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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.09.1861
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 30.09.1861
- Sprache
- Deutsch
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121, 30. September. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 2057 werden können. Die Leipziger Eommissionärc suchen jetzt einen wesentlichen Vorthcil darin, jedes Bücherpackct in möglichst viel Emballage zu hüllen. Dieselbe beträgt bei Sendungen unter 1 Etr. sehr häufig 25 Proc. des Nettogewichts. Die Emballage, welche iThlr.bis ILHlr. 5Sgr. bei einem Ballen vonca. 1 Etr. Bruttogewicht kostet, besteht hauptsächlich aus schlechter Pappe, von welcher der Centner nicht 2 Pf. wcrth ist. Zur Ordnung im Buchhandel. — Welcher Verleger, der nach abgclaufcner Messe sich einen Status über das letzte Ge schäftsjahr machte und den Brief des Hrn. Otto Wigand in Leip zig vom 1. Juli las, den derselbe an die Sortimenter richtete, wird nicht an das eigene Elend erinnert, welches ihm der schlechte Zustand der Ncmittenden, namentlich von gebundenen Büchern und Kupfcrwcrken, und das Nichlbeachten der Vorschriften über Disponcnden verursacht! Aber so erfreulich cs ist, wenn einzelne Handlungen, wie die Firmen Otto Wigand und Brochhaus, hcr- vortrctcn, um den unbilligen Zumuthungen mancher Sortimenter Einhalt zu thun, so ist doch nichts gewonnen, wenn nicht minde stens 40 bis 50 Verleger die gleichen Maßregeln ergreifen. In der That, es gibt Sortimenter, die von geschäftlicher Ordnung und von Schutz fremden Eigcnthums gar nichts misten wollen, und weniger kaufmännischen Sinn haben, als mancher Krä mer, und sich die Honorarverhältniste noch so denken, wie sic zu Wendlcr's Zeiten waren, der Geliert einmal als außerordent liche Gratisication eine Weste machen ließ, oder wie der berühmte Jurist Mackeldey für den Druckbogen 1(4 Thlr.Honorar erhielt. Solche Zustände müssen sich manche Sortimenter als noch herr schend denken, sonst würden sie so maßlos unbillig nicht handeln und dadurch oftmals dem Verleger Schaden zufügcn. — Möch ten diese Zeilen anrcgen, daß cs bester wird; aber einen Theil der Schuld tragen auch diejenigen Handlungen, die Lehrlinge in Un zahl annchmen. Wie wahr sprach einmal Hr. vr. Veit in Ber lin, als er einen soliden Zustand des Buchhandels von dem Da sein einer größeren Anzahl bedeutender Sortimentshandlungcn abhängig erklärte' li. Notiz für R o manv c r leg er. — Es läge ebenso sehr im Vorthcile der Verleger, bei den Pränumcrations-Baar-Offcr- ten für neu erscheinende Romane die ungefähre Zahl der Bogen auzugebcn, aus denen das Werk besteht, als es im Interesse der Sortimenter liegt, sic bei der Baarbestellung zu kennen. Die Fälle werden nämlich immer häufiger, wo der — gegenwärtig fast imaginäre -— Ladenpreis zu der Bogenzahl in gar keinem Ver hältnisse mehr steht. Wenn nun auch dem Verleger das Recht nicht streitig gemacht werden kan», seine Prcisforderungcn belie big einzurichteu und Herr derselben zu bleiben, so würde durch offene Feststellung des Prcisverhältnistes zur Bogenzahl es auch anderseits für den Sortimenter leichter zu entscheiden sein, welche Offerte er anzunchmen oder — zurückzulegen hätte. F Was nicht unbcwundcrt bleiben darf! — Ein Hr. v. B—z machte sich kürzlich das Privatvergnügen, die bei mir erschienenen Romane „Muckcrromantik" und „Rom am Rhein" dem Publicum als „kostbare Zcitproducte, die nicht ungelesen bleiben dürften", in etwas drastischer Weise zu empfehlen. Als Kaufmann immerdar bereit, alle möglichen publicistischen Hand haben geschäftlich auszubcuten, und ganz und gar kein Anhänger eines gewissen in unscrm Stande grassircnden geistlosen Schlen drians, welcher den ungewollten trägen Fluß