Börsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1921-04-27
- Erscheinungsdatum
- 27.04.1921
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19210427
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192104272
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19210427
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1921
- Monat1921-04
- Tag1921-04-27
- Monat1921-04
- Jahr1921
-
4464
-
4465
-
4466
-
4467
-
4468
-
4469
-
4470
-
4471
-
4472
-
4473
-
4474
-
4475
-
4476
-
4477
-
4478
-
4479
-
4480
-
615
-
616
-
617
-
618
-
619
-
620
-
-
-
-
- Titel
- Börsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Autor
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Redaktioneller Teil. X° 97, 27. April 1921. b) »Nackte Schönheit« aus der Vcrlagsanstalt Bartels, Berlin-Weißensce, Inhalt 8 Blatt mit Text und Illustrationen, 8 Blatt ohne Text aus der Sammlung k.e nu artisti^ue (vgl. zu o); e) »k.6 nu u r t i 8 t i q u e«, 98 Blatt Nacktaufnahmen, gesam melt von Joseph Kirchner, Verlag Ernst Hedrich Nachfolger, Leipzig. (Oberstaatsanwalt Essen.) MrsinnilnachriHten. Literarische Sachvcrständigcnkainmcr für Württemberg, Baden «nd Hessen. — In diese Sachverständigenkammer für Literatur wur den berufen: der ordentliche Professor der philosophischen Fakultät an der Universität Tübingen Herr I)r. H. Schneider zum ordent lichen Mitglied und stellvertretenden Vorsitzenden: Herr Verlagsbuch- Händler Paul Schumann, Teilhaber der Firma I. Eugelhorns Nachfolger in Stuttgart, zum ordentlichen Mitglied und Herr Vermes sungsinspektor Steinbronn, Leiter der Kupferstichstelle des Württembergischen Landesamtes in Stuttgart, zum stellvertretenden Mitglied. Wahl. — Bei den Wahlen znr Hamburger Detaillisten- kammer, zu der auch der Hamburger Buchhandel gehört, ist in Gruppe 1-1: Buchhandel, als Vertreter Herr Buchhändler Heinrich Boysen in Hamburg gewählt worden. Gestorben: am 21. April im Alter von 66 Jahren an einer Lungenentzündung Herr Julius Mcyerhoff in Graz, früherer Inhaber der dortigen Firma Ulr. Moser's Buchhandlung (I. Meyerhoff), die noch heute unter dieser Firma besteht. Der Verstorbene war von Geburt ein Westfale und ist nahezu vier Jahrzehnte in seiner neuen Heimat Graz als Buchhändler tätig ge wesen. Am 1. Januar 1882 hatte er die Buchhandlung von Ulrich Moser am Bischosplatz erworben. Am 15. Dezember 1896 verlegte er sie in das Gebäude des Stadtpfarrhofes in der Herrengasse, wo sie sich sich heute noch befindet. Am 7. August 1907 wurde ihr der Titel Hof buchhandlung verliehen, und am 1. April 1918 überlies; Mcyerhoff sein ausgezeichnet geleitetes Werk durch Kauf der Buchhandlung »Styria«. Er war ein sehr erfahrener Geschäftsmann, der durch Tüchtigkeit, reellen Geschäftssinn, aufopfernde Hingabe und nimmer erlahmenden Fleif; seinem angesehenen Namen weit über die Grenzen der Stadt und des Landes hinaus alle Ehre machte und die Buchhandlung auf die hohe Stufe brachte, auf der sie sich heute befindet. Er war ein ganzer Mann, sein Leben emsigste Arbeit. Der Verstorbene war auch Gründer und langjähriger Obmann des Vereins der Buch-, Kunst- und Musikalienhändler von Steiermark und Kärnten, der ihn durch Ver leihung der Ehrenmitgliedschaft ehrte. Zahlreiche katholische Vereine, so insbesondere der