für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Hera»«gegeben von den Deputaten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börscnvereins. ^§33. Freitags, den 23. April 1841. Bekanntmach u n g. Die nachverzeichneten Zinscoupons, als: 4 Stück für Ostermesse 1837, Nr. 270, 271, 292, 350. 4 - - - 1838, Nr. 205, 242, 270, 271. 12 - - - 1839, Nr. 112, 113, 130, 165, 192, 196, 205, 242, 252, 270, 271, 334. 48 - - - 1840, Nr. 5, 32, 36, 52, 53, 63, 101, 102, 103, 104, 111, 112. 113, 117, 119, 120, 127, 128, 129, 130, 134, 138, 165, 168, 169, 186, 192, 196, 197, 205, 208, 214, 215, 216, 241, 242, 245, 252, 268, 269, 270, 271, 278, 291, 317, 334, 335, 337. sind noch nicht bei unserm Cassircr erhoben, was wir hiermit theils wiederholt in Erinnerung bringen und um so mehr der Beachtung der Actien-Jnhaber empfehlen, als nach H. 21 des Actien-Vertrags die in bevorstehender Ostermesse nicht erhobenen Zinsen für 1837 dem Tilgungsfond zufallen. Leipzig, den 20. April 1841. Der Verwaltungs-Ausschuß der Deutschen Buchhandlerbörsc. Leopold voß, d. Z. Vorsitzender. Re,nitlenden - Pakete betreffend. Die süße Krebszeit naht und erinnert daran, daß noch immer kein Resultat der mannigfaltigen Besprechungen über die verloren gehenden süßen Wesen und über die Parthci, welche diese Verluste zu tragen habe, erlangt sei. — Soll abermals eine Messe dahin schwinden, ohne eine feste Bestim mung darüber? Soll man abermals beim Abgänge der lieben Krebs-Ballen — bei welcher Gelegenheit man mildem einem Auge lacht, weil die vergeßlichste allerAcbcitcn vollen det ist, mit dem andern weint, über die enorme Summe, die für Fracht zum Fenster hinaus geworfen ist — seufzend aus- rufcn müssen: „glücklich ist die Form gefüllt, wird's auch „schön zu Tage kommen, daß es Fleiß und Kunst vergilt? gr Jahrgang. „Werdet ihr lieben Dinger nun auch glücklich das Vater- „haus wieder erreichen, oder bleibt eins, oder gar einige von „Euch im Laufe und bereitet mir zu dem vielen Aerger, den „mir Eure Existenz verursacht, noch den letzten größten, zu „zahlen, was ich nicht verzehrte?" Ernstlich; — ists denn gar nicht möglich, eine feste Bestimmung über die Remittendcn- Pakcte, w c l che v om Ab sen d er an dcnEommlssi- onair geliefert wurden, und deren richtigen Empfang dieser bezeugt, und die dennoch nicht in dieHändcdcs Verlegers kommen, zu erhal ten? — Der gewöhnlichen kaufmännischen Regel nach würde ganz einfach der Eommissionär, welcher, als solcher, für eine richtig empfangene Sache, deren weitere richtige 61