97, 27. April 1921. Redallioneller Teil. und verliest eine in der Hauptversammlung des Deutschen Verlegervereins am 22. April 1921 angenommene Resolution (Anlage^), er empfiehlt ebenso wie die Herren Bernhard Hartmann-Elberfeld — der freilich der Satzungsänderung selbst gegenüber eine ablehnende Haltung ciunimmt und begründet —, l)r. Otto Bielefeld-Freiburg, vr. Walter de Gruyter^ Berlin und vr. Wilhelm Ruprecht-Göttingen, aus die Zulassung der Gruppenabstimmung einzugehen. Auch der Vorsitzende richtet an die Versammlung einen Appell im selben Sinne und bemerkt noch, daß statt »Zulassung« das Wort »Einführung« zu setzen sei. Die durch Abgabe des gedruckten Stimmzettels bewirkte Abstimmung über Punkt 1 des Antrags ergibt Annahme mit 741 Stimmen gegen 618 Stimmen. Die Punkte 2—9 des Antrags werden hierauf einstimmig angenommen. Der Antrag des Herrn Nitschmann wird als gegenstandslos erklärt. Die Wahl der Mitglieder des einzusetzenden Ausschusses wird dem Vorstand gemeinsam mit dem Wahlausschuß überlassen. Herr Bernhard Hartmann-Elberseld dankt dem Vorstand und gedenkt besonders der Verdienste des Herrn Geheimrat Siegismund. Die Versammlung wird mit einem Hoch auf den Gesamtvorstand und auf den Börsenvereiu 4j4 Uhr nachmittags geschlossen. Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben: vr. Arthur Meiner. Hans Volckmar. Bernh. Hartmann. Walther Jäh. Karl Siegismund. Otto Paetsch. Wilhelm Ruprecht. W. Hermann. 0r. Ackermann als Protokollführer. Paul Schumann. Max Röder. Max Paschke. vr. Ernst Reclam. Anlage /I. Die Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler am 24. April 1921 hat von dem Plan einer Kulturabgabe Kenntnis genommen, der durch die Genossenschaft Deutscher Tonsetzer im Vorläufigen Reichswirtschafts- amt betrieben wird. Nach diesem Plane soll, hauptsächlich zugunsten einer Unterslützungskasse für Schriftsteller und Künstler, dem deutschen Volke für jedes gekaufte Buch, jedes Notenhcft, jedes Bild, für jede Aufführung eines Theater- oder Tonstücks eine neue Steuer in Höh« von 10°/» auferlegt werden, die sich durch die dem Buch-, Kunst« und Musikalienhandel zugedachie Arbeit der Einziehung noch weiter erhöhen müßte. Die Hauptversammlung lehnt diesen Plan ab und hebt aus den vielerlei Gegengründen nur folgende hervor: Das in den gemeinfreien Werken angesammelte Geistesgut wird infolge des scharfen Wettbewerbs unter den Verlegern jetzt dem deutschen Volke so gut und so wohlfeil angeboten wie nur möglich. Durch jeden staatlichen Eingriff in Form einer verkappten Steuer ist eine Verteuerung unausbleiblich. Ferner wäre es gerade unsozial und kultnrschädlich, den Autoren neuerer, noch geschützter Werke, seien diese gut oder schlecht oder als Modellierte schon ohnedies hoch entlohnt, unterschiedslos noch eine weitere Einnahme zu verschaffen, während ernste, innerlich wertvolle Geisteserzeugnisse durch die verteuernde Zwangsabgabe noch mehr, als schon jetzt der Fall, zurückgedrängt oder unmöglich gemacht würden. Sodann würde die Verwaltung der aus dieser »Kulturabgabe« fließenden Mittel durch den geplanten Ausschuß der Schriftsteller und Künstler in der Hand weniger schwer kontrollierbarer Männer eine Macht vereinigen, die, wenn auch un bewußt, zu schlimmen Schädigungen echter Wissenschaft und Kunst führen kann. Die gegen de» Sortimentsbuchhandel als den das Buch verteuernden Zwischenhandel gerichteten Angriffe werden gemacht ohne genügende Kenntnis der auch im Buchhandel bestehenden Not und der Schwierigkeit der auch von ihm ge wünschten Reformen. Die Hauptversammlung beauftragt den Vorstand, alle geeigneten Schritte zu tun, um das ganze deutsche Volk, be sonders die Behörden, die gesetzgebenden Körperschaften und die Presse über die sich hinter jenem Plan bergenden Gefahren aufzuklären und seiner Weiterbetrctbung jeden möglichen Widerstand zu leisten. Zugleich aber erklärt die Hauptversammlung einmütig, daß der deutsche Buch-, Kunst, und Musikalienhandel die Pslicht fühlt, an der Erhaltung arbeitsfreudiger, geistig schöpferischer Kräfte und an jeglicher Förderung deutschen Geistes- lebens in vorderster Reihe mttzuwirken. Die Hauptversammlung ermächtigt daher den Vorstand, einem besonderen Ausschuß die Aufgabe zuzuweisen, im vertrauensvollen Zusammenwirken mit Vertretern der geistigen Arbeit andere Wege zur Bannung unverkennbar drohender Gefahren zu suchen.