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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.11.1842
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1842-11-29
- Erscheinungsdatum
- 29.11.1842
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
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- Saxonica
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2801 103 2892 des Herrn I. S. bcistimmen, daß der Herr Nedacteur des Börsenblattes jene seine subjektive Ansicht unlerordne der oben ausgesprochenen, wenn sie auch — was sie gewiß nicht ist — die allgemeine des deutschen Buchhandels wäre. Es j wäre traurig und dem Princip der Preßfreiheit durchaus entgegen, wenn der Hr. Nedacteur a ls solcher seine „per sönliche Meinung mit einer solchen Gesammtmcinung in Ucbereinstimmung zu bringen suchen, oder mit derselben in den Hintergrund trete» müßte." Jede Meinung sei frei, auch und namentlich im Buchhändler-Börsenblatt, und wer sich berufen fühlt, seine Ansicht darin öffentlich auszuspre chen, dem darf dieses Recht nicht genommen werden, am wenigsten dem Nedacteur. Meines Erachtens müßte es als Schwäche erscheinen, wenn der Herr Nedacteur seine An sicht nicht mehr frei aussprechen, oder die Ansicht Anderer nicht aufnehmen wollte. „Durch Kampf zum Siege!" W. Nachschrift des Rcdacteurs. Mißverständnissen vorzubeugen, wozu der Schluß des vorstehenden Artikels leicht Veranlassung geben könnte, be- j merke ich nachträglich, daß von einem Nichtaufnehmen der Ansicht Anderer, wie überhaupt, so auch im vorlie genden Falle gar keine Rede gewesen ist. Ich habe stets der ^ Ansicht gehuldigt, daß jede in anständiger Form auftretende Meinung frei sein soll und bin mir bewußt, dieser Ansicht während meiner ganzen Nedactionszeit treu geblieben zu sein, ja zu treu, weil ich glaubte, das, was ich Andern gewährte,! auch mir gewähren zu dürfen- Daß ich nun meinerseits die Preßfrage an dieser Stelle gänzlich aufgebe, wird mir nach dem Vorgesallencn und in der Weise, wie ich mein künftiges Schweigen morivirt habe, wohl nicht als Schwäche ausgelegt werden können. Freilich hatte ich geglaubt, nach meiner Er klärung in Nr. 100 vor Beleidigungen an dieser Stelle we nigstens geschützt zu sein, ein Artikel in Nr. 102 hat mich aber leider eines Andern belehrt. Gut! auch das gehört zur Preßfreiheit! Manchen im klebrigen für Freiheit glühenden Nedacteur möchte freilich in solchem Falle die Lust anwan deln, selbst einmal den Eensor in eigner Angelegenheit zu spielen. I. d. M. Berlin, den 21. Novbr. 1842. Heute wurden hier verboten: Die Jacobincr in Wien. Zürich. Der deutsche Bote aus der Schweiz. Zürich. Die Liebschaften des Pater Märtel l. Bern. Ferner wurde den hiesigen Buchhändlern, bei Anlaß des Verbotes, die Carricamr „„der Bullenschlcudecnde Pabst"" nicht mehr auszustellen, von Seiten der Polizei bekannt gemacht, daß,,„Zc rcbi ld e r ähnlicher Art un d Ten denz"" öffentlich nicht mehr ausgehängt werden dürfen; daß ein jeder Ucbcrtretungsfall als Contravcntion angesehen und der Eontravenicnl zur Bestrafung angezeigt werden würde. Da vielleicht diese Blätter einer hohen Polizeibehörde in Berlin zu Gesichte kommen, so dürfte die Frage am Platze sein: „„Was heißt das: Zerrbilder ähnlicher Art und Ten denz""?? Sollte wirklich bei einer solchen totalen Un deutlich k eit cinerVerocdnung Jemand bestraft werden, — auch nurkönnen? Wenngleich dieVerordnung über die sogen annte Auf hebung der Bildercensur in Preußen es der Polizei an heim giebt, fortan über die erscheinenden Bilder zu wachen (— also eine noch viel schlimmere Eensur denn früher —), so muß hierbei hervorgehoben werden, daß gegen Willkühc- Maßregeln der Polizei in Gesetzen leicht Schutz und Schadenersatz zu finden ist. — Ein Fall dieser Act wird vielleicht bald zur Entscheidung kommen und soll dann in diesen Blättern veröffentlicht werden, als Beweis, ob das Gesetz über derPolizei oder diePolizei über dem G c- setze steht. — — Beantwortung zweier Fragen in den Börsenblättern Nr. 9Z und 96» Die erste in Nr. 95 betrifft die Silber-, Neu oder RotheGroschenrech nun g sammt dem Pfennigs- Anhang; die Redaktion d. Bl. findet, daß es endlich einmal an der Zeit sei, diesen Gegenstand zu erledigen. Ich bin damit einverstanden, da alles Für und Wider im Laufe eines Jahres wohl hinreichend besprochen wurde. Eigentlich scheml mir die Sache schon dadurch beendigt, daß nur der kleinste Theil der Buchhandlungen sich dem neuen System zugc- wandt, indessen dürfte dies für diese nicht hinreichen, darum, wie in solchen Fällen üblich: Abstimmung, aber einfach ohne Motivirung. — Ja oder Nein, dabei müßten jedoch alle wirklichen Buchhändler Abstimmungs- zcttel erhalten und auch die Stimme der Nicht-Börscnmit- glieder zählen dürfen; dem Buchhändler-Börsen-Vereine bliebe die Initiative und die Ehre, diesen Punkt auf eine oder andere Weise loyal zum Schlüsse gebracht zu haben. — Man kann als deutscher Buchhändler tüchtig sein, seinen Verpflichtungen gegen die Gesammtheit stets redlich genügen und dabei doch aus Grundsatz sich von dem Börsenvereine ausschlicßcn- — In einer Angelegenheit, die alle Buchhänd ler Deutschlands berührt, glaube ich, dürfen auch alle gehört werden. — Der zweite betrifft in Nr. 96 den Aufsatz des Herrn Otto Wigand. — Herr Wigand bezeichnet als zwe: Gcundübel des deutschen Buchhandels: 1) Die Armseligkeit (vielleicht besser Geldarmuth) der Deutschen überhaupt. 2) Das LEondition-Geben von Seilen der Verleger. Ich mag die erste nicht bestreiten, weil ich selbst als Soctimentsbuchhändler sie hinreichend zu kennen glaube; ich möchte mir nur erlauben, sie zu definiren. — Deutschlands Bewohner theilen sich wie die andrer Länder in Leute, die Geld haben, und in solche, denen es abgeht. Herr O. Wi gand cilirt die Banquiers und Kauflcutc der Haupt-Han delsplätze; gut, diese haben Geld; allein in einer so mate riellen Zeit wie der unsrigen brauchen sie auch viel für elegante, prachtvolle Wohnungen, Equipagen, Badereisen, ! Gastmähler; Theaterlogen, Putz, Luxus jeder Art; die Lite ratur ist einmal nicht ihr Schooßkind, und somit bleibt wenig
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