — sie sich zu rechtfindet.« SÜ. Aushang amerikanischer Zeitungen ohne Genehmigung der Prävcntivzcusur. Urteil des Reichsgerichts vom 28. März ISIS. (Nachdruck verboten.) — Nach der Verkündung des Kriegszustandes an: 31. Juli 1S14 hatte der Festungskommanüant der Befestigungen der Wesermnndung eine Anordnung erlassen, wonach im Interesse der össcntlichen Sicherheit der öffentliche Anschlag, der Verkauf und das Feilbictcn von Zeitungen im Festungsbezirk nur nach jedesmaliger, zuvor ergangener polizeilicher Genehmigung erfolgen durfte. Zn dieser Anordnung, die also die Einführung einer Präventivzensur und das Verbot der nicht besonders genehmigten Zeitungsveröffentlichung barstellt, war der Festungskomniandant ans Grund des preußischen Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 18S1 berechtigt, das in 8 4 dem Militärbefehlshaber nach Vcrliindung des Kriegszu standes die vollziehende Gewalt überträgt und die Zivilbehörben seinen Anweisungen unterwirft. Außerdem hatte gemäß 8 30, 1 des PreßgesctzeS und 8 S des Belagerungszustandsgesctzes die Regierung die Bestimmungen der preußischen Verfassung über die Preßfreiheit außer Kraft gesetzt, und ferner gehört nach 8 30, 2 des Preßgesetzes die Regelung des össcntlichen Zeitungsanschlags zu der der Landcs- ^ gesetzgebung Vorbehalten»! Preßrechtsmaterie. Die Anordnung des i Fcstungskommanbanten war somit rechtlich einwandfrei. Die Firma Adols Ahrens in Lehe, das zum Festungsbczirk gehört, wurde daher unter Anklage gestellt, weil sie nachgewiesenermaßen ani 2. Oktober 1814 vier Exemplare der deutsch-amerikanischen »NewAorter Staatszeitung« im Schaufenster ihres Ladens ohne polizeiliche Ge nehmigung ansgchängt hatte. Die Strafkammer Geestemünde sprach sic jedoch am 3. Dezember 1S14 aus folgenden Gründen von der Beschuldigung eines Vergehens gegen 8 Sb des Belagerungs- zustandsgcsctzcs (Zuwiderhandlung gegen ein militärisches Verbot) frei: Da Ahrens die Zeitungen nur ausgestellt, nicht aber feilgeboten oder verlaust hat, ist nur nach einem unerlaubien »össentlichen An schlag« zu fragen. Solcher liegt hier nicht vor, denn die Zeitungen waren nicht an eine Mauer ober Wand »angeschlagen«, sondern nur im Schaufenster »ausgehängt«, was nicht dasselbe wie »Anschlag« ist. Hiergegen legte die Staatsanwaltschaft in Verden Revision ein, die der Reichsanwalt begründete: Verkannt ist der Begrisf des »An schlags«, unter dem die Rechtsprechung des Reichsgerichts (Bd. 11, S. 282; Bd. 38, S. 183) »jede mechanische Tätigkeit, durch die zum Zwecke der Bekanntmachung für das Publikum die Schrift mit einem festen Gegenstand als Träger in Verbindung gebracht wird«, versteht. Die Strafkammer hätte bei der Beurteilung des nicht genehmigten »öffentlichen Aushanges« sich nicht an den engen Wortsinn der zu fällig gewählten Bezeichnung »Anschlag« kehren, sondern nach der vom Reichsgericht gegebenen Begriffsbestimmung und nach dem Sinn und Zweck der Anordnung entscheiden müssen, durch die erreicht werden sollte, daß Zeitungen erst nach der Prüfung durch die Orts- polizeibchörde zur öffentlichen Bekanntmachung (Anschlag, Aushang, Verkauf usw.) zugclassen würden. Die Strafkammer hat daher zu Unrecht den A. von der Verletzung des Verbots freigesprochen, das nach 88 1, 1, S, 8K des Belagerungszustandsgesetzes, 8 30 des Preß- gesetzes und 8 88 der Reichsversassung rechtsgültig erlassen worden ist. Das Reichsgericht schloß sich dem Antrag und den Ausführungen des Reichsanwalts an, hob die Freisprechung auf und verwies die Sache an die Vorinftanz zurück. (Aktenzeichen 2 11. 7S/18.) Das pstzchologisch-pädagogische Institut zur Fortbildung von Lehrern, das die Arnsberger Regierung plante, soll am 1. Oktober in Dortmund eröffnet werden. Das Institut soll seine Besucher in die experimentelle Psychologie und Pädagogik einsllhren und ihnen Ge legenheit geben, sich für selbständige wissenschaftliche Arbeiten auf diesen, Gebiets zu interessieren. Zur Einführung werden Vortrags reihen und Einzclvorträge gehalten werden. Fortgeschrittene Teil nehmer an den Vorlesungen werden zu selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten angeleitct und ihnen die Hilfsmittel des Instituts dazu zur Verfügung gestellt werden. Für weitere Kreise sind Ferienkurse und populärwissenschaftliche Vorträge in Aussicht genommen. Als erster Leiter des Instituts, das von der Arnsberger Regierung, der Stadt Dortmund und den Lchrervereinen unterhalten wird, ist der Privat dozent Or. Goldschmidt an der Universität Münster gewonnen worden. Jahresversammlung der Wiener Bibliophile». — Unter den, Präsidium des Burgtheaterdirektors Hugo Thimig sand kürzlich in Wien die diesjährige Jahresversammlung der Wiener Bibliophilcn- gesellschaft statt (vgl. Bbl. Nr. 85), die einen sehr guten Besuch aufwies. Der erste Vorsitzende der Gesellschaft, Hugo Thimig, verwies in seiner Ansprache aus die ernste, schwere Zeit, die wir setzt durchleben. »Wenn wir Bücherfreunde«, so führte er u. a. aus, »trotz dieser herben Zeiten dennoch unsere Bestrebungen nicht zurllckgestcllt, sondern in ihnen nach wie vor fortsahrcn, so glauben wir im Sinne des großen gegen wärtigen Vertcidigungswerkes zu handeln«. Hierauf erstattete der zweite Vorsitzende Hans Feig! den Jahresbericht, aus dem die uner- schiittertc Lage der Gesellschaft hervorgeht. Rührend sei es und ein beredtes Zeichen deutscher Kultur, daß Briefe selbst aus der Front cintrefsen, in denen Mitglieder die Bitte aussprcchen, sie ja nicht etwa aus den Mitgliederlisten zu streichen und die Jahresgaben bis nach Beendigung des Krieges für sie aufzubcwahren. Auch treffen herzliche Schreiben von Mitgliedern aus dem neutralen Auslande ein, die in dem Wunsch nach einem Siege der deutsch-österreichischen Waffen auSklingcn. Die letzten Jahresgaben, und zwar ein von der Graphi- 535
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