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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.01.1896
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 02.01.1896
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18960102
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189601024
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18960102
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1896
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- Tag1896-01-02
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Erscheint sin Verbindung mit den -Nach richten ans dem Buchhandel») täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. — JahrcSprcis: für Mitglieder ein Exemplar l<> für Nichtmitglieder so Börsenblatt Anzeigen: für Mitglieder 10 Pfg., für Nichtmitglieder 20 Pfg., für Nichtbuch händler 30 Pfg. die dreigespaltene Petit zeile oder deren Raum. für den Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börscnvercins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Amtlicher Teil. Bestimmungen über die Aufnahme in das Verzeichnis der erschienenen Neuigkeiten des deutschen Buch- und Landkartenhandels in den »Nachrichten aus dem Buchhandel.« 8 i. Alle Neuigkeiten, Fortsetzungen und neuen Auflagen des deutschen Buch- und Landkartenhandels sind au die I. C. Hin- richs'schc Buchhandlung (Katalog-Konto) in Leipzig, Blumen- gassc 2, sofort bei Erscheinen behufs Ausnahme in das Ver zeichnis der „Erschienenen Neuigkeiten des deutschen Buch- und Landkartenhandels" in den Nachrichten aus dem Buchhandel mit der Bezeichnung »Für das Neuigkeiten-Berzeichnis« in einem Exemplare unverlangt einzusenden. Die I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung haftet für diese Einsendungeil in demselben Umfange und in derselben Weise, wie für die ihrer Handlung sonst zugehenden Neuigkeiten des deutschen Buchhandels. 8 2. Jedes aufzunehmende Werk muss bei der Anfertigung des I Verzeichnisses im Original vorlicgen; einfache Titelcinsendungcn Ibleiben ohne Berücksichtigung. 8 3- Die Werke sind berechnet zu senden und werden berechnet Izurückgesandt. Die Rücksendung erfolgt in der Regel allmonat- Ilich. Auf besondern, auf der Begleitfaktur zu bezeichnenden iWunsch findet die Rücksendung alsbald nach der Aufnahme in Idas Verzeichnis statt. 8 4. Die Aufnahme in das Verzeichnis erfolgt unmittelbar lnach Empfang seitens der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung; In der Regel erfolgt der Abdruck in den Nachrichten (nach dem kllphabet der Verleger geordnet) zwei Tage, nachdem die k). C. Hinrichs'sche Buchhandlung in den Besitz des Werkes gelangt ist. 8 5. In das Verzeichnis werden die eingesandten Werke dem Wortlaut ihres Titels entsprechend ausgenommen. Außerdem Iverden Format und Ladenpreis vermerkt. Der Abdruck erfolgt In der Schriftgattung (Fraktur, Antiqua, Griechisch u. s. w.), Welche zum Text des betreffenden Werkes verwendet morden ist. 8 6. Die Einsendungen müssen von Fakturen begleitet sein, Ivelche genaue Angaben über den Ladenpreis und den Netto preis in laufender Rechnung enthalten. Giebt der Einsender ein Werk nur bar, so wird »bar« Druunds-chzlgsier Jahrgang. vor den Preis gesetzt. Artikel, welche mit wenigstens 33l/g«/g vom Ladenpreise in laufender Rechnung abgegeben werden, sind mit keiner Bezeichnung, Artikel, bei denen 25 — 30°/g Rabatt in Rechnung gewährt wird, mit n. vor dem Preis zu versehen; den Preisen von Artikeln, die mit weniger als 250/0 rabattiert werden, sind mm vorzusetzen; Artikel, die ohne Rabatt an Buchhändler geliefert werden, sind mit mmm be zeichnet. Artikeln, welche ohne Angabe eines Ladenpreises eingehen, wird rund der dritte Teil des Nettopreises zugeschlagen, und der ans diese Weise gewonnene Ladenpreis mit st gekenn zeichnet. Bücher, auf welchen die Firma des Einsenders nicht gedruckt angegeben ist, werden mit 0 bezeichnet. Bei Werken, welche außer in geheftetem Zustande auch kartoniert oder gebunden abgegeben werden, sind die Preise für Kartonnage oder Einband, falls sie auf den Begleitfaktureu vermerkt sind, ebenfalls anzugeben. Der Beifügung kartonierter oder gebundener Exemplare bedarf es nicht. Bereits verzeichnet^ Artikel, welche mit unverändertem Text, aber mit anderm Titel oder Vorwort von neuem aus gegeben werden, sogenannte Titelauflagen, werden mit „(Titel)" nach der Zahl der Auflage bezeichnet. Von Zeitschriften, welche ganz-, halb- oder vierteljährlich berechnet werden, wird nur das erste Heft oder die erste Nummer eines Bandes, Quartals, Semesters oder Jahrgangs ausgenommen mit Angabe der Zahl der einen Band rc. bildenden Nummern oder Hefte; Monats-, Wochen- und Tagesblätter höchstens viermal im Jahre, auch wenn sie öfter oder einzeln berechnet werden. 8 8. Zur Aufnahme berechtigt sind: g.) sämtliche in den Staaten des Deutschen Reiches, Oester reich-Ungarns und in der deutschen Schweiz erscheinenden buchhändlerischen Neuigkeiten, Fortsetzungen und neuen Auflagen, gleichviel in welcher Sprache sie verfaßt sind; ausgenommen die slavische und ungarische Litteratur, welche in der Oestereich-ungarischen Buchhändler-Corre- spondenz zum Abdruck gelangt; b) die Erzeugnisse aller anderen Staaten in deutscher oder einer toten Sprache. 8 9. Von der Aufnahme ausgeschlossen sind: ch alle Artikel, welche nicht innerhalb eines halben Jahres nach ihrer Ausgabe an die I. C. Hinrichs'sche Buchhand lung eingesandt worden sind, auch wenn sie früher noch nicht im Buchhandel vertrieben worden sind; Zeitschriften müssen innerhalb vier Wochen eingeschickt worden sein; b) alle außerhalb des Deutschen Reiches, Oesterreich-Ungarns und der deutschen Schweiz erscheinenden Werke in einer andern als der deutschen oder einer toten Sprache,
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