Katholische Preßverein, dessen Ausschuß er auge- hörtc, und der Paulusverein, dem er seine ganze Sorgfalt widmete, ver lieren in dem Toten eine geschätzte Arbeitskraft. In den letzten Jah ren, seit dem Umsturz, war Meyerhoff auch in der Politik tätig. Er gehörte als zweiter Vorsitzender der christlich-sozialen Stadtorganisa- tion an, wirkte dort unermüdlich und trat in der Zeit der Wahlbe wegung in zahlreichen Versammlungen als sehr beliebter Redner auf. Sein Hinscheidcn reißt in den zahlreichen Arbeitsstellen, die er beklei dete, eine große Lücke, die nur schwer wird ausgefüllt werden können. Svrechsaar Mhne Verantwortung der Redaktion, jedoch unterliegen alle Etnsendunge» kn Bestimmungen Uber die Verwaltung des rvdrsenblatts.t Der Leidensweg des deutschen Buches im Ausland. E i n e Ergänz u n g von Verlagsbuchhändler Heinrich Minden, Dresden. Herrn I)r. Walther Lohmcyer (Basel) entlehne ich den Titel zu meinen Ausführungen. Sein Aufsatz in Nr. 34 des Börsenblattes vom 10. Februar d. I. war so benannt. Laut Beschluß hatte jedes Erörtern der Verkanfsordnung für Auslandliefcrungcn inzwischen zu ruhen. So blieb meine Ergänzung bisher nngedruckt. Auch jetzt, trotz der veränderten Sachlage, halte ich es noch siir wichtig, an die Lohmeyersche Betrachtung anzuknüpscn. Ich habe Ein wendungen dagegen, die grundsätzlicher Art sind und deshalb über den Augenblick hinaus beachtet sein wollen. Kein Zweifel, daß der Verfasser die Lage in der Schweiz offensicht lich so unmittelbar und zugleich so umfassend zu beurteilen vermag wie nur irgend jemand. Ich würde nie wagen, ihm hierin zu widersprechen: denn mein diesbezüglicher Überblick ist — wenn auch zum Teil entgegen gesetzter Art —, an dem seinen gemessen, verhältnismäßig klein und willkürlich. Aber warum hat er seinen Beitrag zur Valutaordnung nicht — zutreffen- — »Der Leidensweg des deutschen Buches in der Schweiz« genannt? Nur davon ist die Rede. »Die Schweiz« und »das Ausland« sind aber gerade im vorliegenden Falle grundverschie dene Begriffe. Naturgemäß führt die Schweiz unter den währungs- starkcn Ländern am meisten deutsche Bücher ein. Die stillschweigende Folgerung, daß sich dort alle Wirkungen der Verkaufsordnung beson ders deutlich zeigen müssen, kann indes nur bedingt als richtig aner kannt werden. Sicher treten die Erscheinungen augenfällig hervor. Aber sie sind mit denen in anderen Staaten nur vorsichtig zu vergleichen. Ist doch die Schweiz in gewichtigen Teilen, zumal rein sprachlich be trachtet, uns gegenüber (nach Deutschösterreich) am verhältnismäßig wenigsten — Ausland. Herr vr. Lohmcyer läßt sich durchaus von volkswirtschaftlichen Ge sichtspunkten bestimmen. Auch ich stellte solche jederzeit in dev Vorder grund und kam (das Ausland allgemein betrachtet) dennoch zu recht abweichenden Ergebnissen Wenn ich — nebenher — anch rein mensch liche Rücksichten in die Wagschale warf, so glaube ich, dem Ganzen erst dadurch vollends gerecht geworden zu sein. Rings in der Welt fand sich wider die Valutaordnung eine starke, überzeugte Gegnerschaft. Ihr war Rechnung zu tragen. Selbst wer au Beibehaltung der Zuschläge hing, mußte die allgemeine Stimmung einbeziehen. Der Verbraucher jenseits der Grenzen durfte nicht leich- terhand verärgert, unserem Schrifttum entfremdet