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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.02.1834
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 14.02.1834
- Sprache
- Deutsch
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109 110 scheS Eigcnihum unsere Nachdrucker so oft und lange sich zu: geeignet haben, einmal entfiele, Repressalien zu gebrauchen'? Dann waren unsere rechtmäßigen Verleger ruinirr. Ja noch mehr! Wüneinberg, das an geistigen Prvdueren Verhältnis;: mäßig reicher ist als fast alle andern deutschen Staaten, würde die Früchte dieses Vorzuges nicht mehr einsammeln. In irgend einem geisteSarmen Winkel Deutschlands würde sich ein Nach drucken uiedersctzeu und z. B. Schiller's 'Werke zu 100,000 unter das Publicum werfen. Was wiirrcmÜWgische Gelehr samkeit, würtembcrgisches Dichtergenie, wllrtmibcrgische In dustrie im literarischen Gebiete hcrvorbrächte, würde der erste beste Plattländer als gute Prise für sich ansprechen.MKonnen wir nun aber eine Regel gelten lasten, die, wenn sic Mzen uns selbst angewendet würde, »ns den größten Schaden brächte? ,,Was du nicht willst, das dir geschieht, das thu' auch keinem Andern nicht!" ES konnte auch der Fall eintrcren, das; von Seiten des deutschen Bundes eine Mahnung an Würtemberg erginge, den bereits in den europäischen Bann vcrurthcilten Nachdruck nicht ferner innerhalb seiner Gränzen zu hegen. Einer solchen Mah nung aber aus eigenem Antrieb, aus eigenem Gerechtigkeit!-: und Billigkeitsgestihl zuvorzukommen, würde der anerkannt ho hen Stellung angemessen seyn, welche Würtemberg unter den civilisirten, und namentlich unter den literarisch-gebildeten Staa ten entnimmt. Dem gemäß, meine Herrn, halte ich cs für meine Pflicht, Ihnen den Antrag zu stellen: Sie möchten die Regierung um ein Gesetz bitten, durch welches die Rechte der Schriftsteller und Verleger gegen den Nachdruck unbedingt und für immer sichergestellt würden, und ich kann hiebei ans dem zuletzt angeführten Grunde den Wunsch nicht unterdrücken, daß ein solches Gesetz wo möglich noch auf diesem Landtage zur Verabschiedung gebracht werden möchte. Der zuletzt ausgedrückte Wunsch ist nun zwar nicht in Erfüllung gegangen, doch hegt man jetzt die besten Hoff nungen, noch vor Wiederzusammenkunst der Stände den Nachdruck abgeschafft zu sehen*). u) Holstein. Von der schicswig-holsteinisch-lauen- burgischen Eanzlei ist unterm 30. Nov. ebenfalls ein Patent erlassen worden, nach welchem mit Rücksicht auf den Beschluß des deutschen Bundes vom 6. Sept. 1832 in Bezug auf den Nachdruck bestimmt wird, daß bis zum Erlaß einer allgemeinen gesetzlichen Vorschrift gegen den Nachdruck in genannten Herzog- thümern, jeder Unterthan eines deutschen Bundes staates, er sey Verfasser, Herausgeber oder Verleger, auf sein Ansuchen ohne Bezahlung ein Privilegium erhalten soll, demzufolge ein Werk, für welches ein solches Privilegium erworben worden, binnen 20 Jahren vom Tage der Ausstellung des Privilegiums an gerechnet, weder in diesen Herzogthümern nachgc- druckt, noch ein anderswo verfertigter Nachdruck soll verkauft werden können, bei Strafe der Eonsiscation aller vorhandenen Exemplare und einer Geldstrafe, die dem Buchhändlcrpreise von 500 Expl. des nach gedruckten Originalwerks gleichkommt. Wie bald sich die deutschen Regierungen über eine all gemeine gesetzliche Bestimmung in Hinsicht auf den Nach druck vereinigen werden, hangt freilich von der Zeit und den Umständen ab, doch hegt man die freudige Erwar tung , daß der längst ausgesprochene Wunsch endlich erfüllt *) Vergl. Menzel, Literat.-Bl. 1834. No. 5. 6. werden möge^ da bei längerer Zögerung der Buchhandel, besonders in Süddeutschland, gänzlich untergraben wird. Eben so ungerecht und strafbar wie der Nachdruck ist aber auch derVordr» ck, d. i. d ie V crö ffentli ch ung des geistigen Eigenthums einesAndern, wel ches nur allein ihm noch angehört, durch den Druck, ohne besondere Genehmigung des Ei gen thüm er s. Zwar sind Beispiele der Art seltener, und wir finden im vergangenen Jahre nur eins zu erwähnen, nämlich den unbefugten Vordruck des Schönlein'schen Werks: Allgemeine und specielle Pathologie und Therapie w. (angebl.) herausgeg. von mehreren seiner Zuhörer, wel ches in der E. Ekling er'schcn Buchhandlung in Würz burg erschien. Mit Recht machte Prof. Schönlein das ärztliche Publicum aufmerksam auf die an ihm begangene literarische Mißhandlung und belangte deshalb den Verleger vor Gericht. Das königl. Kreis- und Stadtgericht in Würzburg entschied hierauf unterm 15. März folgender maßen: ,,..... in Erwägung, daß hier eine wider rechtliche, dem Kläger sehr nachtheilige Handlung gegen den beklagten Theil genugsam bescheiniget ist, und überhaupt die Bedingungen zur Erlassung eines unbedingten Manda tes nach Sock. juck. Oap). V. tz. 7. vorhanden sind, — (wird) der beklagten Buchhandlung der Debit des unter dem Titel: Allgem. u. specielle Pathologie w. — von ihr (der Etlinger'schen Buchh.) angckündigten Werkes, so wie auch die Fortsetzung des Abdruckes, so weit er nichtvvllzogen ist, bei Vermeidung einer Geldstrafe von fün fzig Ducaten untersagt u. s. w." Da dessen ungeachtet die Berlagshandlung fortsuhr, jenes Werk zu verkaufen, so wurde sie in die fest gesetzte Strafe verurtheilt und ihr zugleich die doppelte auf erlegt, wenn sie abermals das Verbot unbeachtet lassen sollte. (Vergl. über diese Angelegenheit die „Neue Würz burger Zeitung" 1833, Nr. 69, 70, 74, 75 U. 82.) (Beschluß folgt.) M i S c e l l e n. Der Koran mit Stereotypen gedruckt. — In der nächsten Oster-Messe wird aus der Tauch nitz'schm Osflcin der Koran, herausgegeben vom Prof. Flügel zu St. Afra in Meißen, mit Stereotypen ge druckt, hervorgehen. Der um die Typographie hochver diente Verleger machte sich's zur Ehrensache, auch hier auf dem von den Deutschen noch weniger bebauten Felde der orientalischen Literatur etwas Außergewöhnliches zu liefern. Nach mehrjährigen Vorarbeiten, woran die ausgezeichnetsten Orientalisten Deutschlands thäligen An- theil nahmen, ließ er nach den besten und schönsten ara bischen Handschriften Typen fertigen, welche, wie die Probe zeigt, in Hinsicht ihrer geschmackvollen, zierlichen Formen und Schärfe des Schnitts selbst die zu I'rv)-- tugir Dex. ^rusiieo - I-at., bis jetzt vielleicht die neue sten, noch übertreffen. Buchdruckereien werden auf diese neuen arabischen Schriften besonders aufmerksam ge macht. 7
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