Erscheint täglich mit Rusnahme der bonn- Nnd Feiertage und wird nur an Buch Händler abgegeben. — IahreSpreiS für Mitglieder des Vörsenvereins e in Exemplar 10 für Nichtmitgliedcr 20 — Beilagen werden nicht angenommen. Börsenblatt für den Anzeigen: die dreigespaltcne Petltzeile oder deren Raum 30 Pfg.. nichlbuchhändlcrischk Anzeigen io Psg. - Mitglieder de» Lörsen- »ereinS zahlen für eigene Anzeigen iv Psg., ebenso Buchhandlungsgehilscn sllr Stelle- gesuche. Rabatt wird nicht gewährt. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börsenvercinö der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. ^ 125. Leipzig, Freitag den 2. Juni. 1899. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Durch Beschluß der Hauptversammlung des Börsenvereins vom 30. April 1899 ist tz 20 der Bnchhändlerischen Verkehrsordnung vom 8. Mai 1898 aufgehoben und durch nachstehende Bestimmungen ersetzt worden: 8 20. Haftbarkeit für Sendungen. Die Haftbarkeit des Sortimenters für die ihm auf Verlangen oder nach Vereinbarung über den Kommissionsplatz gesandten Werke beginnt mit deren Uebergabe an dessen Kommissionär und endet für Remittenden mit deren Uebergabe an den Kommissionär des Adressaten oder an den Adressaten selbst. Für die ans den: Kommissionsplatz abhanden gekommenen Rechnungspakete (Beischlüsse) ist der Kommissionär haftbar, wenn nachweislich der Verlust durch dessen Verschulden entstanden ist. Ist ein solches nicht festzustellen (insbesondere wegen der herkömmlichen Abgabe der Pakete ohne Quittung oder Avis), so haben der Sortimenter (als Absender oder Empfänger) und die beteiligten Kommissionäre dem betreffenden Verleger die Hälfte des Fakturabetrages des abhanden gekommenen Pakets zu gleichen Teilen zu ersetzen. Die Haftbarkeit der Kommissionäre erlischt jedoch in allen Fällen ein Jahr nach dem Termine, zu welchem die Verrechnung des Inhalts der Pakete stattzufinden hatte. Leipzig, am 30. Mai 1899. Der Vorstand des Vörsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Carl Engelhorn. vr. Wilhelm Ruprecht. Otto Nauhardt. Johannes Stettner. Emanuel Reinicke. Wilhelm Müller. Bekanntmachung. Verzeichnis der iin Monat Mai 1899 bei der Geschäftsstelle hinterlegten Rundschreiben mit eigenhändiger Unterschrift?) Von Herrn P. I. Berger in Zürich vom 15. April 1899, betr. käufl. Uebcrnahme der Sorttmentsbuchhandlung des Herrn Th- Schröter und Weiterführung unter der Firma P. I. Berger. Komm.: L. Fernau. „ „ Andreas Göbel in Würzburg vom 19. Mai 1899, betr. Erteilung von Prokura an Herrn Franz Jäger. „ „ Julius Groos in Heidelberg vom Mai 1899, betr. Mitteilung, daß Herr Fr. Wolfs seinen Anteil an der Verlagsbuchhandlung an seinen Sohn, Herrn vr. Rudolf Wolfs, abgetreten hat, und daß Herrn Fr. Wolfs Prokura erteilt worden ist. „ „ Albert Jacobi in Firma Albert Jacobi L Cie. in Aachen vom 24. April 1899, betr. Aufnahme seines Sohnes Albert als Teilhaber in sein Geschäft. „ „ H- Jerosch in Firma W. Pauli's Nachf. (H. Jerosch) in Berlin vom 20. April 1899, betr. Aufnahme des Herrn Walter Dünnhaupt als Gesellschafter in seine Verlagsbuchhandlung. Die Firma lautet nunmehr W. Pauli's Nachf. Jerosch L Dünnhaupt. *) Angesichts des häufigen Vorkommnisses, daß Rundschreiben über Geschäfts-Begründungen oder Veränderungen mit der Be merkung versehen sind, es sei ein eigenhändig unterzeichnetes Exemplar bei der Geschäftsstelle des Börsenvereins hinterlegt, während die Uebersendung nicht geschah, hat der Vorstand bestimmt, daß in dem monatlichen Verzeichnis derartiger Rundschreiben nur diejenigen Auf nahme finden, von welchen thatsächlich ein eigenhändig unterzeichnetes Exemplar hinterlegt worden ist. Die Geschäftsstelle ist beauftragt, gegebenen Falles die betreffenden Firmen an die Einsendung besonders zu erinnern. Sechsundsechzig!:« Jahrgang. 537