werden. Das Ka pitel A u s l a n ö ö e u t s ch e gesellt sich hinzu — vom, abgetretenen Nordschlcswig bis Südamerika. Und vieles andere. Daß das deutsche Buch in den Schaufenstern, des Auslandes fehlt, hat übrigens selbst der bisherig« zweite Vorsteher des Börsenvereins in einem Artikel (über den Papierpreis) unumwunden ausgesprochen. Ich habe den betreffenden Satz seinerzeit sofort als Sprechsaalnotiz an die Redaktion des Börsenblattes gesandt. Infolge des schon erwähnten Erörterungsverbotes konnte solche nicht ausgenommen werden. Im übrigen: ich möchte Herrn vr. Lohmeyers Fehler der Ver allgemeinerung nicht gleichsam wiederholen. Meine Behauptungen er strecken sich vornehmlich auf das schönwisscnschaftliche Buch, zu dem ich weitgehende Fühlung habe. Da konnte und kann ich täglich die Gegen probe anstcllen. Betreffs streng fachwissenschaftlicher Werke bin ich auf den Stapel von Klagen angewiesen, die mir aus fast allen in Be tracht kommenden Ländern nach und nach Vorgelegen haben. Derartige Beschwerden zu beurteilen und auf ihre Berechtigung nachzuprllfen, unterliegt nicht meiner Zuständigkeit und Eignung. » -Ein Jahr zu spät befreundete man sich mit dem Gedanken einer Zwangsordnung«, schreibt 1)r. Lohmcyer. Zu spät! sehr richtig. Gar nicht wäre zu so überholtem Zeitpunkt (nach meiner Ansicht: überhaupt) besser gewesen. Aber ich räume ein: nachdem die unglückselige Verordnung nun länger als ein Jahr Gesetz ist, stehen der Aufhebung große sachliche Schwierigkeiten entgegen. So gilt heute der Versuch, es vorderhand mit der neuen — durchschnittlich gemilderten und begrüßenswert cnt- zopften — Form aufzunehmen. Nicht zuletzt (und damit komme ich ge wissermaßen wieder zum Ausgangspunkt) vielleicht gerade im Hinblick auf den uns wesentlichen und nahestehenden schweizerischen Buchhandel. Lieferungen nach dem Rheinlands und dem Auslande. Gegenüber Befürchtungen, die wahrscheinlich in Leipzig über die Zustände im Rheinland« bestehen, möchten wir darauf Hinweisen, daß das besetzte Gebiet nach wie vor als zu Deutschland und n i ch t als zum feindlichen Auslande gehörig anzusehcn ist, wes halb die Forderung der Vorauszahlung unter Bezugnahme auf die politischen Verhältnisse jeglicher Begründung entbehrt. Außerdem ist anzunehmcn, daß, da der deutsche Tarif der Erhebung zugrunde gelegt wird, Bücher zollfrei bleiben, und daß somit Erschwerungen des Buch handels kauni zu erwarten sind. (Vergl. Bbl. Nr. 90, S. 559. Red.) Ein Gegenstück zu dieser Forderung bildet die Entrüstung einer römischen Firma, von der wir unsererseits Vorauszahlung ver langt hatten. Wir möchten doch die Firmen im Auslande bitten, auf die schwierige Lage Deutschlands, die durch die Sanktionen und AuS- suhrabgabe geschaffen ist, Rücksicht zu nehmen und sich bei der Forde rung nach Vorauszahlung nicht Empfindlichkeiten über die »Kredit verweigerung« hiuzugcben, da cs sich ja doch nicht um eine persönliche Kreditverweigerung handelt, sondern der deutsche Kaufmann sich in einer Zwangslage befindet gegenüber den Forderungen der Entente. Aber wir möchten doch wiederholen, daß Köln kein Ausland ist. Köln, 21. April 1921. Wissenschaftliches Antiquariat und Verlagshand lung C r e u tz e r G. m. b. H. -620
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht