- für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Herausgcgeben von den Deputaten des Vereins der Buchhändler zn Leipzig. Amtliches Blatt des Börscnvcreins. 6. Freitags, den 19. Januar. 1844. Wer den Dreier nickt ehrt, ist des Thalers nicht werth! Ich kaufte in einer Buchhandlung Bcnda's „Katechis mus für wahlberechtigte Bürger Preußens." Den gerin gen Preis hatte ich in den Zeitungen gelesen, erinnerte mich aber nur, daß derselbe einen Bruch von Silbergroschen ent halte. Auf meine Frage sagte man mir, die Brochüre koste 4 Sgr. „Mich dünkt, ich hätte 3U Sgr. gelesen?" „Jawohl, allerdings," antwortete der Verkäufer, „wenn Sie gerade einen Dreier bei sich haben, — aber einen Dreier herausgeben —" Kurz, ich zahlte 4 Sgr. und denke nun so: wenn der Buchhändler unter ähn licher Bedingung 4 Exemplare absetzt, so macht er sich einen Silbergroschen, also bringen 120 Ex. ihm 1 Thlr.; und der Buchhändler mag denken: Wer den Dreier nicht ehrt, ist des Thalers nicht werth. Wer ebenso denkt, dem rathc ich, immer einen Dreier in seiner Börse zu haben. * . * Einsender hat vorstehenden Artikel aus der in Berlin erscheinenden Zeitschrift „Die Biene" wörtlich sammt Ue- berschrift abgeschricbcn und nur die angedcutetc Lücke gelas sen, an deren Stelle sich nämlich ein nicht weiter hiehcr gehöriges Urtheil über die in Rede stehende Schrift selbst be findet. — Es muß gewiß jeden, seinen Stand liebenden Buchhändler unangenehm berühren, sich solcher kleinli chen Dinge wegen denBeurtheilungen des Publikums preis- gegeben zu sehen — und weshalb eigentlich? Weil wir uns von dem alten Gutegroschenschlendrian nicht lossagen können. Aehnlich dem oben berührten wird und muß es viele Fälle geben, und das Publikum wird dahin kommen, die Buchhändler der Plus macher ei zu be schuldigen. Man greife doch einmal energisch 'zu und ver banne eine Berechnungsweise, die nun einmal ohne stünd liche Differenzen neben der neuen Münze nicht mehr beste hen kann und überhaupt in Deutschland nur noch ein sehr kleines Terrain hat- — Wir sind doch sonst Männer des Fortschritts, so laßt es uns auch hier sein! Ilr Jahrgang. Die Neue Spcvrcr Zeitung enthält Folgendes: ,Aus dem Cabinet von Sanssouci ist der von Hrn. v. Schilling gewünschte Befehl, daß die vorläufige nichtge- richtliche Beschlagnahme der bekannten Prüfungelchrist von Di. Paulus, ungeachtet des vom Berliner Criminalgericbt in pleno gefaßten frcisprechcnden Urtheils vom 1- Novbr. 1843, dennoch fortdauern sollte — nicht ertheilt worden." „Wenn in Anthologiecn Abhandlungen mehrerer Verlagsbe rechtigten ausgenommen sind, und nur einer derselben wegen Nachdrucks klagt, so wird doch das ganze Werk konfiscirt, weil durch Schuld des Verlegers oder Autors es physisch unmöglich ist, die fraglichen Abhandlungen von den übrigen zu trennen." (Aus einem Urtheil des Handelsgerichts zu Leipzig.) In Baicrn wurde verboten: Das Eigcnthum in Gefahr! oder was haben Deutsch land und die Schweiz vom Communismus und Ver nunftglauben zu fürchten? Bern 1843, Jenni Sohn. In Frankreich sind im Jahre 1843 im Druck erschienen: 6176 Werke in französischer und andern Sprachen, 1879 Ku pferstiche und Lithographien, 147 Pläne und Karten und 316 musikalische Werke. Erwiderung auf den Artikel „Curiosum" in No. S. d. Vl. In diesem Artikel wird erzählt, daß ein Breslauer Spiel- waarenhändlcr bei einem Verkaufe im Betrage von 1 Thaler 1 Exemplar von A. v. Schadcn's „Schneeglöckchen" gratis da rein gebe. — Ich habe dies Büchlein Umstände halber von Herrn von Schaden für den Buchhandel in Commission genom men (man wird bereitwillig mit mir einverstanden sein, daß es nicht Gewinnes halber geschehen sein kann); wenn nun Herr Major von Schaden jetzt Spielzeug verfertigt, und sein Opus dazu verschenken will, so kann ich Nichts dagegen thun, da ich ihm die Disposition über die übrig gebliebenen Exemplare nicht streitig machen kann. Ich weise indcß auf dasBestimm- teste den indignirenden Verdacht irgend einer, au ch nur entfernten, M itw i ss e ns ch a f t und Theil - nähme an dieser Manipulation zurück, und bi» auf Verlangen zur Vorlegung der schriftlichen Beweise dafür jeden Augenblick bereit. Glogau, 10. Januar 1844. A. H. Sörgel. Verantwortlicher Redacrcur: I. de Marlc. 11