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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.12.1851
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1851-12-19
- Erscheinungsdatum
- 19.12.1851
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18511219
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1598 Meine Meinung ist, daß bei derartigen Berichten für das Börsenblatt die wichtigsten Puncte der Verhandlungen, besonders wenn sie allgemeines Interesse haben, möglichst ausführlich mitge- Iheilt werden sollten, und daß es überhaupt zweckmäßig wäre, wenn die in den verschiedenen Kreis-Vereinen oder Buchhändler-Corpora- lionen gestellten Anträge und Beschlüsse immer wörtlich aus den Protokollen abgedruckt würden. Auf diese Weise könnten sämmtliche Mitglieder des Börsen-Vereins von den Arbeiten, Bedürfnissen und Erfolgen der einzelnen Versammlungen die rechte Kenntniß erlan gen und das Gute daraus weiter benutzen- Ebenso hätte man in jenem Prokocoll-Auszuge erwähnen müs sen, daß die angedeutete vorigjährige Mittheilung über diesen so wichtigen Gegenstand in Nr. 107 des Börsenblatts 1850 zu lesen ist. Den meisten Herren Collegen wird es unbekannt geblieben sein, daß der dort angeführte Beschluß unserer General-Versammlung vom 1. Septbr. 1850, dahin lautend: „in geeigneter Weise mit dem Borromäus - Vereine zu unterhandeln, daß er den Vertrieb wissenscha ft lich er Literatur aufgebe, und sich auf die Ver breitung eigentlicher Volksschriften beschränke" (was ohne Zweifel bei Genehmigung der Statuten die Ansicht der Königl. Regierung gewesen ist), von dem Vorstande des Borromäus-Ver eins entschieden von der Hand gewiesen worden ist. — Das letzte Verzeichniß der vom Borromäus-Verein empfohlenen Bücher, welche sämmtlich für zwei Drittheile des Laden preises an Mitglieder, Theilnehmer und gute Freunde verbreitet werden, beläuft sich bereits auf 679 verschiedene Artikel. Der jähr liche Gewinn daraus soll schon über 16,000 Thlr. betragen haben, welcher stets zu neuen directen Ankäufen von Büchern in Partien mit 50 H,, 60 >)i) und mehr verwandt wird. Ursache genug, um eine dem Buchhandel im Allgemeinen von Jahr zu Jahr nachtheiliger wer dende Privat-Einrichtung nicht mit Stillschweigen zu übergehen, sondern durch offene Darlegung der neuen Gefahr wo möglich auf Mittel zur Abhilfe zu gelangen. Ich bin weit entfernt, irgend Jemandem in dieser Angelegenheit zu nahe treten zu wollen, oder meinen eigenen Vortheil dabei zu suchen, das ist offen gesagt nicht die Art meines Geschäfts oder mei ner Handelsweise; auch weiß ich nicht, ob diese Zeilen irgend einen helfenden Gedanken in der weiten Buchhändlerwelt Hervorrufen werden, — aber das weiß ich und fühle ich bei jeder Erwähnung, daß alle Schleudereien, selbst wenn sie nur religiösen Zwecken dienen, dem Gesammtbuchhandel gegenüber nicht von Ungerechtigkeit frei sind, vielen Sortimentern großen Schaden bereiten, und unfern Stand in den Augen des Publicums herabwürdigen. Aus dem gedachten Protokoll- Auszuge geht ferner hervor, daß ich meinen Antrag für diese (leider wenig zahlreiche) General-Ver sammlung nach langer Debatte habe fallen lassen, was heißen solle, daß ich denselben bei einer andern Gelegenheit und bei günstigem Zeitverhältnissen wieder aufnehmen werde. Ich denke: „Recht muß doch zuletzt Recht bleiben," das man nie müde werden oder scheuen soll nach Kräften geltend zu machen. Köln, den l0- Dec. 1851. Adolph Bädeker. Mainz, I. Dccember 1851. Dec von verschiedenen Blättern jüngst mitgetheilte Urtheils- spruch aus der Sitzung Großherzoglichen Obergerichts dahier vom 28. November ist Folge nachstehenden Thatbestandes. Auftrags der Buchhändler Roelants in Schiedam und Bonnicr in Stockholm arbeitete die lithographische Anstalt von Joseph Scholz dahier für crsteren, nach