Erscheint (in Verbindung mit den »Nach richten aus dein Buchhandel«) täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. — Jahrespreis: für Mitglieder ein Exemplar 10 für Nichtmitglieder 20 Börsenblatt für den «„zeigen: sllr Mitglieder W Pig,, für Nichtmitglicder 20 Psg., ftir Nichtbuch. Händler 30 Psg. die drcigespaltenc Petit- zeile oder deren Raum. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. 116. Leipzig, Donnerstag den 21. Mai. 1896. Amtlicher Teil. WerHcrnöl'ungen der Ordentlichen Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig am Sonntag Kantate, den 3. Mai 1896, vormittags 9 Uhr, im Deutschen Buchhändlerhanse. Tagesordnung. 1. Geschäftsbericht über das Vereinsjahr 1895/96. 2. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über die Rechnung 1895. 3. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über den Voranschlag 1896. 4. Neuwahlen. Es sind zu wählen: Im Vorstand: a) der erste Schriftführer an Stelle des ausscheidenden Herrn vr. Max Niemeyer - Halle a. S., b) der zweite Schriftführer an Stelle des ausscheidenden Herrn Emanuel Reinicke-Leipzig. Im Rechnungs-Ausschuß: Drei Mitglieder an Stelle der ausscheidendcn Herren Carl Meißner - Elbing und Friedrich Thienemann jun.-Gotha, sowie als Ersatz sür den verstorbenen Herrn Fritz Borstell-Berlin. Im Wahl-Ausschuß: Zwei Mitglieder an Stelle der ausscheidenden Herren Wilhelm Lader-Köln und Theodor Fuendeling - Hameln. Im Verwaltungs-Ausschuß des Deutschen Buchhändlerhauses: Zwei Mitglieder an Stelle der aus scheidenden Herren Richard Einhorn-Leipzig und Arthur Georgi-Leipzig. 5. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle beschließen: a) Die Bestimmungen über die Verwaltung der Zeitschriften des Börsenvereins werden auf Grund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 22. April 1894 mit den vom Ausschuß für das Börsenblatt vorgeschlagenen und im Börsenblatt Nr. 82 vom 10. April 1896 abgedruckten Abänderungen nach ß 38 der Satzungen endgültig genehmigt. b) Das Erscheinen der »Nachrichten aus dem Buchhandel« ist mit dem 30. Juni 1896 einzustellen: von diesem Tage ab sind diejenigen Bestimmungen, welche sich auf die »Nachrichten aus dem Buchhandel« beziehen, außer Wirksamkeit zu setzen. 6. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle genehmigen: a) daß der Vorstand den von dem außerordentlichen Ausschuß für Revision der Gesetze über Urheber recht vorgelegten Bericht dem Reichskanzler zur Berücksichtigung bei einer Revision der bestehenden Gesetze über Urheberrecht einreiche, d) daß derselbe Bericht unter dem Titel »Beiträge zum Urheberrecht« als X. Band der Publikationen des Börsenvereins erscheine. Drelundlechzlgster Jahrgang. 414