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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.02.1844
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- 1844-02-02
- Erscheinungsdatum
- 02.02.1844
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- Deutsch
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269 10 270 zusammenhangen. Am 15. Januar brachte Nr. 12 des hier vielgclesenen Journals „der Ungar" bei Erwähnung der Erweiterung des Emich'schen Verkaufslocals die An gabe : „Es verdient bemerkt zu werden, daß Herr Emich die ausländischen Bücher im Durch schnitt um 20 Prozent billiger verbaust, als die übrigen Buchhändler." Es waren nicht 6 Stunden verlaufen, ohne daß sich die Käufer ernst - und scherzweise in den beinzichtcten Handlungen wegen erfahrner Ueberhaltung moquirtcn; aber es war auch keine längere Frist nöthig , um die hiesigen Buchhändler zu einem ernsten Schritte in dieser Lebensfrage zu vereinigen. Es wurde eine Aufforderung an Herrn! Emich beschlossen, eine Berichtigung dieser Journalangabe mit der bestimmten Erklärung: daß er als rechtlicher Mannnichtum 2 OProzentwohlfeilervcrk au ßen könne, als die übrigen Handlungen — in alle hiesige Zeitungen einrücken zu lassen. Wußte Herr Emich nicht im Voraus von dieser erscheinenden Angabe, so kann er die Bestätigung der Wahrheit nicht versagen. Wußte er darum, so verfährt er auch darnach und bekennt sich also der Schleuderei. Dabei wurde ihm angezeigt, daß für den letzlern Fall aller Verkehr der übrigen Handlungen mit ihm aufhöre und er weder in Rechnung noch gegen baar etwas geliefert erhalte, daß aber bis zum Abdruck dieser Berichtigung die Geschäfte mit ihm vorläufig suspendirt blieben. Herr Emich ist gerade abwesend und bei seiner Rück kunft wird erst bekannt werden, zu was er sich entschließt. Die Pesther Buchhändler können Herrn Emich die Preise nicht gebieten, zu denen er zu verkaufen habe, aber sie kön nen die Schleuderei mit ihrem eigcnthümlichen Verlag hin dern und dem Verluste Vorbeugen, der so oft in Folge der Schleuderei stattgefundcn. Leider hat erst nach obigem Vorgänge die Journalangabc eine weit höhere Bedeutung erlangt, nachdem bekannt wurde, daß diese Angabe zu erst in dem in Herrn Emich's Verlag erscheinenden beliebten ungarischen Journale „llunckerü" erschienen und mit dem Zusatze begleitet war: Lncors un avis uux lecteurs! Hierdurch konnte die bemcrkcnswerthe Billig keit von Niemand unbemerkt bleiben und so hat sie auch sehr schnell ihren Weg in ein deutsches Journal gefunden, das nicht in Herrn Emichs Verlag erscheint. Zur möglichsten Verbreitung dieser bcmerkenswerthen Billigkeit soll nun auch das Böcsenbl. das seinige beitragen und zugleich die deutschen Buchhändler aufmerksam machen, daß die Pesther Eollegen weiter nichts gegen Schleuderei vermögen, als alle Verbindung mit dem, der sie übt, aufzuheben und diesem Verderbniß standhaft unter allen Wechsclfällen zu widerstreben. Was die weitere Folge sein mag, wird den Lesern mit- getheilt werden unter der Aufschrift: Lncore un uvis sux luliraires. Pesth, am 18. Januar 1844. bnrivsu m. Noch vor zwei Jahren brauchte man 2 gute Pferde, wenn man den Weg von Leipzig bis Alten bürg in 5 Stunden zurücklegen wollte; seil 1^ Jahren cristirt be kanntlich zwischen diesen beiden Städten eine Eisenbahn, vermöge welcher man bequem in 55 bis 60 Minuten von dem einen Orte zum andern gelangt. Nun trifft aber ein Packet mit Pierer's Universallexikon 109—111- Heft, welches den 20- Decbr. 1843 in Altcn- burg abgegangen ist, erst den 24. Januar 1844 in Leip zig ein; braucht also — selbst wenn ich annehme, der Ballen sei 8 Tage später abgegangen, als die Factur be sagt — volle 4 Wochen oder 40,320 Minuten Zeit, um seinen Weg zu vollenden. — Demnach braucht also der Mond zu seiner Promenade um die Erde nicht ganz so viel Zeit, als ein Ballen mit Universallexikon von Al tenburg bis Leipzig! — Es wäre gewiß interessant zu erfahren, mit welcher Gelegenheit und auf welchen enormen Umwegen die Ballen nach Leipzig spedirt werden; denn daß die betr. Facturen zurückdatict sind, kann und mag ich nicht glauben. B lieber den PnuluS-Schclling'schcn Prozcfi enthält das diesjährige 1. Heft der „Minerva von Bran" einen umfänglicher» sehr lesens- und beachtenswerthcn Artikel, dem wir folgende Stelle entnehmen: „Da, wie schon bemerkt worden, hier ein Nachdruck im gewöhnlichen Sinne des Wortes gar nicht vorliegt, so folgt hieraus offenbar zugleich, daß es hier gar nicht darauf ankommt, welche Merkmale, wie namentlich das einer „gewinnsüchtigen Absicht," diese oder jene positive Gesetz gebung zu dem Thatbestande des Nachdrucks in diesem ge wöhnlichen Sinne erfordert, denn es ist klar, daß der Accent ja gar nicht auf dem Begriffe Nachdruck liegt, sondern aus dem der W i derr cchtlichke it, eines Eingriffes in ^ das fremde Eigenthumsgebiet! Das Gesetz will nicht blos Schriftsteller, sondern auch mündliche Gelehrtenlehrer, Prediger rc. gegen widerrechtliche Publikationen ihrer Vor träge schützen. Es ist offenbar eine Verkennung oder Ver drehung des Streitpunktes, wenn man bei dem P.schen Werke blos fragt, ob es ein Nachdruck ist, oder nicht? statt zu fragen, ob cs eine durch die Bundes-, die Parti- culargesetzgebung verpönte widerrechtliche Handlung enthält, oder nicht? Es ist ferner falsch, daraus, daß das positive Gesetz jene Veröffentlichung c>„. dem Nachdrucke gleich stellt, zu folgern, daß der Thatbestand jener Rechtsver letzung genau die Merkmale dieses Vergehens enthalten müsse. Man scheint diese Ansicht um deswillen zu hegen, weil für beides dieselbe Strafe angedroht ist. Allein dies wäre ein ganz ungenügender Grund. Wer weiß nicht, wie häufig selbst für die heterogensten Verbrechen ganz dieselbe Strafart und dasselbe Strafmaß, z. B. Gefangenschaft, oder auch die Todesstrafe gesetzt ist? Man muß vielmehr, eben weil die neuere Gesetzgebung durch ausdrückliche Bestimmung gleichsam eine ganz neue Elasse von Verbrechen oder Vergehen geschaffen hat, von der bei der beschränkten früher» Ansicht der deutschen Ge setzgebung keine Rede war, annchmen, daß dieses neue 19*
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