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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.09.1912
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1912-09-25
- Erscheinungsdatum
- 25.09.1912
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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224 25. September tLIü. Amtlicher Teil. «SrlE-U >. b. «t,ch!>. «uchh-xch-!. 11271 § 5. Verwaltungsorgane. Die Deutsche Bücherei wird durch den Geschäftsführenden Ausschuß, den Verwaltungsrat, die Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig verwaltet. § 6. Zusammensetzung des Geschäftsführenden Ausschusses. Der Geschäftsführende Ausschuß besteht aus acht Mit gliedern und zwar dem jeweiligen Ersten Vorsteher des Börsenvereius oder dessen Stellvertreter, dem jeweiligen Ersten Vorsteher des Deutschen Verleger- Vereins oder dessen Stellvertreter, dem Vertreter der Königlich Sächsischen Staatsregierung, dem Vertreter der Stadtgemeinde Leipzig, ferner aus vier aus dem Kreise des Verwaltungsrates zu wählenden Mitgliedern, von denen zwei Mitglieder des Börsen vereins sein müssen. Die zwei Mitglieder des Börsenvereins werden durch den Vorstand des Börsenvereins, die andern beiden Mitglieder durch den Verwaltungsrat gewählt. Die Amtszeit der vom Vorstand des Börsenvereins ge wählten Mitglieder läuft von Jahr zu Jahr, die Amtszeit der durch den Verwaltungsrat gewählten Mitglieder drei Jahre. Wiederwahlen sind zulässig. Den Vorsitz im Geschäftsführenden Ausschuß sührt der Erste Vorsteher des Börsenvereius oder dessen Stellvertreter. 8 7. Tätigkeit des Geschäftsführenden Ausschusses. Der Geschästssührendc Ausschuß versammelt sich auf Ein ladung des Vorsitzenden, sobald die Geschäftslage dies erfordert. Seine Ausgaben sind: 1. Verwaltung der Sammlungen und Überwachung der laufenden Geschäfte, 2. Verwaltung der Fonds und Stiftungen, 3. Vorbereitung der Vorlagen für den Verwaltungsrat, 4. Anstellung und Entlassung der Beamten, Regelung der Anstellungsverhältnisse und der Dienstordnung der Be amten. Der Geschäftssührcnde Ausschuß ist beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist; er be schließt mit Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Über jede Sitzung ist ein Ver handlungsbericht anfzunehmen, der vom Vorsitzenden zu unter zeichnen ist. In dringenden Fällen ist schriftliche Abstimmung zulässig. 8 8. Zusammensetzung des Verwaltungsrats. Der Verwaltungsrat besteht aus den Mitgliedern des Vorstandes des Börsenvereins, den: Ersten Vorsteher des Deutschen Verlegervereins oder dessen Stellvertreter, drei Vertretern der Königlich Sächsischen Staatsregierung, zwei Vertretern der Stadtgemeinde Leipzig, ferner aus neun durch die Hauptversammlung des Börsen vereins zu wählenden Mitgliedern des Börsenvereins und aus zehn durch den Verwaltungsrat zu wählenden im Buchwesen oder im Bibliothekswesen erfahrenen Männern. Die Amtszeit der gewählten Mitglieder des Börsenvereius läuft von Jahr zu Jahr, die Amtszeit der übrigen gewählten Mitglieder des Verwaltungsrats drei Jahre. Wiederwahlen sind zulässig. Den Vorsitz im Verwaltungsrat sührt der Erste Vorsteher des Börsenvereins oder dessen Stellvertreter. 8 9. Tätigkeit des Verwaltungsrats. Der Verwaltungsrat versammelt sich auf Einladung des Vorsitzenden zu einer ordentlichen Sitzung alljährlich einmal im ersten Vierteljahr des Jahres und, falls erforderlich, zu außerordentlichen Sitzungen. Seine Aufgaben sind: 1. Feststellung der Grundsätze für die Umgrenzung des Sammelgebiets, 2. Feststellung der Grundsätze für die Verwaltung der Bücherei, 3. Feststellung der Grundsätze für die bibliographische Ver arbeitung und Katalogisierung der Bücherei, 4. Feststellung des Verwaltungsberichts, der Jahresrechnung und des Etats, 5. Wahl von Mitgliedern für den Geschäftsführenden Ausschuß. Der Verwaltnngsrat beschließt mit Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Über jede Sitzung ist ein Verhandlungsbericht aufzunehmen, der vom Vorsitzenden zu unterzeichnen ist. 8 19. Tätigkeit der Hauptversammlung. Die Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler hat folgende Aufgaben: 1. Prüfung und Genehmigung des Verwaltungsberichts, des Jahresabschlusses und des Etats, 2. Wahl der Mitglieder des Börsenvereins für den Ver waltungsrat, 3. Etwaige Abänderung der Satzung der Deutschen Bücherei. 8 1>. Reisekostenvergütung. Die Sitzungen des Geschäftsführenden Ausschusses und des Verwaltungsrates finden in Leipzig statt. Die Einladung erfolgt durch den Vorsitzenden, wenn möglich 10 Tage vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung. Die nicht in Leipzig wohnenden Mitglieder des Geschäftsführenden Ausschusses und des Verwaltnngsrates erhalten Ersatz der Kosten für eine Fahrkarte II. Klasse, der Kosten für An- und Abfahrt in dem Gesamtbeträge von 6 Mark, sowie Tagegelder von 20 Mark. 8 12. Vermögensverwaltung. Die Grundstücke und Gebäude der Deutschen Bücherei nebst allem Inventar und Zubehör, sowie die Sammlungen, soweit an ihnen nicht Sonderrechte bestehen, und die gesammelten Fonds (K 4 Ziffer 3) verwaltet der Geschästssührendc Ausschuß. Die Fonds sind vom Vorstand des Börsenvereius zu ver- ! wahren, die Kapitalien in sächsischen Staatspapiercn anzulegen. 1468»
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