für den DeutschenBuchhandel uns für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. HerauSgegeben von den Deputaten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börscnvcreins. ?2. Freitags, den 12. August 1842. Frage und Antwort. Es giebt eine Handlung, die vermöge ihrerFirma mit „wir" und „uns" (aber nicht von Gottes Gnaden) schreibt, und so lange sie nun besteht, weder ein einziges Mal zu rechter Zeit remittirt noch bezahlt hat, so daß Schrei ber dieses jedes Jahr, je nach der Größe des Saldo's, Anweisungen oder Wechsel auf dieselbe ziehen mußte, die sie jedesmal erst weit spater als in den Tratten ge schrieben war cinlösete. In diesem Jahre hat sie aber sich selbst übertroffen. Schreiber erhielt die Remitten- den derselben am 9. Julius, geschrieben neunte nJulius, schloß sofort die Rechnung ab, und schickte den Abschluß noch an demselben Tage über Leipzig ab, wonach sich ein Saldo von 14 19 As für mich ergab. Ucber die sen Betrag gab ich am 15. Jul. einen Wechsel an einen Banquicr, und weil es im Grunde genommen doch nur eine Kleinigkeit ist, zahlbar nach Sicht- Und diesen Wechsel hat diese Handlung zur Zahlung den 29. Septbr. d. I. acceptirt, also in drei Monaten; davon benachrichtigt sie den Schreiber durch einen aus rosen- rothes Papier gedruckten Zettel, mit dem Zusatze: daß diese Maaßregel bei ihnen*) nicht hatte ergriffen werden sollen**), und verlangt zugleich vorcnthaltene Fortsetzungen und einige andere Artikel mit erster Post, sammtliche Nova dieses Jahres zur ersten Fuhre. Daß Schreiber dieses weder Fortsetzungen noch Verlangtes ge sendet hat, noch jemals senden wird, versteht sich von selbst, da ihm an der Verbindung mit einer Handlung dieser Art nichts gelegen ist. Aber man muß fragen: „Was ist von einer Hand lung zu halten, die nicht einmal 14Z wenn auch nicht im Augenblick, doch wenigstens in drei bis vier *) man denke wie bescheiden! **) nachdem sie Osterm. 1841 und 1842 nicht gezahlt. Sr Jahrgang. Tagen zu bezahlen im Stande ist, die dazu drei Monate Ziel bedarf? Die Antwort ist nicht schwer: „Sie ist durch und durch insolvent!" Man sollte so ganz und gar unsolide Handlungen eigentlich öffentlich nennen, aber bei dieser Handlung ist das gar nicht einmal nothwendig, sie ist als die aller unsolideste schon ohnedies bekannt genug, und es kann nur befremden, daß ein solches Treiben überhaupt so lange möglich ist. Schreiber wird derselben nie wieder Rechnung eröffnen, sie mag seinen Verlag von ihrem Eom- missionair entnehmen, wenn dieser ihm liefern will. Zu wünschen wäre aber, daß endlich einmal von irgend einer Seite durchgreifende Maßregeln ergriffen würden, um solch faulem Wesen im Buchhandel gänzlich ein Ende zu machen. — g — Aus dem Hannövcrschen. Auch hier wurde, vicka Buchh. Börs.-Bl. No. 67 Rubrik: Mannigfaltiges, den sammtlichcn Buchhandlungen des Königreichs Hannover im Juli 1842 eine Nachricht insinuirt, folgenden Inhalts: Von Seiten der Königl. Preuß. Regierung ist darauf aufmerksam gemacht worden: daß Schriften, welche außerhalb Deutschland in deut scher Sprache gedruckt sind, in den Preuß. Buchhand lungen alsdann der Beschlagnahme von Polizeiwcgen unterworfen sind, wenn solche Schriften der Bestim mung des Art. 11. des Preußischen Eensur-Edicls vom 18. Octbr. 1819 zuwideclaufen. Es ist daher beschlossen worden, sammtlichen Buchhand lungen im Königreiche hiervon Kenntnis zu geben, damit sie, zur Abwendung des ihnen sonst etwa hieraus erwachsenden Nachthcils, dergleichen Schriften Preuß. Buchhandlungen ihrer Seits nicht anders zusenden, als bis sie sich darüber 138