Nrsenblatt siir -kn JellUen b'ilcii>ill»del. Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Erscheint täglich außer Sonn- und Festtags und wird nur an Buchhändler abgegeben. Jahrespreis für Mitglieder des Mrscnvereins ein Exemplar 10 weitere Exemplare zum eigenen Gebrauch je 1b siir Nichtuiitglieder 20 ./t, bei Zusendung unter Kreuzband (außer dem Porto) 5 .F mehr. Beilagen werden nicht angenommen. Beiderseitiger Erfüllungsort ist Leipzig. Nr. 224. Leipzig, Mittwoch, den 25. September 1912. 79. Jahrgang. Amtlicher Teil. Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Bekanntmachung. Mit freudigem Stolze können wir heute, an dem Tage, an dem vor 25 Jahren in Frank furt a. M. die neuen Satzungen zur Annahme gelangten, dem Gesamtbuchhandel die Mitteilung von der Gründung einer neuen Anstalt des Börsenvereins machen. Unter dem Namen Deutsche Bücherei errichtet der Börsenverein in Leipzig ein Archiv des Deutschen Schrifttums und des Deutschen Buchhandels, eine öffentliche, unentgeltlich an Ort und Stelle zur Benutzung freistehende Bibliothek. Die Deutsche Bücherei hat den Zweck, die gesamte, vom 1. Januar 1913 an erscheinende deutsche und fremdsprachige Literatur des Inlandes und die deutsche Literatur des Auslandes zu sammeln, aufzubewahren, zur Verfügung zu halten und nach wissenschaftlichen Grundsätzen zu verzeichnen. Mit einem aus Landesmitteln bereitzustellenden Betrage von drei Millionen Mark errichtet die Königlich Sächsische Staatsregierung auf dem von der Stadtgemeinde Leipzig unentgeltlich zur Verfügung gestellten Bauplatz im Werte von ungefähr 500 000 Mark die nötigen Bibliotheks und Verwaltungsbaulichkeiten nebst den im Laufe der Jahre notwendig werdenden Erweiterungs bauten. Das Grundstück, die Bibliotheks- und Verwaltungsgebäude mit der Bibliothekseinrichtung gehen kosten- und lastenfrei in das Eigentum des Börsenvereins über und bilden mit den Samm lungen einen unveräußerlichen Besitz des Börsenvereins. Zu den Mitteln für Erwerbung, Unter haltung, Verwaltung und Ausbau der Sammlungen der Deutschen Bücherei trägt die Königlich Sächsische Staatsregierung alljährlich 85000 Mark, die Stadtgemeinde Leipzig alljährlich 1I5V00 Mark bet. Nachdem der Sächsische Landtag im Frühjahr d. I. bereits die erste Bau rate bewilligt und damit grundsätzlich seine Zustimmung zu dem Unternehmen erteilt hat, darf mit Sicherheit erwartet werden, daß er ebenso den übrigen inzwischen mit der Königlich Sächsischen Staatsregierung getroffenen Abmachungen zustimmen wird. Für die Verwaltung hat der Vorstand des Börsenveretns im Einvernehmen mit der Königlich Sächsischen Staatsregierung und dem Rat der Stadt Leipzig und aus Grund von § 21 Ziffer 12 und § 55 der Satzungen des Börsenvereins nachstehend abgedruckte Satzung festgesetzt. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 79. Jahrgang. Anzeigen: die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum 30 Pfg.; Mitglieder des Börsenvereins zahlen für eigene Anzeigen 10 Pfg., ebenso Gehilfen für Stellengesuche. Die ganze Seite umfaßt 252 dreigespaltene Petitzeilen. Die Titel in den Bücherangeboten und Büchergesuchen werden aus Borgis gesetzt, aber nach Petit berechnet. Rabatt wird nicht gewährt. 1468