Erfcheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage und wird nur an Buch händler abgegeben. — JahreSpretS siir Mitglieder des Börsenvereins ein Exemplar lo sär Nichtmitgliedcr SN.^. — Beilage» werden nicht angenommen. Börsenblatt für den Anzeigen: die dreigespaltene Peiltzeile «der deren Raum SN Psg., nichtbuchhändlerische Anzeigen so Psg.' Mitglieder des Börsen vereins zahlen nur IN Pf., ebenso Buch handlungsgehilfen für Stellegesuche. Rabatt wird nicht gewährt. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. 128. Leipzig, Sonnabend den 5. Juni. 1897. Des Pfingstfestes wegen erscheint die nächste Nummer Dienstag den 8. Juni. Amtlicher Teil. Stenographischer Bericht der Wevyclndlungen der Ordentlichen Hauptversammlung des Börsenvcrcins der Dentschen Buchhändler zu Leipzig am Sonntag Kantate, den >6. Mai 1897, vormittags 9 Uhr, im Deutschen Buchhändlerhause. Tagesordnung. 1. Geschäftsbericht über das Vereinsjahr 1896/97. 2. Bericht des Rechnungs-Ausschnsses über die Rechnung 1896. 3. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über den Voranschlag 1897. 4. Neuwahlen. Es sind zu wählen: Im Vorstand: a) der erste Vorsteher an Stelle des durch Tod ausgeschiedenen Herrn Arnold Bergstraeßer-Darm- stadt; b) der erste Schatzmeister an Stelle des durch Tod ausgeschiedenen Herrn Wilhelm Volkmann-Leipzig. Im Rechnungs-Ausschuß: Zwei Mitglieder an Stelle des ausscheidenden Herrn Oscar Stahel-Würzburg, sowie als Ersatz für den verstorbenen Herrn Christian Boysen-Hamburg. Im Wahl-Ausschuß: Drei Mitglieder an Stelle der ausscheidenden Herren Artur Seemann-Leipzig und Max Woywod-Breslau, sowie als Ersatz für den verstorbenen Herrn Rudolf Barth-Aachen. Im Verwaltungs-Ausschuß des Deutschen Buchhändlerhauses: Zwei Mitglieder an Stelle der aus scheidenden Herren Richard Einhorn-Leipzig und Richard Linnemann-Leipzig. 5. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle den von dem außerordentlichen Ausschuß zur Beratung der Restbuchhandels- Ordnung ausgearbeiteten und im Börsenblatt vom 14. April 1897 (Nr. 86) veröffentlichten Entwurf der Nestbuchhandels-Ordnung genehmigen. 6. Anträge zur Buchhändterischen Berkehrsordnung. ») Antrag des Vereins der Buchhändler zu Leipzig: Die Hauptversammlung wolle beschließen: »Die Aenderung der Buchhändlerischen Verkehrsordnnng wird vertagt und der Vorstand ersucht, der Hauptversammlung Kantate 1899 einen anderweiten, mit den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Handelsgesetzbuches, wie sie für das Deutsche Reich am 1. Januar 1900 in Kraft treten werden, in Zusammenhang und Einklang stehenden Entwurf vorzulegen. Die neue, daraufhin zu beschließende Buchhändlerische Verkehrsordnung soll mit jenen Ge setzen gleichzeitig in Kraft treten.« b) Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle den vom Vereins-Ausschuß vorgelegten und im Börsenblatt vom 15. April 1897 (Nr. 87, Beilage) veröffentlichten Entwurf der revidierten Buchhändlerischen Verkehrs- ordnung genehmigen. Llermidßchzigsier Jahrgang. 553