der Gedanken für eine gewollte „Wahrung der Standcsehre" ausgibt, — beeilte ich mich, besagte Empfehlung, als pointirle Annonce zugespitzt, ^ für eigene Rechnung zu verallgemeinern. Nächst andern Orga nen crthcilte ich auch den jungen, annoch stark mit dem Leben ringenden „Kölnischen Blättern" meine Aufträge, und glaubte — hier mehr einer Regung reinster Menschenliebe, als einem selbstischen Interesse folgend — auf wärmsten Dank rechnen zu dürfen. Oder wie? Da erhalte ich seitens der Bachem'schen Ex pedition unterm 5. d. Mts. folgenden allerhöchsten Bescheid: „Dem uns ertheilten gefälligen Aufträge, die Insertion des In serates eines Hrn. v. B—z, überschrieben: „Was nicht ungele sen bleiben darf", betreffend, können wir nichtentsprechen." Fa moser Kanzleistyl! Aber das will ich hier nicht bewundern, denn die Freiheit, einen schlechten Vers zu machen, ist, Gott sei Dank, uns Preußen durch unsere Verfassung gewährleistet. Betrachten wir die Sachlage aus der richtigen Vogelperspektive: Deutsch lands denkende und schreibende Bevölkerung zerfällt in so und so viel Parteien. Jede Partei hat ihr parteiisches Prcßorgan, und jedes parteiische Preßorgan hat seinen parteiischen Redactcur, welcher dem Gesetz und seiner Partei gegenüber für alle aufge- nommcnen Artikel mit Haut, Haar und Reputation verantwort lich ist; es hat aber auch seinen Expedienten, dem, als Kauf mann, die gänzlich prinzip- und parteilose Verwaltung des Jn- scratcnraumes anheimfällt. Das ist bekanntlich ei» Raum, zu welchem, bei allen nicht mehr ganz wilden und ganz rohen Völ kerschaften, jede im Stande Zahlung befindliche, ob noch so feind liche Parteiäußcrung von Gottes und Rechts wegen freien Zutritt findet. Wie sollte auch bei allgemeiner Anwendung einer Partei- ccnsur auf die bezahlt e, sage bezahlte Annonce noch ir gend wie Handel und Wandel im Großen gedeihen können? Wirklich, sehr nett! Ein Kaufmann (wann wird mancher Buchhändler endlich einmal ein solcher?) schreibt dem Kauf mann: „verallgemeinern Sie mir gefälligst, gegen Zahlung, hier diese Anpreisung meiner Waare!" und der Kaufmann schreibt dem Kaufmann: „die Waare trägt eine fremde Partcictiquettc, ist also meiner und meiner Geschäftsfreunde Welt- und Ledens- resp. Gottesanschauung total zuwider — er^o kann ich dem Auf träge nicht entsprechen." Welche bewundernswürdige Barbarei! und das i m I a h.r h u n d c r t d e r R e d c- undGe werbe fr eiheit, in der Metropole des Rheinlandes! Bonn, im September 1861. Hugo Oelbcrmann (Rheinische Verlagsanstalt). Aus der Schweiz. In Nr. 110 d. Bl. wird eine Schleu derei in dem Städtchen Lenzburg gerügt. Eine andere existirt in Luzern, wie aus der nachstehenden Anzeige zu ersehen ist: „Alle im Buch-, Kunst-, Musikalien- und Landkartenhandel erschienene und noch erscheinende Werke können von uns be zogen werden. Wir gewähren bei einer Bestellung über 10 Fr. 15 Proc., unter 10 F r. 10 P r o c. R a ba t t vom ocd. Ladenpreise und cffectuircn jede Bestellung über 6 Fr. portofrei. Administration der „Satanella" in Luzern." Herausgeber dieses Blattes ist ein Hr. A. I. Hänel aus Frank furt a/O., der seither in Unterrichtsbriefen gemacht hat. Es ist zu hoffen, daß Hr. Brockhaus und die übrigen Verleger, welche genanntem Hrn. Hänel seither geliefert haben, nunmehr, nachdem sic von seinen Manipulationen unterrichtet sind, alle und jede Ge schäftsverbindung mit demselben aufhebe» werden. Die „Liste der auswärtigen Handlungen, welche in Leipzig ein Lager haben, mit Berücksichtigung derjeni gen, welche ihren Verlag nur theilwcise oder bedingungsweise ausliefern lassen, zusammcngestelltvon H. P fe i l" (Leipzig, Preis 4 N-s baar) ist jetzt in dritter Auflage erschienen. Dieselbe
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