eingesandtem Manuscript, eine holländische Uebersetzung des in der literarischen Anstalt in Frankfurt a/M. erschienenen deutschen Struwwelpeter und für letz- ^109 teren, ebenfalls nach von demselben eingesandtem Text, eine Aus gabe in schwedischer Sprache. Diese in den Werkstätten von Scholz gefertigten Exemplare tragen auf dem Titel die Firma des Verlegers und auf der Rückseite des Werkes die Aufschrift der Werkstätte —> Lithographie von Joseph Scholz in Mainz — woraus wohl genü gend hecvorgeht, ob der Arbeit der Character einer heimlichen oder offenen Thal beizulegen ist. — Auf die Klage Seitens der literarischen Anstalt in Frankfurt a/M. erkannte die erste Instanz, Großherzogliches Kreisgericht da hier, in der durch Scholz gefertigten Arbeit eine erlaubte Uebersetzung eines literarischen Werkes, und sprach Beklagten frei. Das Ober gericht verwarf nun dieses Urtheil, erklärte den Struwwelpeter als Kunstwerk, erkannte deshalb auf strafbaren Nachdruck und verur- theilte Scholz zur Strafe von 500 fl. an den Staat und ca. 500 fl. an die literarische Anstalt in Frankfurt, obschon es constatirte, daß nicht ein Exemplar dieser Uebersetzungen in Deutschland verkauft worden und die Zeugen aussagten, daß deren Verkauf, des hollän dischen und schwedischen Textes wegen, in Deutschland überhaupt gar nicht möglich sei. — Es ist nun abzuwarten, wie der Cassationshof in Darmstadt sich über das Urtheil des Obergerichts aussprechen wird. Aus den Scholz'schen Werkstätten dahier gehen jährlich nicht einzelne, wie bei den meisten Buchhändlern, sondern theils für eige nen, theils für andern Verlag, nach allen Theilen der Erde Hunderte von Werken verschiedener Art hervor- Es ist seit dem 22jährigen Bestehen dieser Werkstätten in hiesiger Stadt, nach Anfertigung von tausenden von Werken, der zweite Fall, daß eine Klage auf Nachdruck anhängig gemacht worden, wovon die erste s. Z- durch drei Instanzen, gleichmäßig freisprechend, behandelt worden und die jetzige zweite noch unentschieden ist. Sämmtliche Verhanblungen und Urtheile in jetzigem Proceß werden, in jedemFalte, nach dessen Beendigung durch Scholz im Druck veröffentlicht werden. Literarisches aus London. Der englische Buchhandel entwickelt zu Ende dieses Jahres seine gewohnte Thätigkeit auf dem Gebiete der Geschichte und Bio graphie. Während der Fortsetzung von Macaulay's „llistor)- ok K»K- Isaä^ mit Ungeduld entgegengesehen wird, ohne daß bis jetzt auch nur eine vorläufige Anzeige diesem Begehren entsprochen hätte, sollen binnen Kurzem der 5. und 6. Band von Lord Mahon's „Uistorxok UnKlsnä" (das erste Jahr des amerikanischen Freiheitskrieges enthal tend) erscheinen; so wie der 8. und 9. Band von Grote's großem Werk „tbo Uistor^ ok Oreoeo." Von Thirlwall's „Uiskor^ ok Kreeoe" ist so eben der 6. Band in neuer Auflage erschienen; sowie der 3. Band von Merivale's „klistor/ ok tbo komuos uirso,- tlw Empire." Unter dem Titel „Ibo Kronville papors", 2 Bde., erscheint die Cocrespondenz von Lord Temple und George Grenville. Ferner steht zu erwarten Capt. Devereux's „livos ok tbo Karls ok ksssx krom tbo time« ok Uonr^ Vlll to tlruk ok Oronnvell", nach Origi- nal-Ouellen, und kbo lors Okaaoellor Olsrenson, Iris krienss uns Ooaiomporsries, 3 Bde. Ferner eine Geschichte von „kn§Ismi sn<1 krsnoe unser tiro Uouso ok banouster." Das Leben von „Kobork Klubs, Asmirsi ok tko kngüsk Korsos ak8os" soll von Hepworth Dixon nach den Urkunden herausgegeben werden, und Mrs. Bray beschäftigt sich mit einer Biographie des Künstlers „Ltotburs, Wltb Uiustistionjj ok bis olriek rvorlcs." 4. Benj. Disraeli bearbeitet das Leben des unlängst verstorbenen Parlaments-Mitgliedes „locs OoorKe Lentinek; s Kolitis»! kiogru- pby." Ferner wird eine englische Ausgabe des Lebens und Brief-
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