Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.12.1844
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 27.12.1844
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18441227
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-184412270
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18441227
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1844
- Monat1844-12
- Tag1844-12-27
- Monat1844-12
- Jahr1844
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
3963 112 3964 erlaubten kaum behandeln läßt, ohne auch die Sphäre des Letztern zu betreten. Sind wir daher gezwungen, unsere Thätigkeit mit augenblicklicher Selbstverläugnung der äußern Norm zu conformiren, so ist es unser heiliges Recht, ein gleiches von dem Censor zu verlangen. Wir wollen sagen, der Censor darf nicht aus sich, sondern nur aus den Censur- gcsetzen herausstreichen. Ein Censor mag ein Anhänger des unbedingten Absolutismus, des Adelthums, er mag ein An hänger des Pietismus, er mag ein Feind der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit, des Schwurgerichts, der Preßfreiheit sein —, kommt es ihm auch hart an, er darf mir keinen ernsten und bescheidenen Tadel dieser Institutionen und Richtungen streichen. Es wäre dies unrechtlich, und weil cs unrechtlich wäre, so bin ich berechtigt hinzuzufügen, was noch weiter wäre, es wäre auch unedel. Der Censor ist Absolutist, der Schrift steller konstitutioneller Monarchist; der Censor ist Superna turalist und Pietist, der Schriftsteller Rationalist oder Na turalist. Die Ccnsurgesetze sind dem Censor nicht streng genug, dem Schriftsteller sind sie zu hart! Auf das Per sönliche kann es hier unter rechtlichen Männern gar nicht ankommen. Da liegt die äußere Norm; befolgt sie! Schlimm bei der Sache ist allerdings, daß das Gebiet manches Verbotenen in der Censurinstruction zu unbestimmt abgesteckt ist. Es ist aber die Pflicht des Censors, sich nicht am Einzelnen zu halten, in den Geist der ganzen Instruction cinzudringen und über die aus diesem Geiste sich ergebenden Grenzen nicht hinauszugehen. Ein Censor, welcher die^All- gemeinhcit mancher Paragraphen der Instruction dazu miß brauchte, seine eigenen illiberalen Ansichten statt des allge meinen Geistes der Censurgesetze geltend zu machen, der sich am Ende damit brüstete , daß ,eder Zeile, was sie auch ent halte , ein Paragraph der Instruction angepaßt werden könnte, würde eine grobe Rechts- und Gewissensvcrletzung begehen und nicht im Sinne unsers Königs handeln, welcher offen erklärt hak: Ich will die Wissenschaft und Literatur von jeder sie hemmenden Fessel befreien und ihr dadurch den vollen Einfluß auf das geistige Leben der Nation sichern, der ihrer Natur und ihrer Würde entspricht. In zweifelhaften Fällen entscheide der alte heilige Grund satz: „in iLvoroin libertatis". Das Oberccnsurgericht hat in zweifelhaften Fällen schon öfters zu Gunsten der Freiheit entschieden und hiermit kommen wir auf einen andern Punkt. Es ist nämlich moralische Pflicht der Local- und Bezirks- censoren, die Jurisprudenz dieses obersten Gerichtshofes sich möglichst zur Richtschnur zu nehmen. Was sollte man z. B. zu einem Censor sagen, welcher einen Artikel striche, obgleich er für den Fall des Appells die Aufhebung des Censurstrichs mit Bestimmtheit voraussähe? Den Redactionen gegenüber wäre damit schon viel gewonnen ; denn viele Artikel verlieren ihre Bedeutung durch die Zeit, und dann können die Re- dactoren bei ihrer Geschäftsüberhäufung auch nicht ewig mit Berlin correspondiren. Könnte ein solches Verfahren aber nicht die Negierung in den unwürdigen Verdacht bringen, als gebe sie mit der einen Hand öffentlich mit Anspruch auf Dank, und nehme die gegebenen Freiheiten mit der andern heimlich wieder weg? Würde ein Censor hiermit nicht Miß vergnügen gegen den Staat erregen, dadurch eine ausdrück liche Ccnsurvorschrift selbst mißachten und sich seines Amtes unwürdig machen? Das Obercensurgericht ist von demselben Könige eingesetzt, dessen Minister den Censor ernannt hat, und der Beweis eines beharrlichen Entgcgcnstrebens gegen die Urtheile des Obercensurgerichts muß einen Censor daher seines Amtes verlustig machen. Verantwortlicher Redakteur: I. de Marie. P e k a n n L m a ch u n g e n. Dächer, Musikakicn u. s. w. unter der Presse. sSvZl.s Neuestes Pariser Moden Journal für Herren und Damen. Dieses seit Anfang des Jahres 1843 in unseren Verlag übcr- gegangene Journal, welches dermalen in einer bedeutenden Auf lage überall hin verbreitet ist, erscheint auch kommendes Jahr in unveränderter Gestalt. Durch die gesteigerte Preisberechnung der Anstalt, bei der wir die Modenbilder fertigen lassen, sind wir jedoch gezwungen, für den bevorstehenden neuen Jahrgang den Preis von i 22^ N/ (3 fl.) auf 2 IO (4 fl.) zu erhöhen, wovon wir bereits in Nr. 47 desselben Blattes die seitherigen Abonnenten benachrichtigten; wir bemerken übrigens, daß unser Journal trotz dieser Preis-Erhöhung in seiner Art immerhin noch das billigste ist. Wir bitten hiermit zugleich diejenigen verehelichen Hand lungen, welche seither Exemplare dieses Journals von uns bc zogen, ihren Continuationsbedarf für's künftige Semester ge fälligst alsbald anzuzeigen, da wir nur Nr. 1 bis 6 in seithe riger Weise ä Lonriit. continuiren werden. Indem wir nun unser Journal der gütigen Sorgfalt und dem Wohlwollen unserer geehricn Herren College» eben so Höflich als dringend empfehlen, zeichnen wir mit collegialischer Erge benheit. Ulm, 13. Dccember 1844. Ernst Nnbling's Buchhandlung. s9032.s Für 1845 erscheint wie seither: Pie Eisenbahn. Unterhaltungsblatt für Volk u. Haus. 8. Jahrgang. 52 Nrn. in 4. Preis 1 Um keine Unterbrechung in der Zusendung eintretcn zu lassen sind Bestellungen quartaliter oder ganzjährig jedoch nur gegen baar recht bald aufzugeben. Leipzig, d- 19. Decbr. 1844. Nob. Binders Buchhdlg.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder