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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.09.1842
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- 1842-09-20
- Erscheinungsdatum
- 20.09.1842
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- Deutsch
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2229 83 2230 beiden Fällen dem Staate die Lehre bringt, daß diese seine Furcht eine wohlbegründete und eine durch den Erfolg nur zu oft bestätigte ist, wird ihm die moralische Nöthigung, im mer und unausgesetzt zu fürchten, wie cs seine erste Pflicht ist, für sein eigenes Wohl, wie für das Wohl jedes einzelnen seiner Mitglieder unausgesetzt Sorge zu tragen. In beiden Fällen aber ist die Furcht eine edle, denn jedes der beiden genannten Institute hat und soll weiter keinen anderen Zweck haben, als Sicherheit und Schutz zu bringen. Dies nun auf die Censur angewendet, die doch offenbar weiter nichts als ein polizeiliches Institut ist, so kann nicht in Abrede ge stellt werden, daß auch sie ihren Grund in der Furcht hat. Der Staat fürchtet hier, er selbst als Ganzes, oder sein sichtbares Oberhaupt, oder ein Stand, eine Corporation oder irgend ein einzelnes rechtliches Individuum könne dadurch in seinen Rechten gekränkt, in seiner Sicherheit gestört wer den, oder an seiner Ehre Schaden erleiden, daß ein Ande rer Etwas einen solchen Nachtheil zur Folge habendes schriebe und durch den Druck veröffentliche. Durch diese allerdings auch edle Furcht läßt sich daher der Staat bestimmen, ein Institut ins Leben zu rufen und thälig zu erhalten (denn auch in dieser Beziehung wird,der Staat durch die Erfah rung belehrt, daß ec immer fürchten müsse), durch welches er eine Garantie für die Sicherheit und Ruhe seiner selbst und jedes einzelnen seiner Mitglieder zu gewinnen gedenkt. Freilich muß nur hierbei bemerkt werden, daß die Tätig keit der Censur sich wesentlich von der Thätigkeit jedes an deren Sicherungsinstitutcs unterscheidet. Denn während z. B- das Militär nur erst dann zur Ausübung seiner ei gentlichen Bestimmung schreiten kann, wenn bereits der Staat wirklich und factisch irgendwie beleidigt worden ist, während ferner die Polizei ihre Kraft und Macht ebenfalls erst dann entwickeln kann und darf, wenn bereits ein rcchr- widriges Factum vorliegt, wovon irgend Jemand den Nach- thcil bereits wirklich empfunden hat, so geht die Censur da gegen einen anderen Weg. Sie verfährt prohibitiv, d- h. sie hindert durch das Streichen einzelner muthmaßlich Scha den verursachender Stellen einer Schrift oder durch das, entweder ein Verbot, oder eine Consiscation der Schrift zur Folge habende, ungünstige Uctheil über die ganze Schrift, daß die Gedanken, die Ideen eines einzelnen Individuums in die Seele eines Anderen kommen. Also schon da, wo der in Buchstaben ausgedrückte Gedanke noch todter Buch stabe ist, wo somit ein Anderer, um welchen der Staat ge- rcchterweise fürchtet, einen wirklichen Nachthcil noch nicht hat fühlen können, schon da schreitet die Censur ein, ist wirklich thätig gegen einen Einzelnen, nämlich den, der die muthmaßlich schädliche Schrift verfaßt hat und erstickt das Kind, das eben zum Leben erwachen sollte, gleich beim ersten Aufathmen. Jndeß kann und darf deswegen der Censur kein Vorwurf gemacht werden; sie muß so verfahren, wenn sie anders existiren, wenn sie anders einen Vortheil bringen und jene Furcht, die in dieser Beziehung der Staat an den Tag legt, eine edle genannt werden soll. Ein Anderes aber ist's, wenn von der Furcht gesprochen werden soll, welche wir oben als eine verwerfliche bezeichne- ten. Hier handelt sich's nicht um den Vortheil Anderer, sondern lediglich nur um den eigenen; wenn also auch hier die Selbsterkenntniß das Panier vorträgt, so kommt doch auch gleich Hinterdrei» ein hinkender Bote: die Selbstsucht. Man erkennt seine Schwächen, man sicht worin man ge irrt, worin man gefehlt, aber man schämt sich vor einem oder mehreren Andern diese Fehler zu offenbaren, fürchtet sich also vor dem Lichte, fürchtet sich, ein Anderer möchte durch j das Erfahren irgend eines solchen Fehlers zu einem weniger ^ günstigen Uctheil Veranlassung erhalten, fürchtet sich durch das Eingestehen seiner Mängel und Fehler in irgend einer Beziehung zu einem Schaden zu kommen oder einen Verlust !zu erleiden, weil die Erfahrung die Lehre gebracht hat, daß, so lange man diesem oder jenem Fehler gedient, man auch im Besitz besonderer Vortheile gewesen ist. Wir sagten oben der Staat kenne und habe auch diese Furcht, und hier wie derholen wir dies. Der Staat hat nämlich diese Furcht, so lange als er zugestehen muß, daß einzelne seiner Institutio nen noch nicht allen Anforderungen entsprechen, sondern viel mehr noch manches zu wünschen übrig lassen, dabei aber Willens ist, ein solch mangelhaftes Institut auch ferner auf recht und in Gültigkeit zu erhalten. Weil er nun vermuthet 'und vcrmuthen muß, daß sich leicht irgend Jemand finden dürste, der ihm in seinem Willen zuwider sein könne, fürch- i tet er und muß natürlich so lange fürchten als er seinen Willen erreicht, sein Streben mit einem erwünschten Erfolge ! gekrönt sicht. Er fürchtet, und um sich dieser Furcht zu erwehren, ergreift er Maßregeln, welche einesthcils seine Furcht verrarhen und publik machen, andecntheils aber bei ! denen, die seinen Ansichten und seinem Willen zuwider sind, I eine nur um so größere Unzufriedenheit Hervorrufen. Daß eine solche Furcht eine verwerfliche zu nennen ist, leuchtet ein, denn der einzige Grund und Boden, auf dem sie steht, ist die Selbstsucht. Daß aber ein jeder Staat irgendeinmal eine Zeit durchlebt hat, in welcher er offenbar eine solche Furcht blicken ließ, oder in welcher man wenigstens aus ein zelnen seiner Willensäußerungen auf eine solche Furcht zu schließen berechtigt war, lehrt die Geschichte mehr als hin reichend und bedarf hier weiter keiner Erörterung. Hier kommt es vielmehr nur darauf an, zu untersuchen, welche Rolle die Censur spielt, wenn sie auch von dieser Furcht in Thätigkeit gesetzt wird, und ob dann die Censur dieselbe Censur, dieselbe heilsame Maßregel, die wir oben in ihr kennen lernten, bleiben kann oder nicht. Darauf eine Ent scheidung zu geben, ist nicht schwer. Die Censur streicht auch unter solchen Verhältnissen einzelne muthmaßlich Scha den bringende Stellen einer dem Druck zu übergebenden ' Schrift, oder wird dadurch, daß sie die ganze ihrem Gutach ten übergebene Schrift für gefährlich hält, die Veranlassung, daß diese Schrift gar nicht erscheint. Ihr Verfahren ist also auch hier genau wieder dasselbe, welches es oben war und muß genau wieder dasselbe sein. Allein dessenungeachtet ist diese Censur wesentlich von der obigen verschieden, und worin sich diese Verschiedenheit kundgibt, ist nicht schwer aufzusinden. Jene Censur, das Kind einer cdeln Furcht, will die Wahrheit, sucht die Wahrheit, findet die Wahrheit und unterstützt Denjenigen, der für die Wahrheit spricht und schreibt. Nur erst dann legt sie ihre tilgende Schecre an, wenn das Heilige durch freches Wort entheiligt, das Ehrwürdige durch frivole Rede entweiht, das Recht durch 159 *
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