Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1921-04-27
- Erscheinungsdatum
- 27.04.1921
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19210427
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192104272
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19210427
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1921
- Monat1921-04
- Tag1921-04-27
- Monat1921-04
- Jahr1921
- Titel
- Börsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Autor
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Redaktioneller Teil. ^ 97, 27. April 1921. Anlage L. Nachdem der Herr Reichsminister des Innern in seinem im Reichsanzelger Nr. 77 vom 4. April 1921 veröffent lichten Briefe an die Abgeordneten I)r. Hugenberg und Schultz erklärt hat, daß er trotz aller Einwendungen auf seinem Plan einer Neuordnung der Rechtschreibung zu beharren gedenkt, erhebt die Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler vom 24. April 1921 hiergegen nochmals entschiedenen Einspruch, weil sie den Plan fllr das ganze deutsche Volk fllr schädlich hält. Den Umfang der zu erwartenden Schädigung kann der Buchhandel am beste» ermessen. Als Hauptgrund für die Neuordnung wird die Notwendigkeit einer Entlastung der Schule angegeben. Dieser Ge danke dürfte irrig und trügerisch sein. Irrig, weil das Volksleben sich nicht der Schule unterzuordnen hat, sondern diese dem Leben; trügerisch, weil er für die Schuljugend nicht eine, sondern zwei Schreibweisen bedeutet, also doppelt« Arbeit. Denn die Schuljugend müsste neben der zu ersinnenden, folgerichtig gar nicht durchführbaren Schreibweise die bestehende mil erlernen, um die vorhandene Literatur lesen und im praktischen Leben bestehen zu können. An di« vorhandene Literatur darf und kann nicht gerührt werden; die ungeheuren, in den öffentlichen und privaten Büchereien und in den Vorräten des Buch handels angelegten Werte dürfen und können nicht entwertet werden, einerlei, ob nach kurzer oder langer Schonzeit. Wir dürfen das Band nicht zerreißen, das uns fast allein noch mit den Deutschen außerhalb des Reiches eint, die Schriftsprache. Der Buchhandel erklärt jedenfalls, daß er seine Mitwirkung an solchem Tun versagt. Ter Neudruck von Schulbüchern kann vielleicht erzwungen werden, obwohl wir uns auch hiergegen wehren werden. Aber im übrigen wird der Buchhandel lediglich der in Freiheit sich allmählich von selbst umformenden geltenden Schreibweise folgen. Insbesondere lehnt er jede Neuordnung ab, die an der üblichen Wort« und Buchstabenfolge im Alphabet (z. B. Zil statt Ziel. Jarzent statt Jahrzehnt) ändern und so in die ganze Lexikographie und alle Kartotheken und dadurch in die Arbeit des ganzen Volkes heillose Verwirrung dringen würde. Dies würde der Standpunkt des Buchhandels auch in ruhigen Zeiten sein, in dieser Zeit der Rot erst recht. Das deutsche Volk hat sich jetzt wahrlich um Wichtigeres zu sorgen, als um die Erzwingung einer neuen Rechtschreibung, die, sie falle aus, wie es auch komme, nur willkürlich sein kann und daher neu« Willkür und Un zufriedenheit verursachen muß. Anlage 6. Die Delegierten des Vereins der österr.-ungar. Buchhändler Wilhelm Müller, Fritz Meyer, Hugo Heller geben folgende Deklaration zu Protokoll: Die von der letzten außerordentlichen Hauptversammlung des Börsenvereins durch einstimmigen Beschluß anerkannte, insbesondere auf den Tiefstand und die Schwankungen des Kronenkurses zurückzufllhrende Bedrängnis des Sortimentsbuch handels in Deutsch-Ssterreich rechtfertigt «ine Sonderstellung desselben bei der Preisbildung der Erzeugnisse des Buch«, Kunst- lind Muflkaltenhandcls für das Publikum. Demgemäß nimmt der Verein der österr.-ungar. Buchhändler für sich das Recht in Anspruch, einoernehmlich mit dem Deutsch-Oesterr. Verlegerverein den österreichischen Verhältnissen entsprechend fllr sein Territorium gültig« Verkaufsbestim- mungen für das Publikum autonom festzusetzen, denen die Anerkennung des Börsenvcreins und des Deutschen Verlegervereins zu verschaffen, Sache nachträglicher Verhandlungen sein wird. Diese Anerkennung wird vor allem einem gleitenden Umrechnungsschlüssel zuzubilltgen sein, der bei Wegfall jeglicher besonderer Besorgungsgebühr oder Sortimenterausschlags fllr in Deutschland verlegte und in Reichsmark fakturierte Bücher derzeit einer Augmentierung des jeweiligen Tageskurses der Reichsmark in Wien um 20—25"/» gleichkommt. Von dieser Augmentierung wären auf Grund noch zu treffender Übereinkommen mit dem Verlegcrverein oder freien Verlegergruppen auszunehmen, bzw. nicht im vollen Umfange zu treffen, bestimmte Bllchergruppen, insbesondere Schulbücher, wissenschaftliche Hand- und Lehrbücher, billige Sammlungen, Editionen usw. Doch wird hierbei ausdrücklich ausgesprochen, daß die reichsdeutschen Verlegerorganisationen, Verlegergruppen und einzelnen Verlage zweckmäßig direkte Verhandlungen mit österreichischen Konsumenten-Organisationen prinzipiell ablchnen sollen, vielmehr alle solche aus Deutsch-Osterreich an sie gelangenden Ansinnen an den Verein der österr.-ungar. Buchhändler in Wien überweisen sollen. Anlage I». II. Nachtrag zur Satzung für die Deutsche Bücherei des Bürsenvereins der Deutsche» Buchhändler zu Leipzig, i. 8 I erhält folgende Fassung: Der Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig errichtet in Leipzig ein Archiv des deutschen Schrifttums und des deutschen Buchhandels, eine öffentliche Bibliothek unter dem Namen »Deutsche Bücherei«. Ihre Benutzung ist in ihren Räumen unentgeltlich gestaltet. Sie wird dem Leihverkehr der deutschen Bibliotheken angeschlossen, verleiht aber an diese nur solche Bücher, die in keiner anderen deutschen Bibliothek zu erhalten sind. «It
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder